Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 07.02.2023.
Der Petent begrüßt die Initiative des Bezirksamtes (TOP 2.1, Drs. 21-3846), verweist aber auf die diesbezügliche bereits geäußerte Kritik der Anwohner:innen (Anlage). Die Terrasse der Anwohner:innen grenze direkt an den Spielplatz. Es sei jedes Wort der Spielplatznutzer:innen zu verstehen. Insbesondere die Fläche unter dem Kirschbaum müsse bepflanzt werden, um mehr Abstand zwischen Spielplatznutzer:innen und Anwohner:innen zu gewährleisten. Notwendig sei die Erhöhung des Zauns auf 2 Meter Höhe, um Sichtschutz herzustellen sowie die Beschilderung an allen vier Eingängen mit einem deutlichen nächtlichen Betretungsverbot, um ggf. der Polizei eine Handlungsgrundlage für ihr Eingreifen zu schaffen.
Herr Schaefer erläutert, die Situation vor Ort sei dem Bezirksamt auch aus dem vorangehenden Bebauungsplanverfahren hinlänglich bekannt, die Vorschläge des Bezirksamtes daher auch ohne weitere Rücksprache mit den Petent:innen und Eigentümer:innen entwickelt worden. Die Vorschläge umfassten die Erhöhung des Sichtschutzes (auch aus statischen Gründen) auf nur 1,80 Meter Höhe sowie die Verstärkung der Pflanzungen zwischen Sand und Grundstücksgrenze. Die Anpflanzung von Clematis biete auch im Winter ausreichenden Sichtschutz. Aus Sicht des Amtes spreche auch nichts dagegen, wenn die Anwohner:innen an der ihnen zugewandten Seite des Zaunes weitere Materialien wie zum Beispiel eine Bambusmatte im Zaun befestigten, um den Sichtschutz rasch und blickdicht herzustellen. Die Errichtung eines Flechtzauns werde vom Bezirksamt abgelehnt. Andernfalls bestehe Grund zur Annahme, dass weitere Anwohner:innen anderer Spielplätze vergleichbare Ansprüche ans Bezirksamt stellten. Die vorgeschlagene Beschilderung könne nicht zum Inhalt haben, der Öffentlichkeit temporär den Zugang zu Grünanlagen zu verweigern.
Herr Bernau gibt zu bedenken, dass im vergangenen Bebauungsplanverfahren von Bezirksamt und -politik unter Umständen nicht alle Auswirkungen auf die Anwohner:innen bedacht worden seien. Die Wirksamkeit der Maßnahmen vom Bezirksamt sowie der Pflanzenwachstum müssten nun abgewartet werden. Er schlage daher eine Ortsbegehung im Sommer 2023 vor. Die Beschilderung könne nur auf Grundlage der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erfolgen. Diese sehe kein Betretungsverbot vor.
Frau Neumann lobt die Ausgestaltung des Spielplatzes und bekräftigt, der Zaun könne von Anwohner:innenseite ergänzt werden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Der Beschlussvorlage des Amtes (TOP 2.1, Drucksache 21-3846) wird einstimmig zugestimmt.
Beratung und Beschluss siehe TOP 2.
Herr Schaefer führt aus, das Bezirksamt führe derzeit eine Friedhofsentwicklungsplanung durch, die den bestehenden Flächen teilweise neuen Funktionen zuordne. Eine Bürger:innenbeteiligung, wie sie im Zuge von anderen Flächenplanungen üblich sei, sei nicht geplant. Es handle sich um eine amtsinterne und betriebswirtschaftlich orientierte Planung, anhand derer festgelegt werde, welche Flächen zukünftig dem Bestattungsgeschäft entzogen werden sollten. Auch Blühwiesen könnten in diesem Zuge ausgewiesen werden. Es sei nicht sinnvoll, zum derzeitigen Zeitpunkt vor Planungsende eine kleine Blühfläche für die Petent:innen auszuweisen. Das Bezirksamt bitte die Petent:innen um Geduld, aber auch darum, die ihnen dann später zugewiesene Fläche zu pflegen, sonst seien im weiteren Verlauf der Maßnahme gegenseitige Schuldzuweisungen zu befürchten.
