Protokoll
Sitzung des Sozialausschusses vom 05.11.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2 - 22-0299

Eingangstüren Wohnprojekt BliSS e.V. Weitere Beratung der Eingabe vom 24.05.2024 an den Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit (Referent:in: Frau Bartsch (Altonaer Spar- und Bauverein eG))

Der:die Petent:in erläutert, dass die Türen nur mit einem erheblichen Kraftaufwand geöffnet werden könnten. Es stände laut Altonaer Spar- und Bauverein eG (altoba) der Brandschutz in Konflikt mit der geforderten Barrierefreiheit. Für die sieben seheingeschränkten und zwei mobilitätseingeschränkten Bewohner:innen des Wohnprojekts sei es schwierig, unter diesen Bedingungen eigenständig das Gebäude zu verlassen. Er:sie hoffe deshalb auf Unterstützung durch den Ausschuss.

 

Frau Bartsch (altoba) führt aus, dass sich im besagten Wohnblock zwei Häuser im Eigentum von altoba befänden. Der soziale Wohnungsbau sei durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank unterstützt worden. Bedingung der Förderung sei unter anderem gewesen, Barrierefreiheit herzustellen. Der Begriff der Barrierefreiheit bedeute jedoch nicht, dass die Häuser rollstuhlgerecht sein und über selbstgängige Türen verfügen müssten. Grundtzlich sei es gesetzliche Anforderung, dass die Türen automatisch im Brandfall zufielen. Durch den obenliegenden Türschließer seien die Türen jedoch schwergängiger als normale Türen. Nichtsdestotrotz sei normiert, mit welchem Kraftaufwand die Tür mindestens geöffnet werden könne. Hiervon habe sie sich selbst vor Ort überzeugt. Die anderen Bauträger in der Umgebung hätten sich freiwillig zum Einbau selbstöffnender Türen entschieden. Auf Nachfrage von Herrn Schmidt erläutert sie, dass die Nachrüstung einerr Kosten in Höhe von ungefähr 8.000 Euro verursachen würde. Als Genossenschaft sei altoba allen Mieter:innen gleichermaßen verpflichtet. Die Nachrüstung eines Gebäudes ziehe auch die Nachrüstung der anderen Gebäude im Besitz der Genossenschaft nach sich. Entsprechend handele es sich bei der Nachrüstung nicht um eine finanzielle Kleinigkeit, wie von Herrn Zieriacks dargestellt. Aufgrund dessen sei die Nachrüstung nicht mit dem Ziel des preisgünstigen Wohnens vereinbar. Die Anregungen des Ausschusses werdesie aber noch einmal mit dem Vorstand von altoba besprechen.  

 

Herr Schmidt entgegnet, dass die Bewohner:innen des Wohnprojekts ausgerechnet aufgrund des inklusiven Charakters an den Standort gezogen seien. Es müsse nicht direkt bei allen Häusern nachgerüstet werden das Haus, in dem sich das Wohnprojekt befände, solle prioritär behandelt werden. Alle Fraktionen ständen hinter dem Anliegen von BliSS e.V. Aufgrund dessen bitte er altoba darum, ihren Standpunkt gegebenenfalls zu überdenken.

 

Frau Neumann ergänzt, dass Gerechtigkeit nicht bedeute, dass alle Personen das Gleiche bekämen, sondern das, was sie bräuchten. Es handele sich nicht einfach nur um Mieter:innen, sondern um Genossenschaftsmitglieder. Sie bitte um eine Priorisierung des Anliegens.

 

Frau von Stritzky äert, sie sei irritiert, dass der Brandschutz nicht im Sinne der Barrierefreiheit ausgelegt werde. Schließlich müsste es den Bewohner:innen im Brandfall gerade durch selbstgängige Türen möglich sein, das Haus zu verlassen. Sie stimmt dem:der Petent:in zu, dass es sich um massive und dadurch schwer zu öffnende Türen handele, die zu einer hohen Beschwerdelage geführt hätten. Die Bewohner:innen könnten deshalb teilweise ihre Wohnungen nicht mehr ohne Hilfe verlassen.

 

Frau von Ehren stimmt zu, dass die Auslegung der Begrifflichkeiten verwirrend sei. Es handele sich wohl um eine Grauzone in der Hamburgischen Bauordnung, die im Bauausschuss diskutiert werden solle.

