Protokoll
Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.06.2026

Ö 1

Begrüßung eines neuen Ausschussmitglieds

Frau Hirschfeld begrüßt Herrn Danckert als neues Ausschussmitglied für die Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe.

Ö 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.

Ö 3

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 4 - 22-2193

Sozialraum Osdorfer Born: Versorgung von Schüler:innen mit Mittagessen (Referentinnen: Frau Hofmann (Deutsches Roten Kreuz - Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V.) sowie Frau Koritensky (Interessensvertretung Offene Arbeit (IVOA)). Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) hat die Referierendeneinladung für eine BSFB-Vertretung sowie eine Vertretung der Stadtteilschule in Osdorf abgelehnt)

Frau Hirschfeld stellt eingangs bedauernd die Referierendenabsage der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) fest, die mit der Kurzfristigkeit der Anfrage und Verweis auf die Schriftliche Kleine Anfrage (SKA) 23/2174 aus der Bürgerschaft „Gute Ernährung für gute Bildung – Ist-Stand der Schulverpflegung in Hamburg“ (siehe Anlage) begründet worden sei. Aus der SKA werde nicht abschließend ersichtlich, warum die Versorgung mit Mittagessen von Schüler:innen nicht für alle funktioniere.

Frau Hofmann (Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V.) und Frau Koritensky (Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. – eingeladen für die Interessenvertretung Offene Arbeit (IVOA)) berichten aus der Praxis und heben hierbei Folgendes hervor:

  • Der Offene Brief aus dem Jahr 2024 der Freien Träger in der AG § 78 OKJA Altona „Hungrige Kinder – Armut in Hamburger Familien“ (siehe Anlage) habe weiter uneingeschränkt Gültigkeit. Viele Einrichtungen erlebten täglich Kinder und Jugendliche, die hungrig in die Einrichtungen kämen und offensichtlich in der Schule kein Mittagessen zu sich genommen hätten.
  • Seit Corona sei das Thema von hungrigen Kindern in den Einrichtungen immer größer geworden. Die Frage nach Essen sei oft das erste, wonach Kinder und Jugendliche beim Besuch einer Einrichtung fragten. Entsprechend sei es immer herausfordernder, für alle Bedarfe entsprechende Nahrungskapazitäten sicherzustellen. Es gebe zwar viele engagierte private Initiativen und Spenden – den strukturellen Herausforderungen könne man so aber nicht abschließend gerecht werden.
  • Auch der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) habe sich bereits 2024 mit dem Thema befasst und eine Forderung an den Senat beschlossen, 500.000 Euro als Soforthilfe zur Deckung der Mehrbedarfe in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um so eine akute Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten. Der Senat sei dieser Forderung bisher jedoch nicht nachgekommen. Gerne würden die entsprechenden Forderungen und Dokumente aus dem LJHA noch einmal als Dokument zur Verfügung (siehe Anlage) gestellt, auch um diese Thematik bei einer erneuten Referierendeneinladung an die BSFB mitansprechen zu können.
  • Die Problematik habe auch vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen bei den Tafeln eine immer stärker werdende Bedeutung. So nähmen die Spendenhöhen für Tafeln bei gleichzeitig steigenden Bedarfen immer mehr ab.
  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Problemlage bedürfe es einer Gesamt- und insbesondere einer Kinderstrategie. Der Zugang zu Mittagessen in den Schulen dürfe nicht davon abhängen, ob Eltern die entsprechenden Anträge ausfüllen könnten. Auch nähmen einige die Nutzung der Antragsvergünstigungen als Stigmatisierung wahr. Vor diesem Hintergrund sei eine Diskussion über kostenfreies Mittagessen an Schulen sinnvoll.
  • Es wäre zu begrüßen, wenn auch aus dem Bezirk heraus eine Initiative in Richtung Landesebene erfolgen könnte, das Thema ernst zu nehmen und Verbesserungen herbeizuführen.
  • Die Ausführungen seien ausdrücklich nicht als Kritik an einzelne Schulen zu verstehen, sondern es seien strukturelle Verbesserungen notwendig. Die Schulen seien im Gegenteil häufig sehr engagiert und versuchten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten möglichst gute Lösungen für alle Kinder und Jugendliche zu finden. Auch gebe es oft elterliches Engagement und Spenden. Es sei aber schlecht, wenn eine gute Versorgung von Einkommenssituationen der Eltern abhängig sei.

