Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 5.7
Die Bezirksversammlung Altona hat mit der Drucksache 20-5721.1 die Erarbeitung von Kriterien für die Auslobung eines Umweltpreises für Marktbeschicker*innen beschlossen. Das Bezirksamt hat mit der Drucksache 21-0083 eine Verzahnung mit dem Projekt „Nachhaltige Veranstaltungen“ der Behörde für Umwelt und Energie vorgeschlagen. Daraufhin stellte diese das Projekt im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vor.
Die Vereinten Nationen haben sich mit den Sustainable Development Goals auf 17 nachhaltige Entwicklungsziele und 169 Unterziele geeinigt. Den Ländern und Kommunen weist die Bundesregierung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele eine entscheidende Rolle zu. Hamburg kommt mit dem Ziel 11 „Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig machen“ sowie mit dem Ziel 12 „Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen“ eine zentrale Schlüsselrolle zu. Hamburg hat mit der Drucksache 21/9700 eine Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt. Im Rahmen des Projekts „nachhaltige Veranstaltungen“ macht Hamburg die Nachhaltigkeitsziele bekannt, insbesondere mit den Zielsetzungen:
Die Umsetzung auf Bezirksebene ist entscheidend für den Erfolg der Nachhaltigkeitsziele. Um das Leben im Bezirk nachhaltiger zu machen und nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen, eignen sich Wochenmärkte als gutes Vorbild. Auf den Märkten werden überwiegend regionale Lebensmittel angeboten. Zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele sowie zur Stärkung der Wochenmärkte mit einem Alleinstellungsmerkmal lobt die Bezirksversammlung Altona eine Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe aus.
Folgende Kriterien für die Auszeichnung für nachhaltige Marktbetriebe sollen ausschlaggebend sein:
Die Auszeichnung soll jedes Jahr im Frühjahr vergeben werden. Es können bis zu drei Betriebe eine Auszeichnung erhalten. Die Marktbetriebe machen in ihren Bewerbungen deutlich, was sie getan haben und was sie weiterhin tun werden, um die Kriterien zu erfüllen. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet eine Jury, die aus den Sprecher*innen der Fraktionen im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, der Fachamtsleitung Verbraucherschutz sowie der/dem Klimaschutzmanager*in des Bezirksamts Altona besteht. Bei der Entscheidung ist Einvernehmen herzustellen. Die Jury wird von der/dem Vorsitzenden des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz geleitet. Die Preisverleihung erfolgt feierlich im Rahmen der Sitzung einer Bezirksversammlung durch die/den Vorsitzende*n des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz. Der ausgezeichnete Marktbetrieb erhält eine hochwertige Plakette (mind. DIN A5-Format, z.B. Emaille), die für mindestens zwei Jahre gut sichtbar am Marktstand anzubringen ist, sowie einmalig ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro für den ersten Platz, 2.000 Euro für den zweiten Platz und 1.000 Euro für den dritten Platz. Der Mittelbedarf beträgt bei drei Auszeichnungen insgesamt bis zu 6.000 Euro für die Auszeichnung, rund 300 Euro für die Plaketten und bis zu 700 Euro für begleitende Informationsmaterialien und Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesamtkosten betragen somit bis zu 7.000 Euro.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz entscheidet bei Bedarf über die Kriterien für die Auszeichnung neu und nimmt Anpassungen vor.
Das Bezirksamt wird gebeten, eine ansprechende Plakette zu entwerfen, die insbesondere das Altonaer Wappen, das Symbol des Nachhaltigkeitsziels 12 sowie die aktuelle Jahreszahl enthält. Zudem soll geprüft werden, ob für das Bewerbungsverfahren ein Online-Antragsformular erstellt werden kann, das die Bearbeitung erleichtert und eine Verwendung der Bewerbungen für kommunikative Zwecke ermöglicht.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
ohne
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