Herr Ridders fügt hinzu, die Interessen zwischen Bezirksamt und Initiative lägen nicht so weit auseinander. Aus den Belegungszahlen des Friedhofs werde errechnet, welche Flächen für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden könnten. Im Anschluss könne eine Fläche für die Initiative bereitgestellt werden. Falls gewünscht sei, dass das Bezirksamt auch die Pflege der Fläche übernehme, dürfe dies nicht zulasten anderer Pflegeaufgaben geschehen. Die Mittel zur Pflege könnten zum Beispiel per Beschluss der Bezirksversammlung aus den zuwachsenden Naturschutzeinnahmen entnommen werden.
Frau Kouptsidis dankt den Petent:innen ausdrücklich für ihr Engagement und bittet das Bezirksamt, die Wünsche der Petent:innen bei der Friedhofsentwicklungsplanung zu berücksichtigen. Eine Pflege der Fläche durch die Initiative sei von dieser nicht zu leisten.
Frau Werdung regt an, die Naturschutzverbände bereits im jetzigen Stadium der Planung zu involvieren und ggf. sei ein Pilotprojekt zu initiieren, in dem zum Beispiel die Pflege zwischen Bezirksamt und Initiative geteilt werde.
Die Petent:innen werfen ein, derzeit seien 28 Projekte der Initiative in Arbeit. Die Initiative könne Kompetenz und Wissenstransfer anbieten, aber keine dauerhafte Pflege für eine so große Anzahl an Projekten gewährleisten.
Herr Andersen fasst zusammen, das Bezirksamt wird gebeten, eine Fläche für die Nachtfalterwiese in ihre Friedhofsentwicklungsplanung zu integrieren. Die Planungen sind zu gegebener Zeit dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport erneut vorzustellen.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE. Vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2023.
Herr Grage und Herr Mazzagati (beide FC Teutonia 05 e.V., Teutonia) führen aus, insbesondere in der Zeit zwischen 16 und 18:30 Uhr stände dem Verein weniger Trainingszeit zur Verfügung als den benachbarten Vereinen. Die stark angewachsenen Jugendteams wären aber auf diese Zeiten angewiesen. Erst die älteren Jugendlichen könnten in die Abendstunden ausweichen. Solange keine weiteren Trainingsflächen zur Verfügung ständen, könne Teutonia nicht weiter wachsen. Unter den Vereinen gebe es keinerlei Zusammenarbeit, um dem Sportstättenmangel entgegenzuwirken. Besonders eklatant sei der Mangel beim Fußballteam der 1. Herren. Käme es zum Aufstieg in die 3. Liga, fehle es an einer Spielstätte, da auch das Stadion Diebsteich nicht für den Drittligabetrieb geeignet sein werde. Teutonia sei am Runden Tisch Diebsteich nicht beteiligt worden. Es fehle damit den aktiven Mitgliedern, den Sponsoren und den 37 Mitarbeiter:innen eine Entwicklungsperspektive.
Frau Starke stellt klar, die Platznutzung der städtischen Sportanlagen unterliege vor Ort einer Überprüfung durch die Sportplatzwarte. Diese ließen sich Listen übergeben, ob und mit welcher Personenanzahl der vom Bezirksamt eingeräumte Platz vom Verein genutzt werde. Die Nutzungen unterlägen einer starken Fluktuation. Die monatlichen Kontrollen stellten die Grundlage für die Ausgestaltung der Platzbelegung durch das Bezirksamt dar. Dabei werde vom Bezirksamt angenommen, dass jedes gemeldete Team zweimal pro Woche trainiere. Den Vereinen sei unbenommen, diese Verteilung untereinander zu verändern.