Herr Schmidt stellt fest, dass Kinder, die hungrig von Schulen in die Einrichtungen kämen, ein Armutszeugnis seien und diesbezüglichen Problemen unbedingt offensiv entgegengewirkt werden müsse. Mit einem kostenlosen Mittagessen an Schulen für alle tue er sich allerdings schwer, da davon auch Kinder und Jugendliche aus reicheren Familien profitieren würden, die nicht die betroffene Zielgruppe der Problemlage seien.

Herr Fersoglu zeigt sich erschüttert, dass Fälle dieser Art in einer reichen Stadt wie Hamburg möglich seien.

Frau Licari spricht sich für ein kostenlosen Mittagessen für alle Schüler:innen aus. Dies sei wesentlich besser, als wenn ein Teil der Schüler hungrig bleibe. Es wäre gut, wenn die Stadt entsprechende Mittel zur Verfügung stelle und lieber an anderer Stelle spare.

Kat Zeiger hebt die gesellschaftliche Bedeutung des Themas hervor und weist auf den hohen Anteil aus der Bevölkerung hin, der von Armut betroffen sei.

Ein Jugendlicher aus der Begleitgruppe zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats spricht sich ebenfalls für kostenloses Mittagessen an Schulen aus. Dies verhindere Stigmatisierungen von Schüler:innen. Hinzukomme, dass die Ernährung nicht originäre Aufgabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sei.

Frau Hohnke berichtet, dass das Ausfüllen der notwendigen Anträge für viele Eltern eine Hürde bedeute und für die Schulen wiederrum mit Verwaltungsaufwand verbunden sei. Kostenloses Mittagessen könnte diesen Aspekten entgegenwirken und auch administrative Aufwände verringern.

Herr Schwarz weist darauf hin, dass es nicht immer allein um das Mittagessen gehe. Es gebe Beispiele von Kindern und Jugendlichen, die in die Einrichtung kämen, ohne dass sie Frühstück oder Mittagessen gehabt hätten. Da die Kinder und Jugendlichen oft bis in den Nachmittag hinein an den Schulen seien, seien solche Fälle besonders kritisch.

Herr Dr. Blum stellt vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion fest, dass es sehr bedauerlich sei, dass die BSFB der Referierendenanfrage nicht gefolgt sei und so deren inhaltliche Einschätzungen fehlten. Er schlage daher vor, die Anfrage zu erneuern.

Der Jugendhilfeausschuss vertagt die weitere Beratung einvernehmlich und bittet um erneute Einladung der BSFB und von Schulvertretungen aus dem Einzugsgebiet. Es soll bei der Referierendenanfrage auch auf die erwähnte Beschlusslage des Landesjugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2024 hingewiesen werden.


Anlagen
Dokumente LJHA (3462 KB)
Offener Brief Hungrige Besucher_innen (92 KB)
SKA Bürgerschaft 23 2174 Ernährung (1447 KB)

Ö 5 - 22-2193

Stellungnahme zur geplanten Neuausschreibung der Ombudsstelle Hamburg und Bitte um fachlichen Austausch Eingabe vom 04.05.2026 mit Ergänzungen vom 19.05.2026

Frau Mayer (Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe) sowie Frau Koritensky (Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V.) stellen die Eingabe anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Hierbei und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder heben sie Folgendes hervor:

