Unterstützung von nicht-kommerziellen Kulturveranstaltungen für Maßnahmen der Gefahrenabwehr Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 07.07.2025 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 11.6
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-1013B beschlossen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 18.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Die BKM fördert projektbezogen oder institutionell Kulturorte und Kulturprojekte im Bezirk Altona aus entsprechenden Haushaltsansätzen, Förderfonds oder der Kultur- und Tourismustaxe. Weitere darüberhinausgehende Mittel stehen nicht zur Verfügung. Zusätzlich entstehende Kosten, wie sie in der Empfehlung genannt werden, sind zwar zunächst grundsätzlich zuwendungsfähig, die Bereitstellung zusätzlicher Mittel stellt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung dar und ist abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Mittel. Eine generelle gesonderte Mittelbereitstellung für die Deckung von Kosten aufgrund zusätzlicher erforderlicher Gefahrenabwehrmaßnahmen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen im Bezirk Altona kann von der BKM nicht erfolgen.
Über die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wird der Bezirk Altona außerdem mit einem Budget für Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und Stadtteilkulturprojekten ausgestattet. Die Mittelvergabe erfolgt anhand der Globalrichtlinie Stadtteilkultur sowie einer dazugehörigen Förderrichtlinie. Die Mittelverteilung erfolgt in Abstimmung zwischen Bezirksamt und Bezirksversammlung. Kosten, wie sie in der Empfehlung genannt werden, sind daraus zunächst grundsätzlich zuwendungsfähig.
Die BKM weist darüber hinaus darauf hin, dass eine Entscheidung über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Jahr 2025 für das Festival „altonale“ noch offen ist, da es sich bei diesen Mitteln um nicht ausgeschöpfte Ermächtigungen des Vorjahres handelt und das Verfahren zur Übertragung von Restmitteln ins laufende Kalenderjahr noch nicht abgeschlossen ist.
Zu den Ziff. 2 und 3 verweist die BKM zuständigkeitshalber auf die ebenfalls beteiligte Behörde für Inneres und Sport.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.