Anhand der gemeldeten Teams und deren Spieler:innenanzahl ermittle das Bezirksamt Auslastungsquotienten für sämtliche bezirklichen Sportanlagen. Die gemeldeten Mitgliederzahlen vergleiche das Bezirksamt mit dem Hamburger Sportbund e.V. (HSB) gemeldeten Zahlen. Dabei ergebe sich für die Kunstrasen- und Rasenflächen vergleichbare Auslastungsgrade. Falle eine mangelnde Auslastung eines Platzes dreimal auf, werde die eingeräumte Platzzeit dem Verein gekündigt. Diese könne dann zum Beispiel Teutonia angeboten werden.
Die Prüfung der Platzbelegung der Sportanlagen sei noch nicht vollständig abgeschlossen. Es sei aber bereits absehbar, dass die Sportanlage in der Max-Brauer-Straße ausgelastet sei und Teutonia keine weiteren Platzzeiten zur Verfügung gestellt werden könnten. Hingegen seien auf den Tennenplätzen in den Sportanlagen Memellandallee und Notkestraße noch diverse Platzzeiten frei, diese zu nutzen habe Teutonia aber abgelehnt, auch die auf Kunstrasen am Freitagabend.
Die wenigen Sportanlagen der Schulen zählten nicht zum bezirklichen Sondervermögen und böten in der Regel keine ausreichende Infrastruktur für die Spieler:innen (wie Umzugstrakte oder Sanitäranlagen). Für die Bedürfnisse des Leistungssports sei das Bezirksamt nicht zuständig, dies müssten die Vereine aus eigener Kraft leisten.
Herr Bernau äußert Verständnis für das Anliegen von Teutonia, verweist dennoch auf die Notwendigkeit, dass der Verein nur begrenzt Teams zum Spielbetrieb anmelden und neue Mitglieder aufnehmen könne. Die Aufnahmekapazität der Sportanlagen sei begrenzt. Gleichzeitig seien die Vereine aufgefordert, ungenutzte Trainingszeiten ans Bezirksamt zurückzugeben. Geschehe dies nicht und falle es durch Kontrollen vor Ort auf, sei das vom Bezirksamt entsprechend konsequent zu sanktionieren. Ggf. müsse ein Schreiben des Bezirksamtes an alle Vereine diesen Prozess anstoßen. Eine Fläche im Bezirk Altona für ein für die Drittliga taugliches Stadion stehe nicht zur Verfügung.
Frau Vornhagen ergänzt, auch eine Neuvergabe sämtlicher Platzzeiten durch das Bezirksamt könne erwogen werden. Vermutlich habe sich die Verteilung auch historisch gebildet. Es sei bedauerlich, dass die Sportinfrastruktur nicht mit dem Wohnungsbau aufgewachsen sei.
Herr Hielscher betont, es herrsche Sportstättenmangel. Nicht nur Teutonia wachse, auch alle anderen Sportvereine, und mit dem Mitgliederwachstum auch die Flächenansprüche. Der Wunsch von Teutonia sei nachvollziehbar, aber nicht abhilfefähig. Die Sportflächenbelegung enthalte keine nennenswerten Ungleichheiten. Vor dem Hintergrund sei es erforderlich, im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Bahrenfeld 71/ Lurup 69 Sportflächen in größerem Umfang als bisher geplant zu schaffen. Auch ein drittligatauglicher Stadionbau als weitere Leistungssportstätte sei hier im Umkreis der geplanten S-Bahnstation denkbar. Hier sei vor allem der Hamburger Sportbund e.V. politisch gefordert. Im Übrigen schlage er vor, dass sich Teutonia mit dem Sportreferat des Bezirksamtes im Detail austausche, um weitere Lösungen für den Breitensport zu erarbeiten.
Herr Andersen verweist im Hinblick auf das Stadion Diebsteich auf die weiteren anstehenden Beratungen im Planungsausschuss der Bezirksversammlung.
Vertagt aus der Sitzung vom 07.02.2023. Beratung siehe unter TOP 4.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Starke führt aus, dass sich das bisher verfolgte Konzept für einen Neubau des Vereinsheims nach der Machbarkeitsstudie der Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (steg) als wirtschaftlich nicht umsetzbar herausgestellt habe. Die Machbarkeitsstudie werde dem SV Lurup ausgehändigt. Dieser könne dann mit der Studie als Grundlage eigene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für weitere Varianten anstellen. Dazu zähle auch die Sanierung des Bestandsgebäudes. In der Unterkunft für Geflüchtete am Vorhornweg habe Fördern und Wohnen AöR keinen Zugriff auf die Halle der ehemaligen Schule. Diese befinde sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes und solle dem SV Lurup zur Durchführung von Stadtteilarbeit zur Verfügung gestellt werden.