  • Die Bedarfe aus der Bevölkerung an den Leistungen der Ombudschaft stiegen seit Jahren kontinuierlich an. Daher sei man mit der zuständigen Fachbehörde seit längerer Zeit im Gespräch über die Notwendigkeit einer weiteren hauptamtlichen Vollzeitstelle gewesen. Dass nun stattdessen eine vollständige Neuausschreibung der Ombudsstelle von Seiten des Senats geplant sei, sei völlig überraschend gekommen und vorher nicht kommuniziert worden. Dies sei auch hinsichtlich des bis dahin stattgefunden vertrauensvollen Austausches nicht zu erwarten gewesen. Die angedachte Neuausschussschreibung sei bei der Fachstelle zunächst nur als Gerücht angekommen.
  • Als inhaltliche Begründung für die Neuausschreibung werde wohl der Wunsch nach einer verstärkten Ombudschaft im Bereich KITA herangezogen. Ob dies aus juristischer Sicht hinsichtlich der Bestimmungen des SGB VIII notwendig sei, sei zumindest fraglich. Am Ende handele es sich wohl vor allem um eine politische Entscheidung. Wenn eine Stärkung des KITA-Bereichs gewünscht werde, könne auch überlegt werden, diesen als eigenes Projekt zu betrachten und nur diesen auszuschreiben.
  • Das intransparente Handeln des Senats schaffe bei der Trägerschaft der freien Jugendhilfe insgesamt große Verunsicherungen. So bestünden Sorgen, dass auch andere Einrichtungen und Angebote ohne fachlichen Austausch, vorherige Information oder weitere inhaltliche Begründungen infrage gestellt würden.
  • Da die Nachfrage an Beratungsleistungen seit Beginn des Projekts sehr hoch und immer weiter steigend sei, hätte es von Anfang an auch Unterstützung der hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Ombudsstelle gegenüber den Ehrenamtlichen gegeben. Trotzdem könnten nicht alle Bedarfe mit dem zur Verfügung stehenden Personal gedeckt werden. Dennoch würden die festgelegten Zielkennzahlen deutlich überschritten. Es sei von allen Beteiligten oft über die Belastungsgrenzen hinaus gearbeitet worden.
  • Die Ombudschaft in ihrer bestehenden Form sei seit zehn Jahren etabliert worden. Nach einem wissenschaftlich begleiteten Piloten im Bezirk Hamburg-Mitte sei die Einführung in allen Bezirken vor ca. fünf Jahren erfolgt. Diese seien bei der Entwicklung stark eingebunden gewesen. Es bestehe nun die fachliche Sorge, dass gewachsene und bestehende Strukturen trotz enormer Bedarfe nun für einer längere Zeit wegfielen und ein Projekt komplett von vorne neu erarbeitet werden müsse. Hinzukomme, dass eine Ausschreibung eine Entwertung des enormen Ehrenamts der vergangenen Jahre mit sich brächte.

Herr Bründel-Zeißler stellt fest, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Ombudspersonen ein völlig unabhängiges Handeln ermögliche und so eine uneingeschränkte Unterstützung für die Personen, die Beratungen benötigten, möglich sei. Er sei selbst als ehrenamtliche Ombudsperson im Bezirk Eimsbüttel tätig. Aus seiner Sicht bestehe keinerlei Veranlassung, die über Jahre mühsam und unter breiter Beteilung und Heranziehung wissenschaftlicher Maßstäbe erarbeitete inhaltliche Struktur der Ombudschaft infrage zu stellen, die diese in ihrer bestehenden Form abzulösen und so eine komplette Neukonzeption zu beginnen, obwohl es extrem hohe Bedarfe an Beratungsleistungen gebe. Wenn aber aus juristischer Sicht eine Neuausschreibung vonseiten des Senats für notwendig erachtet werde, müsse dies akzeptiert werden. Gleichzeitig stelle sich die Frage, welches Handeln dazu beitragen könne, die bestehenden Strukturen zu schützen. Wenn die Ombudschaft völlig neu gestaltet und entwickelt werde, sei es sehr fraglich und unwahrscheinlich, dass die aktuellen Ehrenamtlichen diesen Weg allesamt mitgehen würden.

Herr Schmidt stellt fest, dass Text und Inhalt eines etwaigen Interessenbekundungsverfahrens aktuell nicht vorlägen. Dies wäre allerdings für eine inhaltliche Bewertung von hoher Bedeutung.

Frau Licari gibt zu überlegen, eine Empfehlung gemäß § 27 BezVG zu erarbeiten und darin verschiedene Fragestellungen an die zuständige Fachbehörde zu formulieren, etwa nach der inhaltlichen Begründung und rechtlichen Notwendigkeit der Neuausschreibung. Dies könnte in der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten gemeinsam erarbeitet werden.

Die Sitzung wird auf Bitten von Herrn Bründel-Zeißler für ca. 5 Minuten unterbrochen.

Herr Bründel-Zeißler kündigt nach Wiederaufnahme der Sitzung an, dass für die kommenden Beratungen im Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten ein Antrag zu diesem Thema von Mitgliedern auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe eingereicht werde.