 

Frau Schulz-Müller merkt an, die Vorschriften seien zwar nachvollziehbar, für das ledigliche Handeln nach Formalien habe sie jedoch kein Verständnis. Es handele sich nicht um ein Anliegen für die Zukunft das Problem bestehe jetzt.

 

Herr Zieriacks schließt sich den Ausführungen von Frau Schulz-Müller an.

 

Herr Strasser moniert, dass es sich um ein Problem der Begrifflichkeiten handele. Bei der Planung des Quartiers habe die Politik ein anderes Verständnis von Barrierefreiheit gehabt. Er gibt zu bedenken, dass die derzeitige Umsetzung zwar nicht dem Verständnis der Politik entspreche, die Investor:innen jedoch zunächst nach den entsprechenden Vorgaben gehandelt hätten. Es müsse verhindert werden, dass sich so ein Fall wiederhole. Deshalb schlage er vor, das Bezirksamt solle gebeten werden, Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Nachrüstung zu erörtern. Zudem müssten die Förderrichtlinien überprüft und dem Verständnis der Politik zur Barrierefreiheit entsprechend nachgebessert werden. Dies schließe die Rollstuhlgerechtigkeit ein. Es solle konstruktiv am Thema gearbeitet werden. Auf Anregung von Frau Hampe schlägt er folgenden auf Bitte von Frau von Stritzky und Frau Schmidt geänderten Antrag zur Abstimmung vor:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, mit dem Altonaer Spar- und Bauverein eG bezüglich der Barrierefreiheit einschließlich der Rollstuhlgerechtigkeit des Zugangs der Wohngebäude des Wohnprojekts BliSS e.V. lösungsorientierte Gespräche zu führen. Das Amt wird gebeten, dem Sozialausschuss in der Sitzung am 03.12.2024 über die Ergebnisse zu berichten.

 

Frau von Stritzky weist darauf hin, dass in dem Anliegen keine Eile bestehe. Sie rate dazu, einen Antrag im Hauptausschuss einzureichen, sodass Zeit bestehe, einen vollumfänglichen Prüfauftrag zu formulieren.

Frau von Stritzky meldet für die CDU-Fraktion für den Antrag von Herrn Strasser Beratungsbedarf an.

Ö 3

Vorstellung des Projekts "Vom Kursangebot zum Kulturzentrum für migrierte und geflüchtete Familien" (Referent:innen: Frau Galustian und Frau Wehbé (Zartonq e.V.))

Frau Wehbé und Frau Galustian (beide Zartonq e.V.) stellen das Projekt „Vom Kursangebot zum Kulturzentrum für migrierte und geflüchtete Familien“ mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor. Hierbei betonen sie auch auf Fragen der Ausschussmitglieder Folgendes:

 

  • Das Wort „Zartonq“ bedeute auf Armenisch „Erwachen“.
  • Die Arbeit des Vereins sei unabhängig von der politischen und sozialen Lage in Armenien. Anfeindungen hätten die Vereinsmitglieder nicht erlebt.
  • Derzeit habe der Verein nur sonntags geöffnet und betreue 40 bis 50 Kinder. Mehr Kinder könne der Verein mit den aktuellen Kapazitäten nicht aufnehmen. Die Kinder würden in der Regel durch Mundpropaganda von dem Verein erfahren. Nach einer Probestunde könnten die Kinder entscheiden, ob sie weiter im Verein bleiben wollten.
  • Ziel sei, dass die Kinder sich wohlfühlten und besser in die Gesellschaft integrieren könnten. Hierbei sei hilfreich, dass die erwachsenen Mitglieder aufgrund eigener Migrationserfahrungen nachvollziehen könnten, wie sich die Kinder fühlten.
  • Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten stiegen auch die Fixkosten des Vereins.

 

Frau Ceman weist darauf hin, dass es sich um ein Projekt des Quartierfonds II 2025 (TOP 17) handele.

 

Frau Hampe ergänzt, dass der Verein mit einem Zuschuss zu den Mietkosten unterstützt werden solle. Der Antrag des Vereins sei im Quartiersfonds II eingeordnet, da die Integration geflüchteter Menschen im Fokus der Arbeit des Vereins liege. Zielgruppe seien nicht nur Armenier:innen, sondern auch Geflüchtete und Migrierte anderer Herkunft.

