Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.07.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2 - 22-1174

Fragen zum Zugangsgebäude des S-Bahnhofs Königstraße Eingabe vom 25.06.2025

Der TOP mit der Drucksache 22-1174 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Boehlich stellt fest, die Fragen seien zur Öffentlichen Fragestunde der Bezirksversammlung eingereicht und vom Ältestenrat an den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen worden.

 

Herr Werner merkt an, einige der Fragen könne das Amt beantworten. Einige Fragen, so zum Beispiel Frage 6, seien nicht beantwortbar.

 

Frau Göller-Meier wirft ein, der Wettbewerb zur Neugestaltung des Zugangsgebäudes zum S-Bahnhof Königstraße habe unter Beteiligung der Politik nicht-öffentlich stattgefunden.

 

Herr Trede ergänzt, viele der Fragen lägen in der Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG. Einige der Fragen seien jedoch auch von der Politik beantwortbar. Er habe dem Petenten bereits schriftlich geantwortet.

 

Frau Boehlich bittet Herrn Trede, seine Antwort an den Petenten dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung hat Herrn Tredes Antwort an den Petenten am 03.07.2025 an die Ausschussmitglieder weitergeleitet.]

 

Herr Henkerhrt aus, zu dem geplanten Kiosk bestehe kein Konsens. Dieser befinde sich unmittelbar am Schulhof und trage nicht zu einer gesunden Ernährung der Kinder bei. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung plane den Einbau von Küchen in die Schulgebäude, um eine gesunde Ernährung zu fördern. Zudem stehe der Kiosk auch in Konkurrenz zum vorhandenen Kiosk in der Königstraße. Eine alternative Möglichkeit sei, einen Kiosk am Ausgang Behnstraße vorzusehen. In diesem Gebäude stünden auch Toiletten zur Verfügung.

 

Herr Trede stellt fest, der Kiosk sei Teil des Juryverfahrens gewesen. Die Deutsche Bahn AG habe den Kiosk zur Bedingung für das Verfahren gemacht und entscheide allein darüber.

Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 3

Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße Zeitliche Planung und Kleingartenersatzflächen (Fortsetzung der Beratungen vom 18.06.2025 (TOP 3) Referierende: Vertretungen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie der steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH und der coido GmbH)

Fortsetzung der Beratungen vom 18.06.2025 (TOP 3).

 

Herr Wentrup (steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH) und Herr Meier (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG) erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) die zeitlichen Planungen zum Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße und heben dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder folgendes hervor:

 

  • Der Vorbescheidsantrag für das Vorhaben sei eingereicht. Die Prüfzeit betrage in der Regel drei Monate, ein weiterer zeitlicher Puffer sei eingeplant.
  • Die Pächter:innen der Kleingärten erhielten bis zum Ende des Jahres Zeit, ihre Parzellen zu räumen. Es müsse lediglich bewegliches Eigentum mitgenommen werden. Die Räumung des Grundstücks übernehme die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH).
  • Der sog. 10.000er-Vertrag bilde seit den Sechzigerjahren die Grundlage der Pachtverhältnisse zwischen dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und dem LIG. Der LGH bekomme die Parzellen von der FHH zur Verfügung gestellt und sei für die Bereitstellung von Ersatzflächen verantwortlich, darin jedoch zeitlich nicht gebunden. Vonseiten des LIG könne zu den konkreten Planungen zu Ersatzflächen für die hier betroffenen Parzellen daher keine Auskunft gegeben werden. Gegenwärtig müssten viele Baumaßnahmen kompensiert werden.
  • Anfang des Jahres 2026 begännen die vorbereitenden Maßnahmen mit acht bis zwölf Probebohrungen, die für statische Berechnungen notwendig seien. Diese würden so durchgeführt, dass Bäume möglichst nicht betroffen seien.Der Baubeginn sei für April 2027 vorgesehen.
  • Auf Nachfrage von Frau Hubert erläutern sie, die Begrünung des Daches sei Vorschrift. Eine öffentliche Zugänglichkeit des Daches sei jedoch baulich nur sehr schwierig umzusetzen und aufgrund des aktuellen Preisdrucks in der Baubranche nicht realisierbar.

 

Herr Trede stellt fest, Ersatzflächen für die Kleingärten müssten zügig zur Verfügung gestellt werden. Es dürfer die hier betroffenen Kleingärten nicht auf die Fertigstellung des Autobahndeckels gewartet werden.