Das Thema wird zur weiteren Beratung einvernehmlich in den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten überwiesen.


Anlagen
Präsentation Ombudschaft (555 KB)

Ö 5.1

Sachstandsbericht des Amtes zur Abfrage zu den Auswirkungen von Kürzungen bei Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026)

Ö 6

Haushalt

Ö 6.1

Sachstandsbericht des Amtes zur Abfrage zu den Auswirkungen von Kürzungen bei Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026.

Frau Gerdes berichtet, dass gegenüber den zwei zusätzlichen Abfragerückmeldungen, die bereits zur Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026 vorgelegen hätten, keine weiteren Rückmeldungen eingegangen seien.

Herr Kaeding plädiert dafür, nun zu überlegen, welche weiteren Konsequenzen und Schritte aus den Abfrageergebnissen gezogen werden sollten.

Frau Hirschfeld berichtet, dass sie sich aktuell um eine bezirksübergreifende Öffentlichkeitsarbeit der Jugendhilfeausschussvorsitzenden bemühe. Zusätzlich habe sie mehrere potentielle prominente Botschafter:innen angeschrieben, um die Sichtbarkeit des Anliegens zu stärken.

Ö 7

Beratung über eine Öffentliche Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zu den Auswirkungen von Kürzungen bei den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026)

Angemeldet von der Fraktion DIE LINKE. Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vom 20.05.2026.

Herr Fersoglu wirbt dafür, dass der Jugendhilfeausschuss seine Möglichkeiten ausschöpfe, um zugunsten der Jugendhilfe Einfluss auf die Haushaltsberatungen des Senats und der Bürgerschaft zu nehmen. Vor diesem Hintergrund sei die Idee entstanden, eine Öffentliche Anhörung durchzuführen, um dem Thema der Auskömmlichkeit der Jugendhilfe eine öffentliche Plattform zu geben. In der kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten könne dann die genaue inhaltliche Ausgestaltung beraten werden.

Die Sitzung wird auf Bitten der Fraktion GRÜNE für wenige Minuten unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig eine Öffentliche Anhörung gemäß § 20 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und bittet den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten um Klärung der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung. Ein Vorschlag hinsichtlich Zeit, Ort und finanziellem Rahmen gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung soll den Hauptausschuss in seiner Juli-Sitzung erreichen.

Ö 7.1 - 22-2191

Auswertung der Hilfen zur Erziehung und statistische Zusammenfassung der vorgenommenen Inobhutnahmen (getrennt nach Regionen und nach dem Alter der Kinder 0-2 Jahre, 2-6 Jahre und bis 16 Jahre)“ in einer halbjährlichen Vorlage mit den entsprechendenFallzahlen und Entwicklungen Mitteilungsdrucksache des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 06.05.2026)

Ö 7.2 - 22-2206

Stellen in den kommunalen Einrichtungen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 7.3 - 22-2241

Stellenentwicklung beim ASD Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 8

Regelhafte Berichte des Amtes gemäß § 19 BezVG-Vereinbarung

Ö 8.1 - 22-2191

Auswertung der Hilfen zur Erziehung und statistische Zusammenfassung der vorgenommenen Inobhutnahmen (getrennt nach Regionen und nach dem Alter der Kinder 0-2 Jahre, 2-6 Jahre und bis 16 Jahre)“ in einer halbjährlichen Vorlage mit den entsprechendenFallzahlen und Entwicklungen Mitteilungsdrucksache des Amtes (Vertagt aus der Sitzung vom 06.05.2026)

Vertagt aus der Sitzung vom 06.05.2026.

Frau Timm stellt die Präsentation aus der Drucksache vor. Auf Nachfrage von Herrn Bründel-Zeißler führt sie aus, dass ein Erklärungsansatz für die steigenden Ausgaben hinsichtlich der Hilfen zur Erziehung eine steigende Anzahl psychischer Erkrankungen und höhere individuelle Bedarfe seien.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-2206

Stellen in den kommunalen Einrichtungen Mitteilungsdrucksache des Amtes

Frau Gerdes stellt die Drucksache vor.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-2241

Stellenentwicklung beim ASD Mitteilungsdrucksache des Amtes

Die Drucksache 22-2241 liegt mit der Aktualisierung der Tagesordnung vor.