 

 


Anlagen
Präsentation Zartonq e.V (9250 KB)

Ö 4

Neukonstituierung Inklusionsbeirat

Frau Scherwath verweist auf einen Informationstext (Anlage), der auch im Internet veröffentlicht werden solle. Sie habe alle aktuellen Beiratsmitglieder kontaktiert und diese gebeten, erneut Mitglied des Beirats zu werden. Die Überzeugungsarbeit sei auch in Anbetracht der immer wieder diskutierten fehlenden Aufwandsentschädigung schwierig. Darüber hinaus wolle sie auch soziale Träger und weitere Institutionen kontaktieren. Den Ausschuss bitte sie darum, dazu beizutragen, geeignete stimmberechtigte Mitglieder vorzuschlagen.

 

Herr Riedel dankt Frau Scherwath für ihr Engagement.

 

Die Fraktionen schlagenr das Benennungsverfahren folgende Personen vor:

 

GRÜNE: Frau Suttmann-Arndt

SPD:  Herr Riedel

AFD:  Herr Schneider

 

Die Fraktionen von CDU, DIE LINKE, FDP und Volt benennen ihre Mitglieder zu einem späteren Zeitpunkt.


Anlagen
Informationen Inklusionsbeirat (65 KB)

Ö 5 - 22-0298

Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköprüstraße 10 im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld hier: Anhörung der Bezirksversammlung Altona gem. § 28 Bezirksverwaltungsgesetz(Fristende 15.11.2024) (Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2024)

Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung einer Stellungnahme für die Sitzung des Hauptausschusses am 14.11.2024.

 

Frau von Stritzky äert, die CDU-Fraktion stimme der von Frau Neumann vorgetragenen Stellungnahme der Fraktion GRÜNE (siehe Beschluss) zu.

 

Herr Bolaños González schließt sich für die Fraktion DIE LINKE an. Es sei zu befürworten, dass mit Krisenkapazitäten vorgesorgt werde.

 

Frau Schmidt stimmt Frau Neumann zu, dass es sich bei der Unterkunft nur um eine Notlösung handeln dürfe. Die Anbindung an den Sozialraum müsse verbessert werden, sodass die Unterkunft nicht vom Rest der Umgebung abgetrennt werde. Dies könne beispielsweise durch Angebote wie ein Atelier oder auch ein Repair-Café auf dem Gelände geschehen, zu denen die Nachbarschaft auf das Gelände käme. Es sei wichtig, dass es unterschiedliche Bereiche für allein reisende Männer und Familien gebe.

 

Auf Nachfrage von Herr Bolaños González führt Frau Hampe aus, dass sie keine Angabe über die durchschnittliche Wohnfläche pro Bewohner:in machen könne. Klar sei, dass es sich um einen prekären Standard handele, sodass eine möglichst kurze Aufenthaltsdauer angestrebt werde. Eine solch kurze Aufenthaltsdauer sei jedoch nicht eindeutig definiert. Für weitere Informationen bitte sie, Kontakt zur zuständigen Sozialbehörde aufzunehmen.

 

Herr Schneider merkt an, dass die AFD-Fraktion den hohen Bedarf bezweifle. Durch die neuen Bundesmaßnahmen seien weniger Asyl- und Schutzsuchende zu erwarten. Bei zwei Dritteln der Untergebrachten handele es sich zudem um Männer. Schwierig sei darüber hinaus die Integration der vielen Menschen in die ohnehin schon überlastete medizinische Versorgung vor Ort. Die anderen Anwohner:innen könnten hierdurch keine Arzttermine mehr erhalten. Aufgrund dessen spreche er sich für maximal die Hälfte und für möglichst ein Drittel der angedachten Kapazität aus. Die Antworten der Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufgaben auf die vorab von der AFD-Fraktion eingereichten Fragen seien zudem nicht hinreichend gewesen. Darüber hinaus sei der Standort Teil des vorhabenbezogenenBebauungsplan-Entwurfs Bahrenfeld 78, in dessen Gebiet ab dem Jahr 2026 gebaut werden solle. Es stelle sich die Frage, ob die Beteiligten, wie der:die Vermieter:in und die Freie und Hansestadt Hamburg, miteinander verflochten seien.

