Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 28.09.2023 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Frau Dr. Steffens schlägt vor, den Beschlusstext der Drucksache 21-4361 anzupassen und die befristete Ausnahmegenehmigungen auf den 31.12.2024 statt 2025 zu beschränken. Die Regelungen der angrenzenden Bezirke würden im Übrigen teilweise stark vom vorgeschlagenen Altonaer Vorgehen abweichen.
Frau Köster weist darauf hin, dass es angesichts von Außengastronomiegebieten wie zum Beispiel Beim Grünen Jäger wünschenswert sei, wenn sich die Bezirke Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel über einheitliche Regelungen zur Außengastronomie verständigten. Ihre Fraktion erwäge, dazu einen Antrag in der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung am 26.10.2023 zu stellen.
Herr Wiegand wendet ein, dass die Bezirksamtsleitungen ohnehin miteinander in Kontakt ständen.
Frau Boehlich fügt hinzu, verschiedene Versuche in der Vergangenheit, das Vorgehen der Bezirke zum Beispiel im Bereich Sternschanze zu harmonisieren, seien fehlgeschlagen. Die Entscheidung liege im Übrigen bei der Bezirkspolitik. Diese beabsichtige mit der Drucksache, das Amtshandeln zu vereinfachen und nicht jede Einzelfallentscheidung dem Ausschuss zur Kenntnis geben zu müssen.
Herr Esselmann führt aus, nach Rücksprache mit dem Rechtsamt des Bezirksamtes könne ein Beschluss wie der in der Drucksache 21-4361 enthaltene das Bezirksamt nicht binden. Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 19 Hamburgischem Wegegesetz sei eine jeweils im Einzelfall zu treffende Ermessensentscheidung. Der genannte Beschluss werde demgemäß ggf. nur „politische“ Bindungswirkung entfalten. Ein bindender Beschluss könne hingegen nur für zu bescheidende Einzelfälle im Rahmen eines konkreten Verwaltungsverfahrens gefasst werden. Dies gehe ausdrücklich aus § 19 Abs. 2 Satz 4 BezVG hervor.
Das Amt verstehe den Beschlusstext so, dass die bestehende Erlaubnis ohne vorherigen Antrag zu verlängern sei. Da die Flächennutzung jedoch gebührenpflichtig sei, bedürfe es weiterhin eines ausdrücklichen Antrags des jeweiligen Betriebs. Es sei mit Blick auf die Bedürfnisse der Anwohner:innen erwägenswert, die Erlaubnisse räumlich und zeitlich einzuschränken und dabei auch eine „Winterpause“ für die Außengastronomie einzuhalten. Er verweise insoweit auf die Drucksache 21-3533.1 sowie auf die entsprechenden Lärmbeschwerden.
Eine Harmonisierung unter den Bezirken seit aus Amtssicht wünschenswert. Abweichungen hinsichtlich der Genehmigungszeiträume und der Betriebszeiten ergäben sich allerdings aus unterschiedlichen zulässigen Immissionsrichtwerten. So wären Ottensen und die Sternschanze Gebiete, in denen Wohnen nach BauNVO allgemein zulässig sei, der Kiez hingegen seines Wissens Kerngebiet. Gegen eine weitere Verlängerung der Parkbuchtnutzung für die Außengastronomie spreche die Einschätzung der Polizeikommissariate, dass die Flächen für das Bewohnerparken und als Anlieferungsplätze für die Gewerbetreibenden oder auch für Wohnungsumzüge fehlten. Die Polizei bestimme ohnehin bei jedem Einzelfall mit. Da das Bezirksamt davon ausgegangen sei, dass es sich bei der Außengastronomie auf Parkplätzen um eine Übergangslösung handele, habe es bisher keine konkreten Gestaltungsrichtlinien zur Flächennutzung entwickelt. Die Flächen seien mit dem Verkehrszeichen 600 („Absperrschranke“) zu kennzeichnen und abzusichern. Ein Kollisionsschutz mit dem Straßenverkehr sei vielfach nicht gegeben (und auch nicht vorgegeben).
