Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Dr. Schindler erläutert den aktuellen Umsetzungsstand des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) sowie der Klimazentrale in der Elbgaupassage anhand einer Präsentation (Anlage) und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Frau Dr. Steffens regt an, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz bei größeren Bauvorhaben, in denen die Hinweise der Stabsstelle Klima nicht gehört würden, zu informieren.
Herr Müller-Constantin bezweifelt, ob in Lurup der Klimazentrale die notwendige Akzeptanz entgegengebracht werde und regt an, dem Ausschuss etwa im Januar 2023 ein erstes Blitzlicht zu übermitteln, wie sich die Maßnahme entwickle.
Anlagen
Broschüre Klimazentrale (3118 KB)
Präsentation TOP 2 Umsetzung IKK (1358 KB)
Frau Litke erläutert den aktuellen Umsetzungsstand des energetischen Quartiersmanagements anhand einer Präsentation (Anlage) und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Frau Dr. Schindler verweist auf den enormen Kommunikationsaufwand, um den Abschluss des LoI mit den verschiedenen Interessen und Beteiligten zu initiieren und streicht dies als großen Erfolg heraus. Sie sagt zu, zu prüfen, ob der LoI den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden kann.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Bezirksamt wird für die Weitergabe des LoI an die Ausschussmitglieder die unterzeichnenden Unternehmen um Ihr Einverständnis ersuchen. Mit einer Rückmeldung an die Ausschussmitglieder ist erst im Laufe des Novembers oder Dezembers 2022 zu rechnen.]
Herr Harders betont, Mieter:innenstrommodelle würden von den Mieter:innen in Zeiten der steigenden Strompreise vermehrt nachgefragt. Er wünsche sich eine direkte Handreichung für WEGs, wie in diesen Installation und Abrechnung von Mieter:innenstrommodellen funktionieren könne und/ oder ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu erreichen sei.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Fortsetzung der Beratung vom 12.09.2022.
Frau Dr. Schindler führt aus, ein Ortstermin sei am 07.10.2022 durchgeführt worden. Seitdem werde die Ladesäule um Silent-Modus betrieben. Dies habe eine längere Aufladezeit für die Fahrzeuge zur Folge. Welche Kilowatt-Leistung nun noch abgerufen werden könne, werde sie als Nachtrag zu Protokoll liefern.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) meldete dem Bezirksamt auf Nachfrage zunächst zurück, dass laut der Betreiberin der Ladesäule (Stromnetz Hamburg GmbH) nach Auskunft des Herstellers an einem Ladepunkt auch im Silent Mode 150 kW Ladeleistung möglich sind. Sollte der Lüfter aber nicht mehr ausreichend kühlen können, müsse die Leistung reduziert werden. Erfahrungswerte lägen allerdings bisher nicht vor. Am 14.10.2022 teilte die BWI ergänzend mit, der Standort werde aufgegeben und die Anwohner:innen informiert. Eine Begründung wurde dem Bezirksamt nicht mitgeteilt.]
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE in der Sitzung am 12.09.2022.
Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 14.11.2022 vertagt.
Herr Sülberg führt aus, es lägen drei Bewerbungen vor. Die Jury sei sich zum ersten Platz einig. Ob die beiden anderen Bewerbungen preisfähig seien, sei innerhalb der Jury strittig.
Frau Köster wirft ein, alle drei Bewerbungen seien preisfähig.
Herr Dr. Hesselschwerdt und Herr Porten stimmen dem zu.
Herr Lange ergänzt, alle Betriebe hätten Nachhaltigkeitsaspekte zumindest in Planung. Zertifizierungen, wie in der Jurysitzung gefordert, seinen nicht Teil des Auslobungstextes gewesen.
Herr Harders bezweifelt, ob lediglich Planungen für einen Preis ausreichten. Insbesondere im Vergleich zu 2021 sei die Bewerbungslage schwächer. Er spreche sich dafür aus, im Zweifel nur den 1. Preis im Einvernehmen zu verleihen.
Frau Litke bekräftigt, um die Qualität und die Glaubwürdigkeit des Preises nicht zu gefährden, sei nur eine Bewerbung preiswürdig.
Herr Strasser betont, der Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 21-0710.1E „Auszeichnung nachhaltige Marktbetriebe“) sehe zur Preisverleihung Einvernehmen unter den Jurymitgliedern vor. Sei dies bei den Plätzen zwei und drei nicht gegeben, werde auch nur der erste Preis verliehen. Er schlage eine zweite Jury-Sitzung vor, um doch noch Einvernehmen herzustellen.