 

Herr Schmidt weist darauf hin, dass die AFD-Fraktion ebenfalls eine Stellungnahme abgeben könne. Zudem sollten auch schutzsuchende Männer im Winter nicht erfrieren es handele sich um eine Notsituation. Entsprechend stimme auch die SPD-Fraktion der Stellungnahme der Fraktion GRÜNE zu. Er macht darauf aufmerksam, dass in der Visualisierung der Stellplanung im Erdgeschoss keine Räumlichkeiten für die angedachte Beschulung aufgezeigt würden.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE dem Hauptausschuss mehrheitlich bei Ablehnung der AFD-Fraktion, anstelle der Bezirksversammlung folgende Stellungnahme an die Sozialbehörde abzugeben:

 

Die Bezirksversammlung nimmt zum Schreiben der Sozialbehörde vom 10.10.2024 wie folgt Stellung:

 

  1. Die Bezirksversammlung Altona setzt sich grundsätzlich für kleine, dezentrale öffentliche Unterbringungen mit einem hohen Wohnstandard ein. Die Unterbringung von Geflüchteten sollte im besten Fall im regulären Wohnraum erfolgen. Angesichts der Situation erkennt die Bezirksversammlung Altona jedoch an, dass zur Vermeidung von Obdachlosigkeit die Herrichtung und Inbetriebnahme eines Notstandortes für die Unterbringung Asyl- und/ oder Schutzsuchender in der Tasköpstraße 10 notwendig ist und stimmt dieser mit der geplanten Belegungszahl zu.
  2. Die Verweildauer in der Einrichtung muss möglichst kurz gehalten werden.
  3. Um die ankommenden Menschen bestmöglich zu unterstützen und eine Integration zu ermöglichen, fordert die Bezirksversammlung Altona die Sozialbehörde auf, die im Umfeld vorhandenen sozialen Einrichtungen zu stärken und hier den notwendigen Aufbau weiterer Kapazitäten zu finanzieren sowie, wenn notwendig, weitere soziale Hilfsangebote vor Ort einzurichten.
  4. Die Bezirksversammlung Altona spricht sich dafür aus, dass insbesondere die Bedürfnisse von Kindern und Familien bei der Errichtung der Unterbringung berücksichtigt werden.
  5. In Anbetracht des niedrigen Unterbringungsstandards wird eine Beschulung vor Ort sowie eine Betreuung von Kindern ab drei Jahren in der Unterbringung abgelehnt. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird aufgefordert, hier eine Beschulung in den umliegenden Schulen sicherzustellen. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, für Kinder unter fünf Jahren eine Betreuung von mindestens fünf Stunden täglich in den umliegenden Kindertageseinrichtungen herzustellen.
  6. Sollte eine Betreuung und Beschulung außerhalb der Einrichtung nicht möglich sein, muss eine Betreuung von Kleinkindern zwischen 0 bis fünf Jahren für mindestens fünf Stunden in der Einrichtung in einem Umfeld sichergestellt werden, das vergleichbar mit dem einer Kindertageseinrichtung ist und die Beschulung der Kinder in einem schulähnlichen, abgeschlossenen Raum stattfinden.
  7. Bei der Herrichtung der Notunterkunft ist darauf zu achten, dass ein Maximum an Privatsphäre gewährleistet wird und ausreichend Schutzräume für Frauen und Kinder, die ein zur Ruhe kommen ermöglichen, vorhanden sind. 

 

Zudem hält die Bezirksversammlung Altona es für erforderlich, im Sozialraum des Notstandorts Tasköprüstraße zur Beteiligung der Bürger:innen und Institutionen im Sozialraum regelmäßig Informationsveranstaltungen anzubieten und durchzuführen, um die Möglichkeiten der Integration zu verstärken und zu vernetzen.

 

 

 

Der Sozialausschuss beschließt zudem mehrheitlich bei Ablehnung der AFD-Fraktion auf Vorschlag von Frau Schulte, noch vor Eröffnung des Notstandorts diesen vor der kommenden Sitzung des Sozialausschusses am 03.12.2024 um 17 Uhr zu besichtigen.

Ö 6 - 22-0110

Nutzung des früheren McDonald’s-Pavillons am Bahnhof Altona als Hilfseinrichtung für obdachlose Menschen Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.09.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 03.09.2024.

