Es wurden keine Fragen eingereicht.
Die als Tischvorlage vorliegende Drucksache 22-1208 wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Vertagt aus der Sitzung vom 11.06.2025. Die fachliche Klärung soll im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) erfolgen.
Frau Koppke stellt fest, dass es in der Sache aus dem beteiligten GrünA noch keine Rückmeldung gebe. Das Thema stehe dort am 15.07.2025 erneutauf der Tagesordnung. Sie plädiere dafür, die Entscheidung über den Zuwendungsantrag noch einmal zu vertagen, weil sich eine Beschlussfassung ggf. erübrige, wenn der Mietvertrag wie vorgeschlagen (siehe Drucksache 22-1206, TOP 2.3.1) geändert werde.
Herr Wesselkamp spricht sich dafür aus, das Thema inhaltlich erneut in der kommenden Sitzung des GrünA zu beraten. Ziel sei, die beantragten 4.000 Euro nicht aus Politikmitteln zu finanzieren. Es müsse aber noch geklärt werden, ob die gewünschte Änderung des Mietvertrages ohne eine gleichzeitige Mietanpassung (-erhöhung) möglich sei und welche Auswirkungen eine Vertragsveränderung auf die Nutzung des Außengeländes durch HausDrei habe.
Frau Dr. Vogel plädiert ebenfalls für eine erneute Befassung im GrünA.
Herr Klanck verweist auf die hohe Dringlichkeit angesichts möglicher Gefährdungen durch herabstürzende Baumteile.
Die Drucksache wird einvernehmlich bis zur September-Sitzung vertagt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1206 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss bittet den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport um eine fachliche Stellungnahme zur Drucksache 22-1206 und vertagt die weitere Beratung bis zur September-Sitzung, die ggf, entfällt, wenn bereits zuvor der Hauptausschuss befasst wurde.
Die Fraktion Volt meldet Beratungsbedarf an.
Herr Wesselkamp betont, dass seine Fraktion angesichts knapper Kassenlage ein Problem mit der Bereitstellung der konsumtiven Mittel für die baufachliche Prüfung habe.
Herr Schmitz stellt in Frage, ob diese angesichts des vorliegenden Sanierungskonzeptes überhaupt erforderlich sei.
Frau Müller-Möller bezieht sich auf Ausführungenvon Herrn Brümmer aus vorangegangenen Sitzungen, nachdem eine baufachliche Prüfung notwendig werde, wenn das Bezirksamt zum Bauherren werde, d.h. wenn überwiegend bezirkliche Mittel für die investive Baumaßnahme eingesetzt werden sollten, oder wenn zu befürchten sei, dass die Mittel untergingen, wenn das Amt im Vorwege nicht prüfe. Beides treffe hier nicht zu. Der Tennisclub sei Herr des Verfahrens und habe erhebliches Interesse an der Maßnahme.
Der Ausschuss bittet das Amt um Prüfung und Rückmeldung, ob im vorliegenden Fall eine baufachliche Prüfung angesichts des im Vorwege erstellten Sanierungskonzeptes überhaupt notwendig ist.
Herr Klanck bittet um Klärung, ob eine vom Amt beauftragte baufachliche Prüfung vom Zuwendungsempfänger bezahlt werden könne und dürfe.
[Nachtrag des Amtes:
Eine baufachliche Prüfung ist in diesem Fall gemäß VV zu 46 LHO und VV Bau erforderlich – unabhängig vom bereits vorliegenden Sanierungskonzept und der vergleichsweise geringen Zuwendungshöhe im Verhältnis zu den Gesamtkosten. Grund dafür ist, dass der Zuwendungsabteilung die fachliche Expertise fehlt, um das Bauvorhaben inhaltlich und technisch angemessen zu beurteilen. Die baufachliche Prüfung stellt sicher, dass die geplanten Maßnahmen wirtschaftlich, technisch einwandfrei und förderfähig sind und ist daher ein notwendiger Bestandteil bei Zuwendungsbauten.
Die baufachliche Prüfung kann nicht vom Zuwendungsempfänger beauftragt oder getragen werden. Sie ist eine Aufgabe des Zuwendungsgebers, da sie der eigenständigen und unabhängigen Beurteilung der zuwendungsfähigen Maßnahmen dient. Wie bereits oben erwähnt, verfügt die Zuwendungsabteilung nicht über die erforderliche fachliche Expertise zur technischen und wirtschaftlichen Bewertung des Vorhabens. Daher muss die baufachliche Prüfung als neutrale Dienstleistung extern durch das Bezirksamt beauftragt und finanziert werden.]
Vertagt aus der Sitzung vom 11.06.2025.
Herr Wesselkamp problematisiert die erfolgte Anzahlung aus Spendenmitteln, ohne dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt worden sei. Womöglich sei dieses unzulässig.
