Zuwendungsantrag HausDrei e.V. Baumpflege auf dem Gelände des HausDrei Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Drucksache 22-0835
Letzte Beratung: 09.07.2025 Haushaltsausschuss Ö 2.3.1
Mit Schreiben vom 17.01.2025 beantragt HausDrei e.V. 4.000 Euro für die Baumpflege auf dem Gelände des HausDrei. Nach Auskunft des Amtes obliegen die Pflege der zur Verfügung gestellten Fläche und die daraus entstehenden Kosten gemäß des geschlossenen Mietvertrags mit dem Bezirksamt als Vermieter dem Mieter HausDrei e.V. Die Fläche ist nicht öffentlich, wird aber öffentlich genutzt. Daher besteht zum einen aus Verkehrssicherheitsgründen Handlungsbedarf, zum anderen führte das Amt aus, dass aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit des Parks das Fachamt Management des öffentlichen Raums mit seiner entsprechenden Rahmenzuweisung nicht zuständig sei und das Amt daher empfehle, HausDrei e.V. die beantragteSumme aus Politikmitteln zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung aus Politikmitteln kann jedoch keine Lösung darstellen und HausDrei e.V. selbst ist kein gewinnorientiertes Unternehmen.
Stattdessen bedarf es einer Klärung zwischen Eigentümer und Mieter.
Eine Übertragung der vertraglichen Verantwortlichkeit für die Grün- und Baumpflege auf dem Außengelände des HausDrei auf das Bezirksamt als Vermieter ist dringlich gemäß § 15 Abs. 3 BezVG, da es hier maßgeblich um die haftungsrelevante Frage geht, wer die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen hat. Dies kann der Mieter nicht leisten. Daher muss der Hauptausschuss dringlich anstelle der Bezirksversammlung entscheiden. Eine Befassung in der nächsten regulären Bezirksversammlung am 25. September 2025 kann nicht abgewartet werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion Die Linke Folgendes:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen, das Bezirksamt nach § 19 Abs. 2 BezVG aufzufordern, dem Mieter HausDrei e.V. kurzfristig ein Angebot zur Vertragsänderung vorzulegen, welches beinhaltet, dass die Grün-/ Baumpflege bzgl. der zur Nutzung überlassen Fläche und die daraus entstehenden Kosten vom Vermieter zu übernehmen sind.
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Der Haushaltsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.
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