 

Frau Uhlhorn erläutert, aus fachlicher Sicht begrüße sie eine Tagesaufenthaltsstätte für Obdachlose im Umfeld des Altonaer Bahnhofs. Den von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Pavillon halte sie hierfür aufgrund seiner offenen Bauweise für ungeeignet. Auf Nachfrage von Frau von Stritzky führt sie aus, dass eine Aufenthaltsstätte mit einem multiprofessionellen Team aus Sozialarbeiter:innen, Krankenpfleger:innen und Ärzt:innen über einen Aufenthaltsraum, eine große Küche, mindestens zwei Duschen und Toiletten, zwei Büros sowie Schließcher verfügen sollte. Aktuell hätte die Abteilung Straßensozialarbeit zudem kaum Lagerflächen, sodass Platz für Material ebenfalls ratsam sei. Wichtig sei darüber hinaus ein geschützter Gesundheitsraum, wodurch das Krankenmobil seine stark nachgefragte Arbeit ausweiten könnte. Der Bedarf für eine Öffnung an sieben Tagen in der Woche sei vorhanden, erklärt sie auf Nachfrage von Herrn Schmidt. Der Standort solle in Richtung Museumstraße gelegen sein, wo es aktuell auch an einer öffentlichen Toilette fehle. Auf Nachfrage von Herrn Schneider führt sie aus, dass der Personalbedarf vermutlich bei sechs Vollzeitäquivalenten liegen würde. Aktuell verfüge die Abteilung Straßensozialarbeit Ottensen über zwei Vollzeitäquivalente. Zu Personalkosten ergänzt sie Frau Hampe, sei sie nicht auskunftsfähig. Klar sei jedoch, dass eine Tagesaufenthaltsstätte nur realisiert werden könne, wenn die nötigen Mittel hierfür bereitgestellt würden. So könnten schon in dem im Jahr 2023 aufgebauten Sozial- und Beratungskiosk die dortigen Sozialberatungen aufgrund fehlender Mittel nicht im gewünschten Umfang geleistet werden. Es bestehe zudem eine AG, in der bereits erörtert worden sei, dass der Bezirk über keine Mittel verfüge. Im Rahmen der AG habe niemand die Federführung übernommen, um zusätzliche Mittel einzuwerben. 

 

Frau Neumann erläutert, sie schließe sich Frau von Stritzky und Frau Schmidt an, dass sie die Notwendigkeit für eine Tagesaufenthaltsstätte sehe, der Pavillon hierfür jedoch nicht geeignet sei.

 

Herr Schneider stimmt seinen Vorredner:innen zu. Der Standort rund um die Große Bergstraße solle eher mit Geschäften belebt werden. Aufgrund dessen präferiere er den Standort im Bereich der Museumstraße. Fraglich sei jedoch, ob geeignetes Personal in Anbetracht des Fachkräftemangels gefunden werden könne.

 

Herr Caparhrt aus, der Bedarf r eine Tagesaufenthaltsstätte sei vorhanden. Es sei wichtig gewesen, diese Bestätigung auch von der Straßensozialarbeit zu hören. Aktuell sei der Pavillon vermietet und solle aufgrund seiner schlechten Energiebilanz abgerissen werden. Den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE zur Nutzung des Pavillons halte er ebenfalls für ungeeignet. Zwar könnten zudem gewisse Themen wie die Ausstattung der Straßensozialarbeit durch die Stellenplanung des Bezirksamtes priorisiert werden, hierauf habe die Bezirksversammlung jedoch keinen Einfluss. Er schlage vor, das Bezirksamt gemäß § 19 Abs. 2 BezVG zur Federführung bei Gesprächen mit den Fachbehörden zu verpflichten. Zwar präferiere er eigentlich eine Empfehlung nach § 27 Abs. 1 BezVG, allerdings seien zu viele Fachbehörden zu adressieren. Aufgrund dessen sei es effektiver, wenn das Bezirksamt die Federführung übernehme.