Herr Schmidt stellt fest, dass die Zahlen in Spalte „Differenz“ mathematisch nicht stimmen könnten.

Frau Timm sichert eine korrigierte Tabelle zu Protokoll zu. Es könne dann auch gerne wie von Herrn Bründel-Zeißler gewünscht, die letztmalige Übersicht mitgeschickt werden, um einen Vergleich zu ermöglichen. Auf Nachfrage teilt sie mit, dass die Fallanzahl für Vollzeitstellen durchschnittlich bei ca. 40 liege. Dies schwanke allerdings und sei von der Situation in den einzelnen Abteilungen, Einarbeitungsphasen u.ä. abhängig.

[Nachtrag zu Protokoll: Die angekündigten Dokument des Amtes sind als Anlage beigefügt.]

Frau Stödter-Erbe weist hinsichtlich der Neubesetzung von Stellen im Bezirksamt auf die schwierige finanzielle Lage hin. Stellen aus dem Jugendhilfebereiche erhielten aber in der Abwägung immer eine hohe Priorisierung, sodass entsprechende Nachbesetzungen besonders rasch angestoßen würden.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Nachtrag zu Protokoll - Stellenentwicklung ASD (43 KB)

Ö 9

Mitteilungen

Ö 9.1 - 22-2053

Messerangriff in Hamburg-Groß Flottbek Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9.2 - 22-2160

Stellungnahme des Bezirksamtes Altona zum Berichtswesen 2025 - Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit (narrativer Teil) Mitteilungsdrucksache des Amtes

Herr Schwarz bedankt sich für den gelungenen und übersichtlichen Bericht. Bei einzelnen Punkten hätte er sich noch tiefergehende Erläuterungen oder Beispiele gewünscht. So werde etwa unter 1.2 nicht dargestellt, warum die Kirchengemeinde Sülldorf/ Iserbrook seit 2026 nicht mehr gefördert werde. Hinsichtlich von Beteiligungsformaten wäre es gut gewesen, noch Beispiele aus der Praxis aufzugreifen. Besonders bedeutsam sei das Thema der Inklusion, die für die Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit hohen Herausforderungen einhergehe. So seien für eine inklusive Jugendhilfe massive Investitionen notwendig.

Frau Gerdes bedankt sich für die Anregungen und Ausführungen. Neben dem schriftlichen Bericht werde es auch noch einen intensiven persönlichen Austausch mit der zuständigen Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung geben, bei dem die Thematik der inklusiven Jugendhilfe einen wichtigen Platz einnehmen werde.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 10

Verschiedenes

Zu Beginn der Tagesordnung wird einem Jugendlichen der Begleitgruppe zur Umsetzung eines Kinder- und Jugendbeirats einstimmig für die gesamte Sitzung Rederecht gewährt und zudem erlaubt, am Sitzungstisch Platz zu nehmen.

Herr Bründel-Zeißler berichtet, dass ihn über die AG § 78 OKJA die Nachricht erreicht habe, dass ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) Ehrenamtskoordination Sozialräumliche Angebote geplant sei. Er bitte das Amt zur kommenden Sitzung um einen Sachstand hinsichtlich der Finanzierung und der inhaltlichen Konzeption.

Er habe zudem bei der Synopse zur angedachten Anpassung der Globalrichtlinie „Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken“ wahrgenommen, dass Finanzierungsformen gemäß § 77 SGB VIII künftig ausdrücklich möglich sein sollten. Dies lasse darauf schließen, dass das Pilotprojekt im Bezirk Altona als erfolgreich wahrgenommen worden sei und es stelle sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob eine weitere Ausweitung auch im Bezirk Altona angepeilt werde.

Frau Gerdes sichert zu, dieses Thema intern weiter zu beraten und aufzugreifen.

Herr Pawletta berichtet auf Nachfrage von Herrn Dr. Blum, dass der Wunsch von Herrn Bründel-Zeißler aus der vergangenen Sitzung, bei der zuständigen Fachbehörde einen Bericht zum Thema „Inklusive Jugendhilfe – Verfahrenslotsen“ zu erbitten, aufgegriffen worden sei. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung habe die Entsendung entsprechender Referent:innen zur kommenden Sitzung zugesagt.