Herr Klanck stellt fest, dass eine Anzahlung aus Spendenmitteln wie eine Anzahlung aus Eigenmitteln zu betrachten und die Maßnahme damit schon begonnen worden sei.
Frau Thörl kritisiert, dass die Veranstaltung nicht im Bezirk Altona stattfinden, aber von hier gefördert werden solle.
Das Amt sagt die Klärung und Rückmeldung zu, ob die erfolgte Anzahlung aus Spendenmitteln als vorgezogener Maßnamebeginn gilt und ob der Antrag damit überhaupt noch förderfähig ist.
Der TOP wird einvernehmlich vertagt.
[Nachtrag des Amtes:
Eine Anzahlung wurde bereits geleistet. Diese gilt als vertragliche Bindung. Somit ist mit der Maßnahme bereits im Februar 2025 begonnen worden und eine Förderung ist gemäß § 46 LHO damit ausgeschlossen. Dem Amt liegt kein Vertrag vor. Relevante Punkte für eine fachliche Prüfung sind u.a..: Die Veranstaltung findet nicht im Bezirk Altona statt. Auch gibt es hier keinen barrierefreien Zugang, da es sich um eine geschlossene Gesellschaft (nur geladene Gäste) handelt.]
Herr Wesselkamp kritisiert die Ausführungen des Amtes in der Drucksache 22-1180 sowie in weiteren Drucksachen unter "Projektbeschreibung". Eine fachliche Einschätzung und inhaltliche Ausführungen des Amtes seien zur Bewertung des Sachverhaltes notwendig. Eine andere Prioritätenfestlegung wäre wünschenswert.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook werden für das Projekt "Toilette für die Begünstigten der Sülldorf-Iserbrooker Tafel" 2.600 Euro aus Sondermitteln zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss des Hauptausschusses ist dem Sozialausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jollenhafengemeinschaft-Mühlenberg e.V. werden für das Projekt "Anschaffung von Fahrradständern für 36 Fahrräder am Eingang des Osthafens" 2.313,10 Euro aus dem Förderfonds investiv zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen 771,03 Euro bei einer Bindungsdauer von 3 Jahren.)
Der Beschluss des Hauptausschusses ist dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zur Kenntnis zu geben.
Herr Schmitz erklärt, den Antrag zu unterstützen. Da der Verein in der Unterstützung Geflüchteter tätig sei, plädiere seine Fraktion für eine Finanzierung aus dem Quartiersfonds II.
Dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, das Projekt aus dem Quartiersfonds II zu finanzieren, wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Westwind Hamburg e.V. werden für das Projekt "Jubiläumsempfang - 10 Jahre Westwind Hamburg e.V." 3.000 Euro aus dem Quartiersfonds II zur Verfügung gestellt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1129.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Jugendhilfeausschuss werden für die Verleihung des Altonaer Kinder- und Jugendpreises 2026 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel 2026 – 2.000 Euro aus Sondermitteln 2026 zur Verfügung gestellt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1130.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Bezirksamt werden für die Durchführung des Kinderferienprogramms 2026 – vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel 2026 – 20.000 Euro aus Sondermitteln 2026 zur Verfügung gestellt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1036.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Wesselkamp erklärt, dass seine Fraktion den Antrag wegen fehlender Mittel ablehnen werde.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE sowie bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und Volt, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Gustav-Oelsner-Gesellschaft für Architektur und Städtebau e.V. werden für das Projekt "100 Jahre Oelsner Wohnblock" 2.500 Euro aus dem Förderfonds konsumtiv zur Verfügung gestellt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1059.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Zwischenräume e.V. werden für das Projekt "23. Afrikafestival-Hamburg, Alafia 2025" 5.000 Euro aus dem Förderfonds konsumtiv zur Verfügung gestellt.
Der TOP mit der Drucksache 22-1197.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Makerhafen gGmbH werden für das Projekt "Makerhafen - investive Mittel" 15.096,22 Euro aus dem Förderfonds investiv zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen 5.032,07 Euro bei einer Bindungsdauer von 3 Jahren.)
Der TOP mit der Drucksache 22-1212 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Koppke regt an, künftig zu prüfen, was die großen Kirchen auch selbst bezahlen könnten.
Herr Müller-Constantin unterstreicht die gute Arbeit der Kirchengemeinde.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE sowie bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und Volt, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Luthergemeinde Hamburg-Bahrenfeld werden für das Projekt "Zeitpunkte I - Erinnerungskonzerte für Bahrenfeld und Altona" 3.500 Euro aus Sondermitteln zur Verfügung gestellt.
Die als Tischvorlage vorliegende Drucksache 22-1211 wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Frau Dr. Vogel regt eine weitere Sprecher:innensitzung in der Sommerpause zur Novellierung des Zuwendungsverfahrens an.
Die Sprecher:innen verständigen sich darauf, nach der Sitzung untereinander einen Termin abzustimmen.