Herr Hielscher betont, der SV Lurup solle, wenn möglich, am Projekt festhalten, eine wirtschaftlich tragfähige Variante entwickeln und dafür die bereits bewilligten Mittel aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) nutzen. Für die nur als Interimslösung geplante Unterkunft für Geflüchtete am Vorhornweg habe Fördern und Wohnen AöR einen Vertrag mit einer Laufzeit von acht Jahren abgeschlossen. Er bitte das Bezirksamt, sich für Nutzungszeiten des SV Lurup auch in der Aula einzusetzen.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben am 10.03.2023 den Auszug der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft am 06.12.2022 (Anlage) zum TOP SV Lurup per E-Mail erhalten.]
Anlagen
ArSW 08.02.2023 Auszug aus der Niederschrift TOP SV Lurup (87 KB)
Frau Podien (SAGA Unternehmensgruppe, SAGA) erläutert, die SAGA beabsichtige, auf dem ehemaligen Krankenhausgelände, das sie von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworben habe, zehn Mehrfamilienhäuser zu errichten. Zur Erschließung und Entwässerung des Baugeländes sowie für die spätere Straßenführung habe die SAGA einen Fällantrag für 152 Bäume gestellt. Die Erschließung müsse deutlich vor dem Hochbau abgeschlossen werden. Eine Fertigstellung sei im Jahr 2026 angestrebt. Die Ausschreibung für die Suche eines Generalübernehmers stehe bevor.
Teilweise ständen die Bäume so eng, sodass kein Kronenwachstum stattgefunden habe. Die Positionierung der Baukörper sei bereits für den Erhalt des Baumbestands optimiert worden. Ein Bauantrag sei noch nicht gestellt worden. Viele der betroffenen Bäume befänden sich in unmittelbarer Nähe zur Straßenführung der Haupterschließungsstraße. Diese könnten nur erhalten werden, wenn Straßenführung und -ausbau seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende an den Baumbestand angepasst und zum Beispiel auf den Bau von Fußwegen teilweise verzichtet worden wäre. Erste Fällungen seien für den Abbruch der bisherigen Werkshallen erfolgt. Deren Abraum habe nach Osten abtransportiert werden müssen.
Herr Zemke (Baumsachverständigenbüro Zemke) ergänzt, die Fällung der unmittelbar am Straßenbaukörper gelegenen Bäume sei notwendig, deren Wurzelwerk erstrecke sich zur Hälfte unter den Baukörper und würde bei der für den Straßenbau notwendigen Auskofferung irreparabel beschädigt werden. Möglicherweise sei die Planung im Bebauungsplanverfahren davon ausgegangen, diesen Bestand noch erhalten zu können. Der zu fällende Baumbestand stehe sehr dicht und enthalte nur wenige dominante Bäume. Viele Bäume seien zwar nicht hoch aufgewachsen, dennoch nach der Hamburgischen Baumschutzverordnung geschützt. Lediglich neun der zu fällenden Bäume seien erhaltenswürdig und sechs sehr erhaltenswürdig.
Ein weiterer Vertreter der SAGA fügt hinzu, die SAGA habe sich bereits mit Anwohner:inneninitiative und dem Bezirksamt besprochen. Dem Bezirksamt seien seit dem 01.12.2022 alle Unterlagen vorliegend. Ein Bauantrag könne erst Ende des Jahres 2023 gestellt werden. Für etwa 20 Bäume des Fällantrags werde die SAGA eine Ausnahmegenehmigung zur Fällung während der Sommermonate stellen, da sonst Erschließung und Entwässerung des Geländes nicht beginnen könnten.