 

Herr Hielscher erläutert, die Kleingartenflächen, die für den Umzug auf den Autobahndeckel vorgesehen seien, dürften erst zu dessen Fertigstellung gekündigt werden, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet sei. Er pflichtet Herrn Trede bei, es müsse zeitnah Auskunft über die Suche nach Ersatzflächen für die hier betroffenen Kleingärten gegeben werden.

 

Frau Koppke schließt sich Herrn Hielscher an und ergänzt, es sei nicht hinnehmbar, dass kein zeitlicher Horizont für die Bereitstellung von Ersatzflächen genannt werden könne.

 

Herr Werner regt an, den LGH zur nächsten Sitzung einzuladen, um zu beraten, ob die Zukunft der Kleingärten gesichert sei.

 

Frau Boehlich bestätigt auf Nachfrage von Herrn Werner, der Bauantrag werde dem Bauausschuss vorgelegt.

 

Herr Hielscherbetont, die Kleingärtner:innen müssten erfahren, wie es weitergehe. Die F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) habe keinen Rechtsanspruch auf die notwendigen Befreiungen vom Planrecht. Das Vorhaben könne im Bauausschuss abgelehnt werden.

 

Eine anwesende Bürgerinhrt aus, sie sei dankbar, dass bezüglich der Ersatzflächen für die Kleingärten Druck ausgeübt werde. Ein wirklich gleichwertiger Ausgleich sei jedoch unmöglich herzustellen, da die Strukturen in den Kleingartenparzellen über Jahrzehnte gewachsen seien, Das Bauvorhaben werde das Viertel verändern. Es sei dringend mehr Begrünung notwendig.

 

Ein weiterer anwesender Bürger moniert die zeitliche Planung des Bauvorhabens. Es seien nicht ausreichend Puffer eingeplant und nicht sichergestellt, dass alle geplanten Verfahrensschritte wie geplant durchgeführt werden könnten.

 

Herr Wentrup entgegnet, der Zeitplan sei in intensiver Abstimmung mit F&W entstanden. Die Präsentation zeige lediglich eine schematische Darstellung.

 

Frau Boehlich betont, F&W habe sich als sehr zuverlässig erwiesen und die Projekte in der Wichmannstraße und der Ohnhorststraße rechtzeitig fertiggestellt. Sie fasst zusammen, der LGH werde zur nächsten Sitzung am 16.07.2025 eingeladen, um die Bereitstellung der Ersatzflächen zu erörtern.

 

 

 

 

 

 


Anlagen
Präsentation Bauvorhaben Langenfelder Straße (692 KB)

Ö 4 - 22-1170

Energiewende vorantreiben – Photovoltaik, Ladestationen und Wärmepumpen auch in Gebieten mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen ermöglichen und gestalterisch begleiten Antrag der Fraktion GRÜNE (Neufassung der Tischvorlage aus der Sitzung vom 18.06.2025)

Die Drucksache 22-1170 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Zum TOP liegt ein Änderungs- und Ergänzungsantrag der Volt-Fraktion als Tischvorlage (siehe Anlage) vor.

Auf Vorschlag von Herrn Trede wird der TOP mitsamt der Tischvorlage der Volt-Fraktion einstimmig bei Enthaltung der AFD-Fraktion in die nächste Sitzung am 16.07.2025 vertagt.


Anlagen
22-1170.1 Alternativantrag Energiewende Vorantreiben (3290 KB)

Ö 5 - 22-1126

Bauturbo nutzen! - Prüfung aller Wohnbauflächen in Altona auf Anwendung von § 246e BauGB Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlug vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Der TOP mit der Drucksache 22-1126 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Herr Jebe schlägt vor, die erste Anhörung im Bundestag zum geplanten Gesetz abzuwarten und den TOP bis dahin zu vertagen.

 

Frau Boehlich stellt fest, die nächste Sitzung der Bezirksversammlung finde erst am 25.09.2025 statt.

Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 17.09.2025 vertagt und das Amt gebeten, Referierende der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hinzuzuziehen.

Ö 5.1 - 22-1126.1

Bauturbo nutzen! - Prüfung aller Wohnbauflächen in Altona auf Anwendung von § 246e BauGB Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 22-1126 (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlug vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung)

Der TOP mit der Drucksache 22-1126.1 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Siehe TOP 5.

