Frau Hirschfeld begrüßt Herrn Danckert als neues Ausschussmitglied für die Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.
Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Frau Hirschfeld stellt eingangs bedauernd die Referierendenabsage der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) fest, die mit der Kurzfristigkeit der Anfrage und Verweis auf die Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) 23/2174 aus der Bürgerschaft „Gute Ernährung für gute Bildung – Ist-Stand der Schulverpflegung in Hamburg“ (siehe Anlage) begründet worden sei. Aus der SKA werde nicht abschließend ersichtlich, warum die Versorgung mit Mittagessen von Schüler:innen nicht für alle funktioniere.
Frau Hofmann (Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V.) und Frau Koritensky (Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. – eingeladen für die Interessenvertretung Offene Arbeit (IVOA)) berichten aus der Praxis und heben hierbei Folgendes hervor:
Herr Schmidt stellt fest, dass Kinder, die hungrig von Schulen in die Einrichtungen kämen, ein Armutszeugnis seien und diesbezüglichen Problemen unbedingt offensiv entgegengewirkt werden müsse. Mit einem kostenlosen Mittagessen an Schulen für alle tue er sich allerdings schwer, da davon auch Kinder und Jugendliche aus reicheren Familien profitieren würden, die nicht die betroffene Zielgruppe der Problemlage seien.
Herr Fersoglu zeigt sich erschüttert, dass Fälle dieser Art in einer reichen Stadt wie Hamburg möglich seien.
Frau Licari spricht sich für ein kostenlosen Mittagessen für alle Schüler:innen aus. Dies sei wesentlich besser, als wenn ein Teil der Schüler hungrig bleibe. Es wäre gut, wenn die Stadt entsprechende Mittel zur Verfügung stelle und lieber an anderer Stelle spare.
Kat Zeiger hebt die gesellschaftliche Bedeutung des Themas hervor und weist auf den hohen Anteil aus der Bevölkerung hin, der von Armut betroffen sei.
Ein Jugendlicher aus der Begleitgruppe zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats spricht sich ebenfalls für kostenloses Mittagessen an Schulen aus. Dies verhindere Stigmatisierungen von Schüler:innen. Hinzukomme, dass die Ernährung nicht originäre Aufgabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sei.
Frau Hohnke berichtet, dass das Ausfüllen der notwendigen Anträge für viele Eltern eine Hürde bedeute und für die Schulen wiederrum mit Verwaltungsaufwand verbunden sei. Kostenloses Mittagessen könnte diesen Aspekten entgegenwirken und auch administrative Aufwände verringern.
Herr Schwarz weist darauf hin, dass es nicht immer allein um das Mittagessen gehe. Es gebe Beispiele von Kindern und Jugendlichen, die in die Einrichtung kämen, ohne dass sie Frühstück oder Mittagessen gehabt hätten. Da die Kinder und Jugendlichen oft bis in den Nachmittag hinein an den Schulen seien, seien solche Fälle besonders kritisch.
Herr Dr. Blum stellt vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion fest, dass es sehr bedauerlich sei, dass die BSFB der Referierendenanfrage nicht gefolgt sei und so deren inhaltliche Einschätzungen fehlten. Er schlage daher vor, die Anfrage zu erneuern.
Der Jugendhilfeausschuss vertagt die weitere Beratung einvernehmlich und bittet um erneute Einladung der BSFB und von Schulvertretungen aus dem Einzugsgebiet. Es soll bei der Referierendenanfrage auch auf die erwähnte Beschlusslage des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2024 hingewiesen werden.