 

Herr Strasser gibt zu bedenken, dass sich der Pavillon im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befinde. Auf dem freien Markt kämen für die FHH kaum Räume in Betracht. Insofern müsste die FHH bei den anzumietenden Räumen Einflussmöglichkeiten haben. Trotz der baulichen Schwierigkeiten biete der Pavillon eine Reihe an Vorzügen, wie zum Beispiel die gute Lage. Andere Nachteile könnten noch angepasst werden. Er sei offen für weitere Vorschläge, wolle seinen Antrag jedoch aufrechterhalten. Auf die Anmerkung Frau von Stritzkys, dass die Sozialbehörde verpflichtet werden müsste, die Personalstellen zu finanzieren, entgegnet er, dass dies unter Ziffer 2 des Antrags aufgeführt sei.

Bei punktweiser Abstimmung findet der Antrag mit der Drucksache 22-0110 jeweils bei Ablehnung der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und AFD keine Mehrheit.

 

Bei punktweiser Abstimmung empfiehlt der Sozialausschuss der Bezirksversammlung jeweils mehrheitlich bei Ablehnung der Fraktion GRÜNE und Enthaltung der Fraktionen von CDU, FDP und Volt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß §19 BezVG gebeten, in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden Kontakt aufzunehmen, um geeignete Räumlichkeiten in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona zu identifizieren, die für eine soziale Hilfseinrichtung für obdachlose Menschen genutzt werden können.
  2. Des Weiteren wird das Bezirksamt Altona gebeten, in der Abteilung Straßensozialarbeit Ottensen des Fachamts Jugend- und Familienhilfe des Bezirksamtes Altona  zwei zusätzliche Stellen zu besetzen und im Rahmen ihres jeweiligen Einheitsplans die Bewirtschaftung dieser Stellen sicherzustellen, um die soziale Betreuung von obdachlosen Menschen in diesem Bereich bedarfsgerecht auszubauen. Da die Organisation und Bereitstellung dieser Stellen in die Zuständigkeit des Bezirksamts fällt, wird erwartet, dass die erforderlichen Schritte zeitnah eingeleitet werden. 

 

Zudem empfiehlt der Sozialausschuss der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Gemäß § 27 BezVG wird die Sozialbehörde aufgefordert, die Finanzierung einer Tagesaufenthaltsstätte in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Altona zuzusagen, ein notwendiges Konzept hierfür zu entwickeln, einen notwendigen Standort zu identifizieren und die Tagesaufenthaltsstätte zeitnah zu realisieren. Zusätzlich wird die Behörde aufgefordert, die notwendigen Personalstellen zu finanzieren.

 

Ö 7

Endgültige Schließung der Obdachlosentagesstätte MAhLZEIT (Träger Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein), Billrothstraße 79 zum 16.10.2024 Sachstandsbericht des Amtes (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE.

 

Frau Hampe erläutert, das Bezirksamt stände nicht im Kontakt zur MAhLZEIT. Aufgrund der Vorbereitungen für den Umzug der Obdachlosentagesstätte in das Trinitatis Quartier könne diese aktuell nicht von der Öffentlichkeit aufgesucht werden. Ab Januar 2025 solle die MAhLZEIT dann am neuen Standort öffnen. Da der Bezirk keine fachliche Zuständigkeit für die Obdachlosentagesstätte besitze, könne sie keine Auskunft darüber geben, wann genau der Standort im Trinitatis Quartier eröffnet werde. Kurzfristig sei es auch nicht möglich, ein Alternativangebot für die Zeit der Schließung zu realisieren. Statt einer Einladung des zuständigen Diakonischen Werks Hamburg-West/ Südholstein während des Umzugs, wie von Herrn Strasser vorgeschlagen, solle dieses erst nach dem Umzug geschehen.

 

Herr Strasser macht darauf aufmerksam, dass die Eröffnung wohl erst einige Monate später geplant sei. Zudem seien die neuen Räumlichkeiten kleiner, sodass die ursprüngliche Kapazität von 100 auf 30 Personen reduziert werde. Medizinische Versorgungsleistungen würden am neuen Standort auch nicht angeboten. Es sei schlecht, dass gerade im Winterr mindestens 2,5 Monate eine Versorgungslücke entstehe. Er bitte um einen Nachtrag zu Fragen, die er einreichen werde. Es sei Aufgabe von Land und Bezirken, die soziale Infrastruktur zu schaffen, um der durch das Sozialrecht normierten Verantwortung gerecht zu werden.