Herr Kienast (Sweco GmbH) führt weiter aus, ohne Entwässerung und dem Bau einer Rigole sei das Gebiet für weitere Baumaßnahmen nicht zugänglich und verfüge über keinen Zugang zum Abwassersystem. Ebenso notwendig sei die Errichtung einer Gasregelstation für das Energie-Backup-System Gas der Asklepios-Klinik, die regelhaft mit Fernwärme versorgt werde. Eine weitere Rigole sei unter dem Parkplatz der Klinik zu errichten. Sämtliche Maßnahmen könnten nur beginnen, wenn eine Ausnahmegenehmigung für Fällungen erteilt werde. Ohne Genehmigung des Fällantrags verschiebe sich der Baubeginn.
Frau Kouptsidis weist darauf hin, dass bereits Fällungen erfolgt seien und nach der Erschließung weitere Fällungen für den Hochbau zu erwarten seien. Der alte Eichenbestand habe für den Arten- und Naturschutz einen hohen Wert. Sie erwarte von der Vorhabenträgerin im Zuge des Fällantrags eine alle Fällungen umfassende Bilanz, die Bewertung der zu fällenden Bäume einschließlich der Neupflanzungen sowie eine Stellungnahme vom Bezirksamt zum Fällantrag.
Frau Werdung stimmt dem zu und bittet um einen Sachstand zum auf dem Gelände befindlichen 50 Meter langen Knick.
Frau Vornhagen bittet die SAGA, die geplanten Ausgleichspflanzungen weiter zu detaillieren und diese ortsnah durchzuführen.
Herr Hielscher schlägt vor, die SAGA solle ihre Planungen zu den Baukörpern so baumerhaltend wie möglich anpassen, auch wenn diese wohlmöglich von den Vorgaben des Bebauungsplans abwichen. Das Bauvorhaben sei 2016 vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise in Angriff genommen worden. Zum Vorhaben sei eine öffentliche Sitzung des Bauauschusses geplant mit Beteiligung der Anwohner:inneninitiative. Vorher müsse der Bauantrag vorliegen. Für eine Genehmigung des Fällantrags seien die bisher gezeigten Unterlagen nicht ausreichend, insbesondere vor dem Hintergrund der genehmigten und dann teilweise nicht nötigen Fällungen auf dem Schulcampus Struenseestraße. Es seien von der Vorhabenträgerin Ausgleichszahlungen in sechsstelliger Höhe zu erwarten. Die 152 Fällungen seien rein der Erschließung zuzuordnen, weitere Fällungen kämen für den Hochbau hinzu. Möglicherweise sei es für die SAGA ratsam, einen Bauvorbescheid einzureichen, um vor Beginn der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses Rechtssicherheit herstellen zu können.
Herr Andersen bittet um die Vorlage der entsprechenden Pläne und angesprochenen Baumfällbilanzen für das Vorhaben.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben am 15.03.2023 den Bebauungsplan und einen Plan zur Baumbewertung per E-Mail erhalten (Anlage).]
Anlagen
Baumbewertungsplan mit Erläuterungen (5833 KB)
Bebauungsplan (2303 KB)
Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Beratung und Beschluss siehe TOP 6.3.
Der TOP mit der Drucksache 21-3873 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Beratung siehe TOP 6.3.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-3880 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Beratung siehe TOP 6.3.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit dem Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Petent:innen berichten, die Gemeine Waldrebe sei am Luruper Moorgaben festgestellt worden. Diese biete Lebensraum für 32 unterschiedliche Arten von Nachtfaltern.
Frau Vornhagen bietet an, den Alternativantrag ohne Votum an die Bezirksversammlung zu überweisen, um die kurzfristig eingebrachte Vorlage noch in den anderen Fraktionen beraten zu können. Mittlerweile stellten sich Themen wie Klima- und Gewässerschutz anders dar als noch 2017, als der Auftrag zur Konzeptstudie erteilt worden sei. Angesichts der vielen kritischen Rückmeldungen der Initiativen zur vorliegenden Konzeptstudie stehe im Antrag die Aufwertung und Renaturierung des Luruper Moorgrabens im Vordergrund, nicht dessen Erschließung und Nutzung.