Frau Dr. Steffens stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, dass der Ausschuss mehrheitlich anstelle der Jury entscheide, sofern es dieser nicht gelinge, ein Einvernehmen in der zweiten Sitzung herzustellen.
Herr Strasser meldet hierzu für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an und bittet um Prüfung durch das Rechtsamt, ob im laufenden Verfahren ein mehrheitlicher Beschluss im Ausschuss das Erfordernis Einvernehmen der Jury-Sitzung ersetzen kann.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung hat mit E-Mail am 11.10.2022 das Bezirksamt gebeten, eine rechtliche Prüfung durchzuführen. Mit E-Mail am gleichen Tag wurde zu einer zweiten Jury-Sitzung am 20.10.2022 eingeladen.
Das Rechtsamt hat per E-Mail vom 18.10.2022 mitgeteilt, dass die Frage einer rechtlichen Prüfung durch das Rechtsamt nicht zugänglich ist. Es obliege dem Selbstorganisationsrecht der Bezirksversammlung, in einem politischen Aushandlungsprozess über das Verfahren zur Vergabe zu entscheiden. Die Ausschussmitglieder haben die E-Mail am 18.10.2022 erhalten.]
Die Ausschussmitglieder schließen sich der Bitte der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich an.
Herr Sülberg bittet um Zustimmung zu seinem Vorschlag, auch für das Jahr 2023 Mittel für die Auszeichnung nachhaltiger Marktbetriebe zu beantragen. Er verweist auf die Jury-Sitzung vom 06.10.2022, in der einvernehmlich die jährliche Auszeichnung gewünscht worden sei.
Herr Dr. Hesselschwerdt regt an, den Marktbetrieben mit einem stärker formalisierten Bewerbungsverfahren die Teilnahme zu vereinfachen.
Für die Verleihung der Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe 2023 beantragt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einstimmig klassische Sondermittel der Bezirksversammlung in Höhe von 7.000 Euro.
Überwiesen aus der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung. Als Tischvorlage liegt ein Antrag der Fraktion GRÜNE (Anlage) vor.
Frau Dr. Steffens führt aus, der Antrag der CDU-Fraktion sei nach dem Vortrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in der Sitzung des Ausschusses am 13.06.2022 entstanden. Es sei in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft (Drucksache 22/9121) deutlich geworden, dass die kritische Infrastruktur des Bezirkes in den Überlegungen der BUKEA bisher nicht berücksichtigt sei. Die einzelnen Betreiber:innen der Infrastruktur seien aufgefordert, eigenständige Maßnahmen zu ergreifen. Die Auswirkungen auf den Elbhang und dessen Bebauung seien bisher ebenfalls nicht Gegenstand von Untersuchungen der BUKEA.
Herr Dimigen ergänzt, vor dem Hintergrund der Ahrtal-Katastrophe sei es nicht vermittelbar, wenn der Bezirk Altona dem Schutz der kritischen Infrastruktur nicht höchste Priorität einräume.
Herr Harders entgegnet, einzelne Inhalte des Antrags der CDU-Fraktion seien bereits von der BUKEA erarbeitet. So werde zum Beispiel im Jahr 2023 eine Gefahrenkarte erstellt. Neben den Gefährdungen des Elbhanges durch Starkregen sei ebenso zu untersuchen, ob morphologische Untersuchungen zur Lageeinschätzung am Elbhang notwendig seien.
Frau Köster regt an, die beiden Fraktionen sollten prüfen, ob die Inhalte der beiden Anträge nicht miteinander verbunden werden könnten.
Frau Dr. Steffens wirft ein, im Vorwege zur Sitzung wäre ausreichend Zeit gewesen, sich zu einem gemeinsamen Antrag auszutauschen. Der CDU-Antrag sei nach Geschäftsordnung eigentlich bereits heute zu beraten und zu beschließen. Vor diesem Hintergrund schlage sie eine Überweisung beider Anträge in den Hauptausschuss am 13.10.2022 vor.
Herr Strasser ergänzt, die Fraktionen sollten sich vor dem Beginn der Sitzung des Hauptausschusses inhaltlich abschließend beraten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz überweist beide Anträge einvernehmlich ohne Votum in den Hauptausschuss.
Anlagen
Tischvorlage GRÜNE Antrag Starkregen Hochwasser (605 KB)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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