 

Herr Zieriackshrt aus, er unterstützte das Amt, bei fehlender Zuständigkeit solle keine Doppelbefassung stattfinden. Die Schließung im Winter sei jedoch zu monieren. Die Betroffenen sollten dementsprechend auf andere Standorte mit Hilfsangeboten hingewiesen werden.

 

Ö 8 - 22-0294

Zuschuss zu den Personalkosten für das Café OSBORN53 im Bürgerhaus Bornheide Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Schmidthrt aus, dass so gut wie alle Fraktionen dem Café wohlwollend gegenüberständen. Jedoch sei eine vernünftige Zukunftsperspektive notwendig. Hierbei müsse hinterfragt werden, welchen Anteil das Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein tragen solle. Schließlich erhalte dieses erhebliche Mieteinnahmen. Das Konzept des Bürgerhauses sehe Gastronomieangebote vor, sodass nun der Verein das defizitäre Angebot nicht alleine tragen solle. Anfang 2025 solle der Ausschuss über die Zukunft des Cafés beraten. Eine dauerhafte Finanzierung über Resttöpfe sei nicht möglich. Unabhängig davon stimme die SPD-Fraktion der vorliegenden Beschlussempfehlung zu.

 

Frau Neumanngt hinzu, dass das Diakonische Werk Hamburg-West/ Südholstein zeitnah eingeladen werden solle. Der Drucksache stimme sie zu.

 

Frau von Stritzky schließt sich den Aussagen ihrer Vorredner:innen an.

 

Frau Hampe erläutert auf Nachfrage von Frau Neumann, dass KoALA Kooperation Arbeit, Lernen und Ausbildung e.V. aufgrund des geringeren Prüfaufwands für das Amt gebeten worden sei, nur eine Förderung für einen Teil der Personalkosten zu beantragen. Wenn dieser Teil nicht finanziert werde, sei jedoch die gesamte Finanzierung des Cafés nicht tragbar. Auf Nachfrage von Herrn Schmidt merkt sie an, dass die im Quartierfonds I anhängigen Mittel in Höhe von 25.000 Euro bereits berücksichtigt seien.

 

Frau Neumann meldet für die Fraktion GRÜNE Beratungsbedarf an.

Ö 9 - 22-0297

Finanzielle Rahmenbedingungen der bezirklichen Seniorenarbeit verbessern Antrag der Fraktion DIE LINKE (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.

 

Herr Schmidt merkt an, dass es kritisch zu sehen sei, den Haushaltsplan nun noch am Rande nachbessern zu wollen. Als politische Willensbekundung stimme er dem Antrag aber zu.

Der Sozialausschuss stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE einstimmig zu.

Ö 10

Zuwendungsanträge

Ö 10.1 - 22-0202

Zuwendungsantrag Palette Hamburg gGmbH für akzeptierende soziale Hilfen– Fortführung der Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Projekt „Angebote für Obdachlose und Suchtkranke in Altona-Nord“ werden der Antragstellerin Palette Hamburg gGmbH für akzeptierende soziale Hilfen konsumtive Politikmittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Ö 10.2 - 22-0314

Zuwendungsantrag Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook – Toilette für die Begünstigten der Sülldorf-Iserbrook Tafel Beschlussempfehlung des Amtes

Frau Schmidt merkt an, dass die DIXI-Toilette im Zuge der COVID-19-Pandemiemaßnahmen angeschafft worden sei. Es sei schwierig, hiermit noch im Jahr 2024 zu argumentieren.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zieriacks, ob die Tafel nicht über eine Toilette verfüge oder ob es lediglich eine separate Toilette für Mitarbeiter:innen gebe, erläutert Frau von Stritzky, dass es durch die Trennung zu weniger Konfliktsituationen komme. Bereits im Jahr 2023 habe der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit dem damaligen Zuwendungsantrag zugestimmt.

 

Herr Schmidt äußert, er stimme dem Antrag zu. Perspektivisch solle sich jedoch die Frage gestellt werden, ob eine Komposttoilette nicht nachhaltiger sei. Schließlich seien die Kosten hierfür genauso hoch wie für eine chemische DIXI-Toilette. Auf Anregung von Frau Hampe sichert er zu, das Gespräch hierüber mit der Gemeinde zu suchen.

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haushaltsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Projekt "Toilette für die Begünstigten der Sülldorf-Iserbrook Tafel" werden der Antragstellerin der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sülldorf-Iserbrook konsumtive Politikmittel in Höhe von 2.600 Euro zur Verfügung gestellt.

