Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.11.2021 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesene TOP wird auf Wunsch der SPD-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung vorgezogen.
Herr Harders regt an, eine*n Vertreter*in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in die Ausschusssitzung am 10.01.2022 einzuladen, um weitere Informationen, die bei der Antragstellung hilfreich sein könnten, zu erhalten.
Er schlage außerdem vor, bereits in der Antragsüberschrift auf den Klimawandel hinzuweisen.
Da es unter Ziffer 2 um Gefahrenabwehr gehe, müsse der Antrag ggf. auch an die Behörde für Inneres und Sport gerichtet werden. Unter Ziffer 3 rege er weiter an, dass das Bezirksamt darlegen solle, welche Möglichkeiten, sich zu informieren, aber auch konkret zu handeln, es für die Bürger*innen bereits gebe.
Frau Dr. Schindler berichtet, die Auswertung der bereits existierenden Starkregengefahrenkarte für die Stadt Hamburg im Hinblick auf den Bezirk Altona habe gezeigt, dass ein Schwerpunkt zukünftiger Ereignisse auf dem Nordosten den Bezirkes liegen werde. Eine Strategie zur Klimafolgenanpassung werde seitens des Bezirksamts bereits erstellt. Bei der Gefahrenabwehr handele es sich nicht um eine rein bezirkliche Aufgabe.
Sie bitte außerdem um präzisere Angaben, ob es um Informationen für öffentliche oder private Gebäude gehe.
Frau Dr. Steffens begrüßt den Antrag der SPD-Fraktion und merkt an, sie interessiere sich sowohl für Handlungshinweise für private Haushalte als auch für die Gesamtstrategie zur Klimafolgenanpassung. Daher schlage sie vor, neben einem*einer Vertreter*in der BUKEA auch den*die Mitarbeiter*in des Bezirksamtes, der*die in diesem Bereich tätig sei, zu der Sitzung am 10.01.2022 einzuladen.
Herr Wiegand betont, der vorliegende Antrag enthalte bereits Fragen an das Bezirksamt sowie an die BUKEA, daher sei eine weitere Beratung nicht mehr nötig. Ein Vorankommen sei allerdings dringend, da es vor allem in den Monaten Mai und Juni zu Starkregenereignissen komme.
Herr Andersen insistiert, er halte vor der Antragstellung eine Information darüber, welche Hinweise und Möglichkeiten für die Bevölkerung bereits existierten, für wichtig. Dafür solle bspw. die Starkregengefahrenkarte vorgestellt werden. Die nächste Sitzung der Bezirksversammlung finde ohnehin erst am 27.01.2022 und damit nach der nächsten Ausschusssitzung statt.
Herr Bernau merkt an, die Starkregengefahrenkarte sei den Ausschussmitgliedern bereits vorgestellt worden. Aus dieser gehe allerdings lediglich hervor, wo es zu solchen Ereignissen kommen könne. Ziel der SPD-Fraktion sei es mit dem vorliegenden Antrag, Informationen darüber zu erhalten, welche Berücksichtigung Starkregenereignisse bei der heutigen Stadtplanung bspw. bei zukünftigen Bauprojekten erführen. Außerdem sollten Bürger*innen Ansprechpartner*innen haben, um an Informationen zu gelangen, wie sie selbst tätig werden könnten.
Sofern die BUKEA an der Ausschusssitzung im Januar 2022 teilnehme, sei es ihm daher ein Anliegen, nicht nur die Starkregengefahrenkarte vorgestellt zu bekommen, sondern vor allem Handlungsansätze.
Herr Sülberg ergänzt, wenn die BUKEA an der Sitzung am 10.01.2022 nicht teilnehme, solle dennoch über den Antrag abgestimmt werden.
Herr Strasser weist auf die Eilbedürftigkeit des Themas hin. Wenn in der Sitzung der Bezirksversammlung am 27.01.2022 ein Beschluss gefasst werde, liege die Antwort der Fachbehörde aufgrund der sechswöchigen Frist erst Mitte März 2022 vor.
Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dagegen aus, die BUKEA in diesem Zusammenhang ebenfalls zu dem Thema "Hochwasserschutz" einzuladen, da es sich dabei um ein eigenes Thema handele.
Der Ausschuss legt einvernehmlich fest, die Beratung in der Ausschusssitzung am 10.01.2022 fortzusetzen und zu dieser eine*n Vertreter*in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzuladen.
Herr Dr. Schenck (Vertreter der Werksnachbarschaft Altona im Nachbarschaftsbeirat Airbus Finkenwerder) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage) von der halbjährlichen Sitzung des Beirates im November 2021 und erläutert auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Bernau merkt an, dass bei Auslieferungsflügen Fracht transportiert werde, halte er für unkritisch. Dadurch würden Flugbewegungen reduziert. Passagier- sowie Militärflüge sollten ab Finkenwerder nicht stattfinden.
Herr Dimigen ergänzt, es handele sich bei dem Werkflugplatz um einen Sonderlandeplatz, für den es eng gefasste Regularien gebe. Daher sei es derzeit nicht denkbar, dass der Standort Finkenwerder als zusätzlicher Flugplatz genutzt werde.
Es habe in der Vergangenheit durchaus Produktionen für militärische Projekte an dem Standort gegeben, daher sei es nicht auszuschließen, dass dies auch weiterhin der Fall sei. Dies sei für den Fluglärm allerdings unerheblich.
Der von der Fraktion DIE LINKE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung einvernehmlich vorgezogen.
Herr Lange betont, der Fluglärm stelle für viele Bürger*innen Altonas eine große Belastung dar, daher begrüße er die Initiative des Amtes. Eine Information der Ausschussmitglieder hätte er vorgezogen. Stattdessen habe er davon aus einer Lübecker Zeitung erfahren.
Frau Dr. Schindler berichtet, bei der Flugroute „Ramar“ handele es sich um eine Flugroute, die in einem großen Bogen über das Hamburger Stadtgebiet und damit auch über den Bezirk Altona führe und dabei Lärm sowie CO2 emittiere. Das Bezirksamt sei zwar nicht für die Planung oder Änderung der Route zuständig, habe allerdings bei der zuständigen DFS Deutsche Flugsicherung GmbH um Prüfung gebeten, ob die Route auch anders gelegt werden könne.
Sie sichert auf Nachfrage zu, den Ausschussmitgliedern die Unterlagen der Prüfbitte zur Verfügung zu stellen, sofern sie dies dürfe, da die Fluglärmschutzkommission nicht-öffentlich sei.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Der Antrag aus dem Februar 2021 wird den Ausschussmitgliedern in der Anlage (nicht-öffentlich) zur Verfügung gestellt.]
Frau Busch ergänzt, die Flugroute „Ramar“ sei die westliche der beiden Flugrouten, die über das Hamburger Stadtgebiet führten. Der ehemalige Leiter des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt habe im April 2021 bei der Fluglärmschutzkommission um diese Prüfung gebeten. Wann das Ergebnis der Prüfung vorliegen werde, könne sie derzeit noch nicht absehen. Sobald es vorliege, werde das Amt die Ausschussmitglieder darüber informieren.
Herr Sülberg merkt an, eine nicht-öffentliche Behandlung des Themas sei ebenfalls im Ausschuss möglich.
Herr Harders weist darauf hin, dass die Flugroute vor einigen Jahren geändert worden sei. Dies habe zu einer erhöhten Nutzung geführt. Die Flugroute quere weite Teile des Bezirks Altona bevor sie nach Norden führe.
Herr Müller-Constantin berichtet, er habe die Mitglieder der SPD-Fraktion des Landtages von Schleswig-Holstein angefragt, ob dort nähere Informationen vorlägen. Sobald ihm eine Antwort vorliege, werde er den Ausschussmitgliedern berichten.
Herr Sülberg weist darauf hin, dass gemäß § 3 (2) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung erst nach Ablauf von vier Monaten erneut ein Beschluss zu Sondernutzungen von Parktaschen gefasst werden könne, da der Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-2411.1B, Anlage) bereits regele, dass Sondernutzungen von Parktaschen maximal bis zum 31.10.2022 zu genehmigen seien.