Anlagen
Dokumente LJHA (3462 KB)
Offener Brief Hungrige Besucher_innen (92 KB)
SKA Bürgerschaft 23 2174 Ernährung (1447 KB)
Frau Mayer (Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe) sowie Frau Koritensky (Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.) stellen die Eingabe anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben sie Folgendes hervor:
Herr Bründel-Zeißler stellt fest, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Ombudspersonen ein völlig unabhängiges Handeln ermögliche und so eine uneingeschränkte Unterstützung für die Personen, die Beratungen benötigten, möglich sei. Er sei selbst als ehrenamtliche Ombudsperson im Bezirk Eimsbüttel tätig. Aus seiner Sicht bestehe keinerlei Veranlassung, die über Jahre mühsam und unter breiter Beteilung und Heranziehung wissenschaftlicher Maßstäbe erarbeitete inhaltliche Struktur der Ombudschaft infrage zu stellen, die diese in ihrer bestehenden Form abzulösen und so eine komplette Neukonzeption zu beginnen, obwohl es extrem hohe Bedarfe an Beratungsleistungen gebe. Wenn aber aus juristischer Sicht eine Neuausschreibung vonseiten des Senats für notwendig erachtet werde, müsse dies akzeptiert werden. Gleichzeitig stelle sich die Frage, welches Handeln dazu beitragen könne, die bestehenden Strukturen zu schützen. Wenn die Ombudschaft völlig neu gestaltet und entwickelt werde, sei es sehr fraglich und unwahrscheinlich, dass die aktuellen Ehrenamtlichen diesen Weg allesamt mitgehen würden.
Herr Schmidt stellt fest, dass Text und Inhalt eines etwaigen Interessenbekundungsverfahrens aktuell nicht vorlägen. Dies wäre allerdings für eine inhaltliche Bewertung von hoher Bedeutung.
Frau Licari gibt zu überlegen, eine Empfehlung gemäß § 27 BezVG zu erarbeiten und darin verschiedene Fragestellungen an die zuständige Fachbehörde zu formulieren, etwa nach der inhaltlichen Begründung und rechtlichen Notwendigkeit der Neuausschreibung. Dies könnte in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten gemeinsam erarbeitet werden.
Die Sitzung wird auf Bitten von Herrn Bründel-Zeißler für ca. 5 Minuten unterbrochen.
Herr Bründel-Zeißler kündigt nach Wiederaufnahme der Sitzung an, dass für die kommenden Beratungen im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten ein Antrag zu diesem Thema von Mitgliedern auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe eingereicht werde.
Das Thema wird zur weiteren Beratung einvernehmlich in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überwiesen.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026.
Frau Gerdes berichtet, dass gegenüber den zwei zusätzlichen Abfragerückmeldungen, die bereits zur Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026 vorgelegen hätten, keine weiteren Rückmeldungen eingegangen seien.
Herr Kaeding plädiert dafür, nun zu überlegen, welche weiteren Konsequenzen und Schritte aus den Abfrageergebnissen gezogen werden sollten.
Frau Hirschfeld berichtet, dass sie sich aktuell um eine bezirksübergreifende Öffentlichkeitsarbeit der Jugendhilfeausschussvorsitzenden bemühe. Zusätzlich habe sie mehrere potentielle prominente Botschafter:innen angeschrieben, um die Sichtbarkeit des Anliegens zu stärken.
Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026.
Herr Fersoglu wirbt dafür, dass der Jugendhilfeausschuss seine Möglichkeiten ausschöpfe, um zugunsten der Jugendhilfe Einfluss auf die Haushaltsberatungen des Senats und der Bürgerschaft zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sei die Idee entstanden, eine Öffentliche Anhörung durchzuführen, um dem Thema der Auskömmlichkeit der Jugendhilfe eine öffentliche Plattform zu geben. In der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten könne dann die genaue inhaltliche Ausgestaltung beraten werden.
Die Sitzung wird auf Bitten der Fraktion GRÜNE für wenige Minuten unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig eine Öffentliche Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und bittet den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten um Klärung der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung. Ein Vorschlag hinsichtlich Zeit, Ort und finanziellem Rahmen gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung soll den Hauptausschuss in seiner Juli-Sitzung erreichen.
Vertagt aus der Sitzung vom 06.05.2026.
Frau Timm stellt die Präsentation aus der Drucksache vor. Auf Nachfrage von Herrn Bründel-Zeißler führt sie aus, dass ein Erklärungsansatz für die steigenden Ausgaben hinsichtlich der Hilfen zur Erziehung eine steigende Anzahl psychischer Erkrankungen und höhere individuelle Bedarfe seien.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Gerdes stellt die Drucksache vor.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-2241 liegt mit der Aktualisierung der Tagesordnung vor.