Frau Templin ergänzt, im Stadtteil Sternschanze fehle es aufgrund laufender Bauarbeiten zur Sternbrücke und von Hamburg Wasser permanent an Parkfläche für die Bewohner:innen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung aus der Fraktion GRÜNE, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, Anträge auf Sondernutzung auf Parkbuchten im Sinn von Ausnahmegenehmigungen befristet bis zum 31.12.2024 (und längstenfalls bis dort Baumaßnahmen stattfinden) ganzjährig zu genehmigen oder unbürokratisch zu prolongieren. Anträge für die Nutzung von Parkbuchten, die das bisher bewilligte Maß nicht überschreiten, sind bis maximal Fristende erneut zu genehmigen; Neuanträge sowie Anträge mit erweiterten Flächen sind dem zuständigen Ausschuss, dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Die Vorschriften zur Wahrung der jeweils geltenden Restgehwegbreiten sowie die Ruhezeiten in den Abendstunden sind den ansässigen Gastronomiebetrieben im Zuge der Prolongation zu verdeutlichen. Das Amt wird angehalten, die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren.
Herr Sülberg führt aus, sechs Marktbeschicker:innen hätten sich um die Auszeichnung beworben. Die Jury habe in ihrer Sitzung vom 05.10.2023 beschlossen, die Marktstände vom Kattendorfer Hof (1. Platz), von Grünkorb (2. Platz) und c`est si bon (3. Platz) auszuzeichnen. Der Kriterienkatalog sei dabei von großer Hilfe gewesen.
Frau Köster ergänzt, die Jurysitzung sei konstruktiv und rasch einvernehmlich gewesen.
Herr Dr. Hesselschwerdt regt an, die Werbemaßnahmen für die Auszeichnung im Jahr 2025 noch weiter zu intensivieren, um unter mehr Bewerbungen auswählen zu können.
Der Empfehlung des Ausschussvorsitzenden wird einstimmig zugestimmt.
Mehrere Ausschussmitglieder begrüßen die in der Rückmeldung des Verkehrsausschusses genannten Rahmenbedingungen, um für Tegelwippen geeignete Orte am Bruno-Tesch-Platz und in der Großen Bergstraße einzurichten.
Frau Dr. Steffens schlägt vor, die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung mit der Suche nach Pat:innen zu beauftragen. Es sollten geeignete Maßnahmen für die Auslobung und deren Öffentlichkeitsarbeit entworfen werden, um entsprechende Pat:innen im Rahmen eines Bewerbungsprozesses zu finden. Die Pat:innen würden dann wie bei den Grünpatenschaften vom Bezirksamt ausgewählt und weiter betreut. Die Findung geeigneter Pat:innen sei ein kritischer Erfolgsfaktor, um die Flächen einrichten und deren Pflege sicherstellen zu können.
Herr Müller-Constantin verweist kritisch auf die Patenschaften für Grünscheiben, die zum Beispiel in der Mitte Altona ihren übernommenen Pflichten nicht immer nachkämen.
Herr Esselmann gibt zu bedenken, dass im Bezirksamt keine Ressourcen vorhanden sein könnten, um Patenschaften zu akquirieren und zu organisieren.
Herr Harders regt an, mit einem interfraktionellen Antrag nach § 19 BezVG das Bezirksamt mit der vollständigen Durchführung aller Maßnahmen (auch dem Werben um Pat:innen) zu betrauen.
Herr Sülberg schlägt vor an, den Stadtteilbeirat Altona-Altstadt eng in die Findung und Betreuung der geeigneten Orte und Pat:innen einzubinden.
Die Ausschussmitglieder folgen den Vorschlägen von Frau Dr. Steffens und Herrn Sülberg einstimmig.
Der TOP mit der Drucksache 21-4396 wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE neu aufgenommen.
Frau Schoon erläutert den Antrag und betont, mindestens vier dezentrale Angebote einer mobilen Klima- und Energieberatung seien wünschenswert.
Herr Esselmann gibt auf Nachfrage von Herrn Andersen zu bedenken, die vorhandenen Stellen im Bezirksamt seien vor allem befristete Projektstellen für die Klimazentrale, deren Finanzierung auch auf (auslaufenden) Förderanträgen beruhe.
