Finanzielle Rahmenbedingungen der bezirklichen Seniorenarbeit verbessern Antrag der Fraktion DIE LINKE
Es ist politisch zu kritisieren, dass im Doppelhaushalt 2025/ 2026 die zur Finanzierung der bezirklichen Seniorenarbeit bereitgestellten Haushaltsmittel nicht entsprechend der Preis- und Tarifentwicklung angepasst werden. Dies ist bereits in den vergangenen Jahren versäumt worden. Zudem können die für einen regelhaften Betrieb der Seniorentreffs im Bezirk Altona anfallenden Kosten aus den zugewiesenen Mitteln der Rahmenzuweisung nicht vollständig gedeckt werden. Im Einzelfall muss das Amt immer wieder aufwändig nach finanziellen Lösungen suchen, um Finanzierungslücken zu schließen. Dies kostet zusätzliche Arbeitszeit des ohnehin personell zu knapp ausgestatteten Bezirksamts und bindet zudem bezirkliche Mittel, die dann wieder an anderer Stelle fehlen. Daher sind die im Doppelhaushalt 2025/ 2026 für bezirkliche Seniorenarbeit angesetzten finanziellen Mittel deutlich zu erhöhen.
Die Bezirksversammlung Altona sollte deshalb jetzt ein klares politisches Signal an den rot - grünen Senat senden, dass die Mittel für die bezirkliche Seniorenarbeit im Doppelhaushalt 2025/ 2026 deutlich erhöht werden müssen. Eine solche breit getragene deutliche politische Willenserklärung der Bezirksversammlung Altona würde diesem Anliegen zudem ein größeres Gewicht in den jetzt anstehenden Haushaltsverhandlungen geben.
Es liegt Dringlichkeit der Beschlussfassung nach § 15 Abs. 3 BezVG vor, da der empfehlende Beschluss die Fachbehörden noch während der Haushaltsberatungen in der Hamburgischen Bürgerschaft erreichen sollte. Aus Dringlichkeitsgründen ist der Antrag anstelle der Bezirksversammlung bereits der Sitzung des Hauptausschusses am 14. November 2024 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Angesichts der fehlenden Auskömmlichkeit der Rahmenzuweisung Seniorenarbeit im Bezirk Altona, wird der Finanzbehörde sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke gemäß § 27 Abs. 1 BezVG empfohlen, den bereits in die Hamburgische Bürgerschaft eingebrachten Entwurf des Doppelhaushalts 2025/ 2026 dahingehend nachzubessern, dass die für die bezirkliche Seniorenarbeit bereitgestellten Haushaltsmittel deutlich aufgestockt werden. Die Finanzbehörde sowie die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke werden weiterhin gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, einen entsprechenden Senatsbeschluss herbeizuführen.
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Der Sozialausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.
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