Herr Schmidt stellt fest, dass die Zahlen in Spalte „Differenz“ mathematisch nicht stimmen könnten.
Frau Timm sichert eine korrigierte Tabelle zu Protokoll zu. Es könne dann auch gerne wie von Herrn Bründel-Zeißler gewünscht, die letztmalige Übersicht mitgeschickt werden, um einen Vergleich zu ermöglichen. Auf Nachfrage teilt sie mit, dass die Fallanzahl für Vollzeitstellen durchschnittlich bei ca. 40 liege. Dies schwanke allerdings und sei von der Situation in den einzelnen Abteilungen, Einarbeitungsphasen u.ä. abhängig.
[Nachtrag zu Protokoll: Die angekündigten Dokument des Amtes sind als Anlage beigefügt.]
Frau Stödter-Erbe weist hinsichtlich der Neubesetzung von Stellen im Bezirksamt auf die schwierige finanzielle Lage hin. Stellen aus dem Jugendhilfebereiche erhielten aber in der Abwägung immer eine hohe Priorisierung, sodass entsprechende Nachbesetzungen besonders rasch angestoßen würden.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Anlagen
Nachtrag zu Protokoll - Stellenentwicklung ASD (43 KB)
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Schwarz bedankt sich für den gelungenen und übersichtlichen Bericht. Bei einzelnen Punkten hätte er sich noch tiefergehende Erläuterungen oder Beispiele gewünscht. So werde etwa unter 1.2 nicht dargestellt, warum die Kirchengemeinde Sülldorf/ Iserbrook seit 2026 nicht mehr gefördert werde. Hinsichtlich von Beteiligungsformaten wäre es gut gewesen, noch Beispiele aus der Praxis aufzugreifen. Besonders bedeutsam sei das Thema der Inklusion, die für die Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit hohen Herausforderungen einhergehe. So seien für eine inklusive Jugendhilfe massive Investitionen notwendig.
Frau Gerdes bedankt sich für die Anregungen und Ausführungen. Neben dem schriftlichen Bericht werde es auch noch einen intensiven persönlichen Austausch mit der zuständigen Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung geben, bei dem die Thematik der inklusiven Jugendhilfe einen wichtigen Platz einnehmen werde.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Zu Beginn der Tagesordnung wird einem Jugendlichen der Begleitgruppe zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats einstimmig für die gesamte Sitzung Rederecht gewährt und zudem erlaubt, am Sitzungstisch Platz zu nehmen.
Herr Bründel-Zeißler berichtet, dass ihn über die AG § 78 OKJA die Nachricht erreicht habe, dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) Ehrenamtskoordination Sozialräumliche Angebote geplant sei. Er bitte das Amt zur kommenden Sitzung um einen Sachstand hinsichtlich der Finanzierung und der inhaltlichen Konzeption.
Er habe zudem bei der Synopse zur angedachten Anpassung der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ wahrgenommen, dass Finanzierungsformen gemäß § 77 SGB VIII künftig ausdrücklich möglich sein sollten. Dies lasse darauf schließen, dass das Pilotprojekt im Bezirk Altona als erfolgreich wahrgenommen worden sei und es stelle sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob eine weitere Ausweitung auch im Bezirk Altona angepeilt werde.
Frau Gerdes sichert zu, dieses Thema intern weiter zu beraten und aufzugreifen.
Herr Pawletta berichtet auf Nachfrage von Herrn Dr. Blum, dass der Wunsch von Herrn Bründel-Zeißler aus der vergangenen Sitzung, bei der zuständigen Fachbehörde einen Bericht zum Thema „Inklusive Jugendhilfe – Verfahrenslotsen“ zu erbitten, aufgegriffen worden sei. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung habe die Entsendung entsprechender Referent:innen zur kommenden Sitzung zugesagt.