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Fällung eines Feldahorns im Grünzug Neu Altona Bereich nördlich Louise-Schröder-Straße/ Schomburgstraße Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 07.03.2023 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 12.1

Sachverhalt

Die Planung zur Grünanlage Walter-Möller-Park im Grünzug Neu Altona sieht umfangreiche Umgestaltungen sowohl unter anderem im Höhenprofil als auch in der Lage der Wegebeziehungen vor. Der Erhalt eines Baumes, in der Anlage rot markiert, war in der Planung der Umgestaltung angedacht. Im Zuge der baulichen Umsetzung wurden starke oberflächennahe Wurzelstränge, überwiegend zu einer Seite, vorgefunden und durch eine Wurzelsuchgrabung bestätigt.

 

Die auffällig oberflächennahe Durchwurzelung ist vermutlich durch den stark mit Bauschutt durchzogenen Untergrund und den hoch gelegenen Stand des Baumes auf einem Hügel begründet. Diese oberflächennahen Wurzeln weisen durch die Parknutzung Schäden auf. Aufgrund der schwierigen Entwässerungssituation im Umfeld des Baumes und dessen Höhenlage wird es notwendig sein, weitere Bodenbewegungen im Kronentraufbereich vorzunehmen bzw. dort Einbauten zur Höhenabfangung vorzusehen.

 

Ansonsten befindet sich der Baum in folgendem Zustand: Es handelt sich um einen Feldahorn (Acer campestre), Baumkatasternummer G26, Stammdurchmesser 0,58 m, Kronendurchmesser ca. 15 m. Der Baum wurde durch Rodung einer westlich stehenden Gehölzgruppe freigestellt und durch Bodenabtrag im äußeren Kronentraufbereich erfolgte ein Eingriff in den Wurzelraum. Durch das Aufwachsen innerhalb einer Gehölzgruppe resultiert ein Schrägstand und eine Fehlentwicklung in der Krone in Form einer stark einseitigen Krone (Defektsymptome gem. FLL Baumkontrollrichtlinien). Eine Wurzelsuchgrabung in 4 m Abstand zum Stamm zeigt eine Durchwurzelung mit Grob-, Schwach- und Feinwurzeln im Bereich der zukünftigen Aufgrabung westlich des Baumes. Bei den im Zuge der Baumaßnahmen freizulegenden Wurzeln handelt es sich um luvseitige (windzugewandte) Zugwurzeln. Der Schrägstand des Baumes könnte einen Hinweis auf die Standsicherheit des Baumes und ein mögliches Kippversagen, insbesondere durch seine freigestellte, windexponierte Lage darstellen und würde weitere Maßnahmen erfordern.

 

Da sich die Planung bei Erhalt des Baumes nicht umsetzen ließe und auch keine nachhaltige Umplanung mit Baumerhalt möglich ist, soll nach gründlicher Abwägung der Baum gefällt und durch eine Baumgruppe aus drei Bäumen an annähernd gleicher Stelle ersetzt werden.

 

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Fällung des Baumes und die Nachpflanzung von drei Bäumen wird durchgeführt.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Plan Fällung Neu-Altona

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