Ö 11

Aufforderung des Bezirksamtes an Grundsicherungsempfänger:innen, Wohngeld zu beantragen Stellungnahme des Amtes (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE)

Der von der Fraktion DIE LINKE angemeldete TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Strasserhrt aus, dass seiner Fraktion vermehrt Fälle bekannt geworden seien, in denen das Fachamt Grundsicherung und Soziales einzelne Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen dazu aufgefordert habe, Wohngeld zu beantragen. Dies geschehe in Fällen, in denen isoliert betrachtet der Leistungsbetrag Wohngeld etwas höher sei als die Grundsicherungsleistung. Hierbei würde jedoch häufig nicht berücksichtigt, dass den Leistungsbezieher:innen durch den Wohngeldbezug Vergünstigungen, wie beispielsweise das Sozialticket oder die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen, verloren gingen. Dadurch ständen diese am Ende schlechter dar als beim Bezug von Grundsicherung.

 

Frau Scherwath erläutert, dass es sich bei der angesprochenen Thematik um einen Rechtskreiswechsel handele. So habe die große Wohngeldreform aus dem Jahr 2023 zu einem häufig höheren Leistungsbezug im Vergleich zur Grundsicherung für dazu auch mehr berechtigte Haushalte geführt. Das Bezirksamt sei dazu verpflichtet, die Leistungsbezieher:innen darauf hinzuweisen, sobald ein anderes rechtliches Instrument als die Grundsicherung zur Verfügung stehe. Allerdings solle das aktuelle Informationsschreiben an die Bezieher:innen aufgrund des nicht adressat:innengerechten Tons überarbeitet werden. Das von Herrn Strasser angemerkte Urteil des Bundesozialgerichts vom 23.03.2021, B8 SO 2/20 R zum Wahlrecht zwischen Wohngeld und Sozialhilfe sei dem Amt bekannt. Entsprechend habe sich das Amt mit der Sozialbehörde dazu verpflichtet, Einzelfallprüfungen durchzuführen, ob die jeweiligen Leistungsbezieher:innen in der Grundsicherung verbleiben könnten.

 

 

Ö 12

Internationaler Gedenktag für Geflüchtete (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024

 

Der TOP wird einvernehmlich in die kommende Sitzung am 03.12.2024 vertagt.

Ö 13

Bericht über die Veranstaltung "Wir in Altona: Lokalpolitik als Chance" vom 23.10.2024

Frau von Stritzky berichtet, es habe sich um eine erfolgreiche Veranstaltung gehandelt. Die Reste des Caterings seien zudem der Obdachlosenunterkunft Pik As zur Verfügung gestellt worden.

 

Frau Schmidt dankt Frau von Stritzky für die Organisation. Aufgrund einer parallelen Fraktionssitzung habe die Volt-Fraktion an der Veranstaltung nicht teilnehmen können.

Ö 14

Situation Geflüchteter Menschen in Altona

Frau Hampe äußert, es gebe keinen neuen Sachstand.

Ö 15

Mitteilungen

Ö 15.1 - 22-0244

Bericht über den Mittelabfluss des Quartiersfonds II zum 3. Quartal 2024 Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 15.2 - 22-0319

Rahmenkonzept zur Ausgestaltung der künftigen Kinder- und Jugendbeteiligung im Bezirk Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 16

Verschiedenes

Frau von Stritzky bittet darum, dass im Ausschuss zu diskutierende Anträge bereits vorab formuliert werden sollten. Die Beratung sei sonst zu zeitintensiv.

 

Frau Ceman macht darauf aufmerksam, dass die Sitzung am 03.12.2024 eine Schwerpunktsitzung zum Thema Geflüchtete werden solle. Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) befinde sich hierzu aktuell in Austausch mit der Sozialbehörde. Sollten die Fraktionen zu dem Schwerpunktthema noch weitere TOPs oder Fragen anmelden wollen, könnten sie dies schriftlich der BVG mitteilen.

 

[Nachtrag der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung:

Die Schwerpunktsitzung musste auf das Jahr 2025 verschoben werden und findet nun voraussichtlich am 07.01.2025 statt.]

 

N 17

Quartiersfonds II 2025 Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 01.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion DIE LINKE)