Frau Werdung ergänzt, die Fraktion DIE LINKE sei mit dem Konzept des Bezirksamtes ebenfalls nicht einverstanden. Es sei zu viel Versiegelung geplant. In einem Vororttermin sei ein Eisvogel gesichtet worden. Im Quartier sei ausreichend Raum für die Freizeitgestaltung seiner Bewohner:innen gegeben. Mehr Aufenthaltsqualität am Moorgraben könne erreicht werden, die Aufwertung und der Schutz des Naturraums müssten aber im Vordergrund stehen.
Herr Bernau kündigt an, die SPD-Fraktion werde den Antrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE ebenfalls unterstützen.
Herr Hielscher verweist auf die für die Maßnahmen der Konzeptstudie vorgesehenen Mittel aus dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), die nicht beliebig von anderen Maßnahmen genutzt, sondern für ihren vorgesehenen Zweck genutzt werden müssten. Er bitte die antragstellenden Fraktionen, den Antragsinhalt demgemäß zu überarbeiten.
Frau Kouptsidis betont, derzeit würden in den Luruper Moorgraben Straßenabwässer eingeleitet. Die Gewässerqualität sei entsprechend. Der Graben falle zudem im Sommer trocken und sei vermüllt.
Frau Neumann schlägt vor, die konkreten Planungen für die Geschwister-Scholl-Schule abzuwarten, bevor Maßnahmen aus der Konzeptstudie realisiert würden. Im ersten Schritt könnten sich die Aufwertungen auf die Wegebeziehung entlang des Moorgrabens zum Helmut-Schack-See beschränken.
Herr Schaefer erläutert, die Konzeptstudie liege nur vor, weil es RISE-Mittel für die Flächen gebe und die dafür notwendige Kofinanzierung gegeben sei. Die Mittel seien nur für Maßnahmen einzusetzen, die den Stadtteil aufwerteten. Die im Antrag genannten Naturschutz- und insbesondere die Unterhaltungsmaßnahmen zählten wohlmöglich nicht dazu. Das RISE-Programm sichere lediglich die Hälfte der Finanzierung der bewilligten Projekte. Für eine Kofinanzierung könne sich der Etat des Naturschutzgroßprojektes Stiftung Lebensraum Elbe anbieten. Die Konzentration auf den Naturschutz am Luruper Moorgraben und dem Helmut-Schack-See greife zu kurz und vergebe die Chance, zum Beispiel das Umfeld der Geschwister-Scholl-Stadtteilschule in diesem Zuge aufzuwerten. Die in der Konzeptstudie genannten Maßnahmen würden im Rahmen des Pflege- und Entwicklungsplans konkretisiert und ausnahmslos den Ausschussmitgliedern vor der Realisierung vorgestellt. Sofern die Stiftung Lebensraum Elbe Mittel für Maßnahmen zur Verfügung stelle, würden diese auf Basis des Pflege- und Entwicklungsplans konkretisiert.
Es sei zudem denkbar, dass der Beschluss des Antrags vom Bezirksamt beanstandet werde, da Mittel für ein bewilligtes RISE-Projekt für andere Maßnahmen verwendet werden sollen. Allerdings wäre es erforderlich, die bewilligten Mittel zurückzugeben und Mittel für ein neues Projekt zu beantragen, das wiederum kofinanziert werden müsse. Der Betrieb einer Toilettenanlage sei mit Hinweis auf nicht zu leistenden Instandsetzungsarbeiten bereits vom Bezirksamt abgelehnt worden.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport überweist den Alternativantrag der Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE zur Konzeptstudie Luruper Moorgraben einvernehmlich ohne Votum an die Bezirksversammlung.
Über die Beschlussempfehlung des Amtes (Drucksache 21-3769) wird nicht abgestimmt.
Anlagen
Alternativantrag Konzeptstudie Luruper Moorgraben (95 KB)
Auf Nachfrage von Frau Werdung berichtet Herr Schaefer, die Stiftung rechne unabhängig von der tatsächlichen Größe der Förderfläche mit Kosten von 200 Euro pro Beratung.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes einstimmig zu.
