22-1557

Verkehrslenkende Maßnahmen zur Entlastung der Wohnquartiere im Umfeld der A7-Auffahrt Othmarschen Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Volt

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 17.11.2025 Mobilitätsausschuss Ö 6

Sachverhalt

Seit dem Wegfall der A7-Zufahrt Bahrenfeld in Fahrtrichtung Süden kommt es regelmäßig zu erheblichen Rückstaus auf sämtlichen Zufahrtsachsen zur Auffahrt Othmarschen. Besonders betroffen sind die angrenzenden Wohnquartiere in Groß Flottbek und Othmarschen, die zunehmend als Ausweichrouten genutzt werden. Der Durchgangsverkehr aus nördlicher und südlicher Richtung entlang Ebertallee und Reventlowstraße staut sich zeitweise über Stunden durch die angrenzenden Wohnstraßen, die für diese Verkehrsbelastung weder ausgelegt noch geeignet sind. Dies führt zu massiven Einschränkungen für Anwohnende, zu erhöhtem Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer, zu Lärm- und Schadstoffbelastung sowie zu einer allgemeinen Beeinträchtigung der Lebensqualität in den betroffenen Quartieren.


Ziel muss daher sein, die Verkehrsbelastung in den betroffenen Wohnquartieren deutlich zu reduzieren, die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohnenden zu verbessern und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der A7-Zufahrt Othmarschen zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund möge der Mobilitätsausschuss beschließen:

Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Behörde für Inneres und Sport, verkehrslenkende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die folgende Ziele verfolgen:

  1. Vermeidung von Kfz-Durchgangsverkehr durch Wohnquartiere: Der Durchgangsverkehr zur A7-Auffahrt Othmarschen aus nördlicher und südlicher Richtung soll aktiv aus überlasteten Wohnstraßen herausgenommen werden. Die Zufahrt zur Autobahn soll ausschließlich über die dafür vorgesehenen Hauptverkehrsstraßen erfolgen.
  1. Optimierung der Ampelschaltungen: Die Lichtsignalanlagen entlang der Hauptzufahrtachsen zur A7-Auffahrt Othmarschen sollen verkehrsabhängig so geschaltet werden, dass ein möglichst kontinuierlicher Verkehrsfluss gewährleistet wird und Rückstaus reduziert werden, ohne den Fuß- und Radverkehr zu beeinträchtigen.

  2. Freihalten der Kreuzungen: Aufgrund der besonderen Problematik von blockierten Kreuzungsbereichen, soll geprüft werden, ob vom Straßenbaulastträger ohne Anordnung aufzustellende Hinweisschilder zu § 11 Absatz 1 StVO in Anlehnung an die Beschilderung "Dont' block the box" die Situation verbessern können (Kreuzung freihalten/ Kreuzung nicht blockieren Bis zu 40 Euro Geldbuße o.ä.).
  3. Monitoring und Evaluierung: Die Wirksamkeit der Maßnahmen soll durch ein begleitendes Monitoring evaluiert und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden. Dabei sind auch Rückmeldungen aus der Bevölkerung einzubeziehen.
Petitum/Beschluss

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.11.2025
Ö 6
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Othmarschen Groß Flottbek Ebertallee Reventlowstraße

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