21-3846

Spielplatz Op'n Hainholt Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

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07.03.2023
Sachverhalt

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat sich in seiner Sitzung am 07.02.2023 mit der Eingabe einer Anlieger:innengemeinschaft des Spielplatzes befasst.

 

Das Bezirksamt wurde aufgefordert, mit den Petent:innen in Dialog zu treten, um nach Möglichkeiten zu suchen und ihren Wünschen entgegenzukommen. Zwischenzeitlich folgte eine weitere Eingabe der Anlieger:innen mit konkreten Maßnahmenvorschlägen (Drs. 21-3737.1).

 

Zur Klarstellung dieser Eingabe: Es wird in dem Schreiben mehrfach auf fehlerhaftes Handeln des Bezirksamtes hingewiesen. Dies wird seitens des Bezirksamts entschieden zurückgewiesen.Sowohl das Bebauungsplanverfahren als auch die bauliche Umsetzung der Maßnahmen erfolgten keinesfalls fehlerhaft. Die Herstellung des Spielplatzes genau an dieser Stelle entspricht den planungs- und immissionsschutzrechtlichen Vorgaben. Sofern dies weiterhin in Frage gestellt wird, steht es den Beschwerdeführer:innen frei, dies rechtlich überprüfen lassen.

 

Die Planung wurde durchaus auf die Begebenheiten angepasst: die Kleinkindausstattung ist eher in Richtung der angrenzenden Nachbarbebauung orientiert, die Aufenthaltsbereiche und größeren Spielgeräte zur Festwiese.

 

In der Ausschusssitzung wurde von den Petent:innen der Eindruck vermittelt, die Herstellung des Spielplatzes hätte sie überrascht. Dies ist nicht der Fall, da sowohl zu den öffentlichen Anhörungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens als auch zu den Planungsveranstaltungen zu dem Spielplatz öffentlich und zum Teil sogar persönlich eingeladen wurde. Zu dem Spielplatz gibt es vor, während und nach der Fertigstellung hinlänglich Schriftverkehr mit Anlieger:innen sowie Einsichtnahmen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz, sodass jedes Detail der Planung vor Ort bekannt sein dürfte.

 

Zudem erfolgte mit den ehemaligen Nutzer:innen der Spielplatzfläche im Vorwege des Spielplatzbaus ein intensiver Austausch, da die Fläche von diesen nicht fristgerecht geräumt wurde und dies zum Teil zu Lasten der Stadt erfolgen musste.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport hat sich in seiner Sitzung am 07.06.2022 mit einer Eingabe zu dem gleichen Themenbereich befasst. Seinerzeit wurde die Eingabe als nicht abhilfefähig beschlossen. Das Bezirksamt wurde aufgefordert, ein ablehnendes Schreiben zu formulieren, was auch erfolgte.

Die neuerliche Eingabe von anderen Petent:innen, allerdings auf demselben Grundstück wohnend geführt, basiert nach Einschätzung des Bezirksamts auf identischer Ausgangslage und bringt sowohl seitens der Rechtslage als auch bezüglich der Nutzungssituation keine neuen Erkenntnisse.

Deshalb sieht das Bezirksamt einen erneuten Dialog zu dem Thema mit den Petent:innen als nicht zielführend, da es um grundsätzliche Einschätzungen geht, die nicht verhandelbar sind. Die Argumente sind vielfach, sogar häufiger und umfangreicher als bei allen sonstigen Spielplatzplanungen mit durchaus prekärem Umfeld, ausgetauscht.

Das Bezirksamt sieht nach wie vor den gewünschten baulichen Sichtschutz in der Verantwortung der angrenzenden Anlieger:innen. Dieser müsste auf Grundlage der Hamburgischen Bauordnung erstellt werden.

Durch das Immissionsrecht und bereits ohne weitere Schilder ist ein hinreichender Handlungsrahmen für die Polizei gegeben. Ein Einschränken der Nutzungszeiten oder ähnliches wird seitens des Bezirksamts kritisch gesehen und lediglich dort mitgetragen, wo die Polizei besondere Problemlagen identifiziert und diese mit den üblichen Mitteln nicht abzustellen sind.

Als Entgegenkommen bietet das Bezirksamt die folgenden Maßnahmen an. Das Bezirksamt geht davon aus, dass sich der Ausschuss letztmalig mit dem Themenkomplex befasst.

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Der Sichtschutz zu den Nachbar:innen wird verbessert, indem der Zaun auf eine Höhe von 1,80 Meter erhöht wird, um den dort gepflanzten stark wachsenden Ranken eine bessere Ausbreitungsmöglichkeit zu bieten. Die bestehende Berankung wurde bereits nachträglich aufgrund der Eingaben gepflanzt.
  • Zudem wird die Pflanzung in Teilbereichen zwischen den Sandbereichen und der Grundstücksgrenze durch höhere Pflanzen in nennenswertem Umfang verstärkt.
  • Weiterhin werden auf dem Spielplatz Schilder aufgestellt, die auf die Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen hinweisen und gegenseitigen Respekt einfordern.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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