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit bat den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport einvernehmlich um Stellungnahme zur steigenden Obdachlosigkeit im Volkspark.
Frau Kouptsidis berichtet von zunehmender Vermüllung, zerschnittenen Zäunen und liegengelassenen Zeltutensilien im Volkspark.
Frau Neumann erinnert an den Fund eines leblosen Obdachlosen auf dem Friedhof und bittet das Bezirksamt, ggf. im Volkspark die Ansprache der Betroffenen zu intensivieren bzw. deren Überführung in Unterkünfte so rasch wie nötig zu gewährleisten.
Herr Andersen berichtet von Zelten am Hafenbahnhof.
Herr Schaefer sichert zu, die Situation am Friedhof sei unter Kontrolle des Bezirksamts. Die beschädigten Zäune im Volkspark werde das Bezirksamt in Augenschein nehmen und ggf. ausbessern.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport meldet einvernehmlich Folgendes zurück:
Herr Schaefer erklärt, es gebe nach Einschätzung des Bezirksamtes keine auffällige Zunahme von Obdachlosigkeit und Lagern im Bereich des Volksparks. Er sichert zu, dass das Bezirksamt bei Beschwerden und Problemen wie zum Beispiel Vermüllung Maßnahmen einleite. Eine systematische Durchsuchung des Volkparks finde nicht statt.
Die Drucksache 21-3876 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 06.12.2022.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 04.04.2023 vertagt.
Frau Chmielewski (Projekt Wabenwissen, Honighaus Hamburg) berichtet, die Angebote des Honighauses erfreuten sich einer hohen Nachfrage. Das bisherige Platzangebot werde insbesondere Gruppen nicht gerecht. Sie beobachte im 1. OG des Hauses nur sehr wenig Aktivitäten von Mitarbeiter:innen des Bezirksamtes und bitte daher, dieses wenigstens partiell auch für das Honighaus zu öffnen. Auch eine Rücksprache mit heilende Stadt e.V. habe zu keiner räumlichen Lösung geführt.
Herr Ridders entgegnet, es sei absehbar, dass das 1. Obergeschoss des Honighauses in Zukunft wieder verstärkt von Auszubildenden des Bauhofs des Bezirksamtes genutzt werde. Er sehe vor diesem Hintergrund keine Möglichkeit, die Räumlichkeiten für andere Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die betrieblichen Belange des Bauhofs genössen Priorität. Auch andere, alternative Flächen auf dem Bauhof ständen für die angefragten Zwecke nicht zur Verfügung. Der Bauhof sei mit der Bereitstellung von Umkleiden und Sozialräumen für über 80 Mitarbeiter:innen an seiner Kapazitätsgrenze angelangt. Er werde prüfen, ob die Aufstellung eines Containers auf dem Parkplatz des Bauhofs ermöglicht werden könne.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Bezirksamt wird Kontakt zu Frau Chmielewski aufnehmen, um die Problematik zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss empfiehlt dem Haushalts- und Vergabeausschuss einstimmig folgende Verteilung der Sondermittel:
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung des Amtes mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei einer Enthaltung der Fraktion GRÜNE zu.
Herr Schaefer erklärt, die von der Fraktion DIE LINKE vorliegenden Voranfragen zu Fällungen auf dem Hans-Leip-Ufer (Gelände der Hamburg Port Authority AöR) sowie an der Otto-Ernst-Straße 32 würden als Nachtrag zu Protokoll beantwortet (Anlage).