Herr Wiegand äußert sich skeptisch zur bisherigen Arbeit der Klimazentrale.
Frau Dr. Steffens stimmt dem zu. Das Bezirksamt verfüge zudem nur über begrenzte Ressourcen. Der Lehrplan der Schulen sei bereits gut gefüllt, weitere Vorgaben an Schulen, wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE enthalten, seien daher zu vermeiden.
Herr Harders lobt die bisherige Arbeit der Klimazentrale und den Einsatz ihrer Mitarbeiter:innen. Die Evaluierung der Klimazentrale stehe noch aus. Es sei zudem wünschenswert, der sich gerade neu aufstellenden Stabstelle Klimaschutz die Möglichkeit einzuräumen, in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 14.11.2023 ihre Vorstellungen zur Fortsetzung der Klimaberatung aufzuzeigen. Zur Verfügung stehende Mittel und Personalressourcen müssten erst noch vom Amt beziffert werden, bevor über den Antrag entschieden werden könne.
Herr Müller-Constantin stimmt dem zu.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 14.11.2023 vertagt. Das Amt wird einvernehmlich gebeten, seine Vorstellungen zur Fortsetzung der Klimaberatung dem Ausschuss in dieser Sitzung vorzustellen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Frau Dr. Steffens schildert Missstände rund um das Markthaus Blankenese. Die Außentüren des öffentlichen WC wiesen teilweise keine Außenklinke auf. Das WC sei daher teilweise nicht zugänglich. Die Mülltonnen am Markthaus gäben ein unschönes Bild ab. Das Markthäuschen sei vor über einem Jahr eingeweiht worden, funktioniere aber bis heute nicht einwandfrei.
Frau Boehlich ergänzt, dass die Gastronomie am Montag geschlossen habe. Es sei kein Toilettenpapier vorhanden und kein Wasseranschluss für die Marktbeschicker:innen zugänglich. Der Außenwasserhahn sei durch Vandalismus beschädigt worden. Die Beschwerden der Marktbetriebe häuften sich. Sie bitte das Amt, mit der Eigentümerin, der Sprinkenhof GmbH, und der Marktmeisterei über die Auffälligkeiten und den noch ausstehenden Vertragsabschluss mit der Pächterin zu sprechen.
Herr Wiegand fügt hinzu, auch an Markttagen sei das WC verschlossen gewesen, dessen Zugang zudem auch nicht ausgeschildert sei.
Frau Berge pflichtet bei, ohne Beschilderung sei auch die Marktmeisterei nicht aufzufinden. Die unterirdischen Müllbehälter quellten über. Sie vermute, die Beschicker:innen entsorgten hier ihren Gewerbemüll, insbesondere Altpapier und Kartonagen, was nicht vorgesehen sei. Es fehle überall im Bezirk an öffentlichen Toilettenanlagen.
Frau Anguelov-Schneller beklagt, dass außerhalb des Marktplatzes Schilder auf das öffentliche WC hinwiesen, dieses dann aber verschlossen sei.
Herr Dr. Hesselschwerdt wirft ein, das WC am Flottbeker Markt funktioniere dauerhaft und störungsfrei.
Herr Müller-Constantin vermutet, dass die Missstände dem fehlenden Vertragsabschluss zwischen Eigentümerin und Pächterin geschuldet seien.
Herr Esselmann bittet um möglichst konkrete Angaben zu Art, Ort und Zeit der Feststellungen und um Übergabe der die Zustände dokumentierenden Fotos. Er weist darauf hin, dass das WC nur an Markttagen vom Gastronomiebetrieb zu öffnen sei. Er sichert zu, in der nächsten Sitzung am 13.11.2023 zum Sachverhalt zu berichten.
[Nachtrag zu Protokoll:
Der zwischen dem Bezirksamt und der Sprinkenhof GmbH inzwischen geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag regelt, dass die WC-Anlage im Markthaus zu den Betriebszeiten der Gastronomie sowie während der Marktzeiten jeweils 90 Minuten vor Marktbeginn und bis 60 Minuten nach Marktende für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist.]