Frau Templin berichtet, bei ihrer Recherche im Internet sei sie auf der Seite hamburg.de auf die Information gestoßen, dass Nachbarflächen nicht genehmigt würden. Dass es sich dabei um eine generelle Regelung handele, sei ihr nicht bekannt.
Sie ergänzt weiterhin, im Bezirk Hamburg-Mitte sei es gängige Praxis, Sondernutzungsgenehmigungen für die Außengastronomie lediglich bis zum 31.10. eines Jahres zu erteilen.
Sie meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Unter dem von Frau Templin im Nachgang übermittelten Link zum Behördenfinder (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11253876) findet sich der Passus „Die Nutzung der Außengastronomiefläche wird nur vor dem eigenen Betrieb erlaubt, das heißt, die Nutzung darf sich nicht bis vor Nachbarbetriebe erstrecken“. Es ist davon auszugehen, dass die Formulierung dort vom Bezirksamt Hamburg-Mitte als Federführer der Fachämter Management des öffentlichen Raumes hinterlegt wurde. Die Entscheidungspraxis der Bezirke ist insoweit jedoch nicht harmonisiert bzw. vereinheitlicht, d.h. die Angabe hat keine Bindungswirkung.]
Herr Harders merkt an, er bitte zu c) darum, dass den Ausschussmitgliedern dennoch eine Liste mit den Sondernutzungen vorgelegt werde, die verlängert worden seien. Weiter rege er an, unter d) den Zusatz aufzunehmen, dass Nachbarflächen ausgeschlossen würden. Er weist darauf hin, dass e) dem oben genannten Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 widerspreche, mit dem die Erlaubnisse bis zum 31.10.2022 verlängert würden.
Herr Porten ergänzt, er halte das Vorgehen für schwierig, eine Genehmigung zu erteilen, die nicht beantragt worden sei. Eventuell bestehe bei Betrieben gar kein Bedarf. Die Berichtspflicht gegenüber dem Ausschuss solle erhalten werden.
Frau Dr. Steffens betont, sie begrüße die vorliegende Beschlussempfehlung. Zwar stelle sich heraus, dass es noch Bedarf gebe, die Vorlage zu konkretisieren, und der Monat Januar für die Außengastronomie üblicherweise eher unattraktiv sei, dennoch weise sie darauf hin, dass es im neuen Jahr zum Prolongieren evtl. schon zu spät sei.
Frau Busch berichtet, die Intention für die Vorlage der Beschlussempfehlung sei gewesen, die Sondernutzungen angelehnt an das Vorgehen im Jahr 2021 zu prolongieren, da der Hamburger Senat auch für das Jahr 2022 beschlossen habe, keine Gebühren für Sondernutzungen zu erheben. Das in der Beschlussempfehlung beschriebene Verfahren gelte lediglich für alte Anträge, die den Ausschussmitgliedern in einer Liste vorgelegt würden. Neue Anträge würden weiterhin im Ausschuss vorgestellt. Es sei ebenso möglich, den Satz zu den Parktaschen zu entfernen wie auch, den Zeitraum vom 01.01. – 31.10.2022 zu begrenzen.
Frau Köster regt an, Rückfragen zu der Beschlussempfehlung oder auch zum Verfahren vor der Ausschusssitzung am 10.01.2022 bereits per E-Mail an das Amt zu schicken.
Herr Sülberg weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass bei den Beratungen in den Fraktionen zu bedenken sei, dass die derzeitige Corona-Lage und die damit verbundenen Bestimmungen für die Gastronomie sich ggf. auch wieder änderten.
Es liegen keine Mitteilungen vor.
Frau Dr. Schindler erläutert, sie habe in der Ausschusssitzung am 09.08.2021 von den Plänen der HAMBURGER HOCHBAHN AG und der Senatskanzlei berichtet, ein Project Management Office-Dashboard zu entwickeln. Ihr Wunsch, daran frühzeitig beteiligt zu werden, sei aufgenommen worden. Es erfolge am 17.12.2021 eine Information der Bezirke durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.