Er fügt hinzu, ein Sachstand zum Pflege- und Fällantrag auf dem Gelände der Asklepios Klinik Altona werde in der nächsten Sitzung am 04.04.2023 oder als Nachtrag zu Protokoll berichtet.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Amt hat die im Rahmen des Sachstandsberichtes vom 07.02.2023 angekündigte Ortsbesichtigung durchgeführt und dabei jeweils eine sorgfältige Sichtprüfung an den betreffenden Gehölzen vorgenommen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass an 114 Gehölzen jeweils die Entnahme von „Totholz“ zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich bzw. zuzulassen ist. Die Beseitigung von abgestorbenen Bäumen, Ästen und Hecken ist nach § 5 Nr. 3 Hamburgische Baumschutzverordnung (BaumschutzVO) eine freigestellte Maßnahme, d.h. eine Ausnahmegenehmigung ist hierfür nicht erforderlich. Hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen zur naturschutzrechtlichen Schutzzeit, wonach es verboten ist, Schnittmaßnahmen an Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September auszuführen, gilt dieses Verbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht für Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Vor diesem Hintergrund ist die im Rahmen des Antrages beantragte Beseitigung von abgestorbenen Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, insbesondere im unmittelbaren Bereich der das Grundstück umlaufenden öffentlichen Wegeflächen sowie im Bereich der halböffentlichen Wege des Geländes faktisch ganzjährig bzw. ohne zeitliche Beschränkung zulässig. Um hier im Rahmen der behördlichen Aufgabe dennoch in rechtlich vertretbarer Weise steuernd auf die Ausführung der zulässigen Schnittmaßnahmen zur Totholzbeseitigung einzuwirken, insbesondere aus Gründen der auf dem Grundstück gegebenen artenschutzfachlichen Relevanz des Gehölzbestandes, wurde die „Freigabe“ der „Totholzbeseitigung“ in eine formelle naturschutzrechtliche Teil-Genehmigung zur Herstellung von Lichtraumprofilen sowie zur Herstellung von Sichtdreiecken inhaltlich eingebunden und die sofortige Ausführung der dahingehend beantragten Schnittmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unter der Bedingung einer nachzuweisenden qualifizierten artenschutzfachliche Begleitung zugelassen.
Die Ausführung weitergehender Schnittmaßnahmen, wie z.B. Kronenpflege/ -einkürzung und baumpflegerische Nachbehandlung ehemals gekappter Bäume, wird im Rahmen der erteilten Teil-Genehmigung ausdrücklich erst außerhalb der naturschutzrechtlichen Schutzzeit, d.h. in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zugelassen. Hinsichtlich der im Rahmen des umfangreichen Gesamt-Antrages beantragten Fällungen ist das naturschutzrechtliche Prüfverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen. Deshalb können die dahingehenden Ergebnisse dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport erst zu einem späteren Zeitpunkt erläutert und vereinbarungsgemäß zur Beschlussfassung vorgelegt werden.]
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Antworten zu den Vorabfragen DIE LINKE Fällungen privater Grund (75 KB)
Die Drucksache 21-3879 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 04.04.2023 vertagt.
Der TOP wird einvernehmlich in die nächste Sitzung am 04.04.2023 vertagt.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP mit der Drucksache 21-3874 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schaefer erklärt, die von der Fraktion DIE LINKE vorliegenden Voranfragen zu einem versiegelten Wassergarten (Anlage) werde als Nachtrag zu Protokoll beantwortet.
[Nachtrag zu Protokoll:
Das Bezirksamt prüft die Einleitung eines Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände.]
Auf Nachfrage von Herrn Bernau berichtet er, die Ausschreibung für die Beleuchtung der Joggingstrecke am Volkspark sei aufgehoben worden, nachdem der günstigste Anbieter nach Zuschlagserteilung einen Kalkulationsfehler bemerkt habe. Das Bezirksamt habe die Leistung erneut ausgeschrieben und gehe davon aus, dass der Anbieter dennoch im zweiten Anlauf den Zuschlag erhalte. Die Inbetriebnahme der Beleuchtung vor dem Beginn der dunklen Jahreszeit verzögere sich dadurch nicht. Um Missverständnissen vorzubeugen bitte er, diese Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht an die Presse weiterzugeben.
Herr Andersen lobt die Wegeplanung im neu gestalteten Wesselhöftpark.
Herr Schaefer ergänzt, für den Park würden Führungen beim Bezirksamt angefragt.
Außerdem informiert er, dass die Hamburgische Baumschutzordnung in der Neufassung vom 28.02.2023 in Kraft sei.
Anlagen
Vorabfragen Fraktion DIE LINKE Verschiedenes (148 KB)