Katastrophenvorsorge für Starkregenereignisse jetzt umsetzen. Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Im Juli 2021: In der Mitte Deutschlands regnet es – es regnet viel, viel mehr, als sich die Menschen vorstellen (können). In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli wälzen sich gewaltige Wassermassen durch das Ahrtal, über 130 Menschen verlieren ihr Leben, hunderte Häuser wurden zerstört, tausende Menschen verloren ihr Hab und Gut. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fällt bei 200.000 Menschen der Strom aus, weil Umspannwerke überflutet werden. Der Rückversicherer Münchener Rück beziffert den in diesen wenigen Tagen in Deutschland entstandenen Schaden auf über 40 Mrd. Euro. Der Südwestrundfunk spricht von „unvorstellbaren Wassermassen, die die Region Trier und das Ahrtal in der Eifel getroffen haben“.
Ein Jahr später gibt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer den Bericht Nr. 19/2022 mit dem Titel „BEISPIELHAFTE ÜBERTRAGUNG DES EXTREMEN REGENEREIGNISSES IM AHRTAL VON JULI 2021 AUF HAMBURG“ heraus. Im Vorwort ist zu lesen „Extreme Regenereignisse, wie im Westen Deutschlands im Juli 2021, bestehend aus ergiebigem Dauerregen mit eingelagerten Starkregenereignissen, sind sehr selten, aber aus meteorologischer Sicht grundsätzlich überall in Deutschland möglich.“ Weiterhin würden die jetzt vorliegenden Simulationsergebnisse zeigen, dass die Hochwassergefahr infolge Abflussmengen, Strömungsgeschwindigkeiten, Überschwemmung und Überflutung höher wäre (als bisher angenommen) und dass die Auswirkungen des untersuchten extremen Regenereignisses in Hamburg daher SCHWERWIEGEND wären. Die Hochwassergefahr sei infolge von Abflussmengen, Strömungsgeschwindigkeiten und Überschwemmung bzw. Überflutung höher und komplexer, als die (bisherigen) Gefahren- und Risikokarten aus dem Jahr 2019 und die Überschwemmungsgebiete ab dem Jahr 2015 aufzeigen.
Zusammengefasst:
In der Beantwortung der Bürgerschaftsdrucksache 22/9121 sieht die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Verantwortlichkeit zur „Prüfung etwaiger Risiken, die sich aus einer Starkregengefährdung für Einrichtungen der kritischen Infrastruktur ergeben können, sowie die Starkregenvorsorge jeweils im Rahmen der dafür geltenden Zuständigkeiten und Eigenverantwortung.“ bei den jeweilig betroffenen Stellen.
Angesichts der Wichtigkeit der Risikovorsorge in diesem Bereich sind die von der BUKEA beschriebenen unterschiedlichen Zuständigkeiten für die kritische Infrastruktur NICHT risikoadäquat/entsprechen nicht dem Bedrohungsszenario und sind folglich eine „künftige Katastrophe mit Ansage“.
Vor diesem Hintergrund fordern wir daher nach § 27 BezVG die BUKEA auf:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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