21-3304.1

Altona auf Starkregenereignisse vorbereiten - Grünflächen sind Wasserspeicher Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.06.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.10.2022
04.10.2022
04.10.2022
29.09.2022
Ö 12.3
29.09.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.06.2022 anliegende Drucksache 21-3069.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 18.08.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Anfrage zur Entsendung von Referent*innen durch die BUKEA kann entsprochen werden. Vertreter*innen der Stabsstelle Klimafolgenanpassung/RISA-Leitstelle und/oder des Kernteams Starkregenvorsorge der BUKEA und HAMBURG WASSER (HW) zum Thema der Starkregenvorsorge würden für die Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport am 04.10.2022 oder aber für einen späteren Termin zur Verfügung stehen.

 

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Altona wird gebeten, die Einladung zur Sitzung an das Funktionspostfach „stabsstelleklimafolgenanpassung@bukea.hamburg.de“ zu senden. Die teilnehmenden Referierenden werden dann namentlich mitgeteilt.

 

Grundsätzlich wird die Befassung mit dem Thema der Starkregenvorsorge sehr begrüßt. Um auch in Zukunft vergleichbaren Anfragen entsprechen zu können, wird jedoch dringend darum gebeten diesbezügliche Bedarfe zwischen den verschiedenen Ausschüssen der Bezirksversammlung eng abzustimmen, um parallele Prozesse zu der gleichen Thematik zu vermeiden. Beispielsweise hat gerade erst im Juni d.J. ein Termin des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz mit Vertretung aus der BUKEA stattgefunden.

Des Weiteren nimmt die BUKEA wie folgt Stellung:

 

Die Starkregenvorsorge ist ein essentieller Bestandteil der Regeninfrastrukturanpassung (RISA) und damit der Klimafolgenanpassung in Hamburg. Der RISA-Prozess entwickelt sich in jüngster Vergangenheit sehr dynamisch. Dies spiegelt sich u.a. daran wider, dass Ende 2020 die Stabstelle Klimafolgenanpassung/RISA etabliert wurde, die RISA-Leitstelle Mitte 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat und zu guter Letzt sich auch das Kernteam Starkregenvorsorge Anfang dieses Jahres mit Vertreter*innen aus der BUKEA und HW zusammengefunden hat, um diesen Prozess auf allen Ebenen weiterzuentwickeln.

 

Inzwischen gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den Bezirken und der Stabsstelle um gemeinsam die Umsetzung der Klimaanpassung voranzubringen. Die RISA-Leitstelle hat auf Wunsch der Bezirke eine Fortbildungsreihe initiiert. Seit April 2022 gibt es im Rahmen der RISA-Fortbildungsreihe die Gelegenheit für interessierte Dienststellen innerhalb der Bezirke (auch Stadtgrün) sich u. a. mit den Grundlagen der Starkregenvorsorge vertraut zu machen und Erfahrungen auszutauschen. Auch das Kernteam Starkregenvorsorge steht im direkten Austausch mit den Bezirken (Wasserwirtschaft), um u. a. bei der Ermittlung des Gefährdungspotentials in Bezug auf Starkregen unterstützen zu können.

 

Natürlich muss im Zusammenhang mit der Starkregenvorsorge betrachtet werden, ob und zu welchem Grad vorhandene Grün- und Freiflächen als Fläche mit Rückhaltungs- oder Versickerungsfunktion in Frage kommen. Doch darüber hinaus sind es vor allem rechtliche und organisatorische Fragestellungen die einer vermehrten Umsetzung von multifunktionalen Flächen im Wege stehen. Die Stabsstelle Klimafolgenanpassung/RISA plant derzeit die Entwicklung einer einheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf multifunktionale Flächennutzung, um in Zusammenarbeit mit betroffenen Fachbehörden und Fachämtern der Bezirke den verschiedenen Nutzungsansprüchen auf öffentlichen Flächen gerecht zu werden. Dieser Prozess wird jedoch aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfes noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 05.09.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Im Rahmen von Planungen wird das Potential zur Regenrückhaltung von Oberflächenwasser in den Grünflächen ausgeschöpft, sofern es sich mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen vereinbaren lässt. Oberflächenwasser aus den Parks und Spielplätzen verbleibt üblicherweise auf den Flächen. Im Rahmen der Entwurfplanungen werden Entsieglungspotentiale, in Abhängigkeit der gewünschten Nutzungen, die möglicherweise Flächenbefestigungen erfordern, geprüft.

Es ist in der Regel nicht möglich, ohne umfangreiche Planungen, Abstimmungen und Genehmigungen, Oberflächenwasser aus angrenzenden Flächen in Grünanlagen zu leiten und dort zu versickern. Dies erfolgt derzeit lediglich in Einzelfällen auf Grundlage von Bebauungsplänen. Eine programmatische Bearbeitung des Themas wäre lediglich unter Begleitung der BUKEA mit zusätzlichen Ressourcen zu bedienen.

 

Zu 2:

Das Bezirksamt kann im Rahmen der Vorstellung der Grünplanungen im Ausschuss für Grün- Naturschutz und Sport die angedachten Maßnahmen zur Wasserhaltung erläutern.

Die Planungen auf öffentlichen Grünflächen erfolgen durch die Abteilung Stadtgrün und nicht durch die Wasserwirtschaft.

 

Zu 3:

Zuständige Mitarbeitende der BUKEA sollen zur Beantwortung der Fragestellungen zur Sitzung des Ausschuss für Grün- Naturschutz und Sport im Oktober 22 eingeladen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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