Ö 6

Umfeldbeteiligung Sternbrücke Sachstandsbericht des Amtes

Herr Tresslberichtet mithilfe einer Präsentation (Anlage) von der bevorstehenden Umfeldbeteiligung zur Sternbrücke und hebt dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:

 

  • Das Amt handele aufgrund des Beschlusses 22-0453B (siehe Anlage) der Bezirksversammlung. Es gelte zu überlegen, welche Nutzungen auf den vom Brückenbau betroffenen Flächen im Anschluss an das Projekt möglich seien. Die gelb markierten Flächen (siehe Folie 5) vor den Brückenwiderlagern würden ähnlich wie vor dem Umbau zur Verfügung stehen; in welcher Größe, werde sich im weiteren Verfahren konkretisieren. Die rot markierten Flächen befänden sich teilweise im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB). Derzeit sei unklar, ob die DB diese Flächen behalten wolle.
  • Die Nutzbarkeit der sog. Brammerfläche hänge maßgeblich von den Planungen zum Verbindungsbahnentlastungstunnel ab. Es werde auf eine abschließende Entscheidung hierzu bis Anfang 2026 gehofft. Es sei zu vermeiden, in das Kreativverfahren zur Nutzung der Flächen einzusteigen, wenn es noch offene Fragen zur Nutzbarkeit der Flächen gebe.
  • Zu den Flächen im Eigentum der DB gehöre auch das Grundstück von Reifen Helm. Die Filiale habe zum 30.06.2025 ihren Betrieb eingestellt. Dieses komme auch für eine kurzfristige Testnutzung in Betracht. Derzeit würden hierzu Gespräche mit der DB geführt. Auf Nachfrage von Herrn Trede bestätigt er, die Filiale werde endgültig aufgegeben. Die Filiale sei die kleinste in Hamburg gewesen und habe weniger als zehn Mitarbeiter:innen beschäftigt. Er gehe davon aus, dass diese in einer der vielen Filialen in der Stadt weiterbeschäftigt werden könnten.
  • Zunächst seien Gespräche mit der Politik und beteiligten Akteuren geplant. Im Anschluss solle die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung ausgeschrieben werden und diese im Januar 2026 stattfinden. Eine anschließende öffentliche Ideenwerkstatt solle über einen Zeitraum von drei Monaten stattfinden. Auf Nachfrage von Frau Koppke betont er, es gehe hier um einen gemeinsamen Prozess.
  • Die Fertigstellung der neuen Brücke sei für August 2026 geplant. Im Anschluss würden die Baustelleneinrichtungsflächen geräumt und dann erneut im Ausschuss berichtet.
  • Auf Nachfrage von Frau Vornhagen berichtet er, es gebe noch keine verschickten Straßenpläne für den Bereich der neuen Brücke, sondern lediglich grobe Skizzen aus der Bürger:innenbeteiligung.
  • Das ursprünglich geplante Clubhaus sei für die Nutzung durch nf Clubs vorgesehen gewesen. Mittlerweile hätten einige der Betriebe jedoch neue Standorte an den Deichtorhallen und am Diebsteich gefunden. Auf Nachfrage von Frau Hubert ergänzt er, die Ansiedlung von ein bis zwei Clubs sei möglich.

 

Herr Tredeberichtet, hinter einem Teil der Flächen stehe eine lange Vorgeschichte. Für die sog. Brammerfläche sei einstmals die Überschreibung an die SAGA und ein Wohnungsbauvorhaben vorgesehen gewesen. Auch ein Bürgerbegehren zu der Fläche habe es gegeben. Ein Wohnungsbauvorhaben auf der Fläche sei auch vor dem Hintergrund möglicher Magnetfelder der Bahnanlagen zu betrachten. In der HafenCity sei eine Schule aus diesem Grund von den Gleisanlagen abgerückt worden. Da das aktuell gültige Planrecht die Brammerfläche als Gewerbegebiet ausweise, brauche kein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, sofern ein Wohnungsbauvorhaben aufgrund der Magnetfelder der Bahnanlagen ohnehin nicht möglich sei.

 

Frau Vornhagenmerkt an, der Bedarf an Straßenverkehrsfläche im Bereich der neuen Brücke sei im Mobilitätsausschuss bisher nicht vorgestellt worden. Eine Zwischennutzung der Baustellenflächen sei nur schwer vorstellbar.

 

Frau Hubert stellt fest, Testnutzungen seien zu begrüßen, je eher desto besser. Es würden weiterhin Ausgleichsflächen für die Clubs gebraucht.

 

Herr Hielscher erläutert, es sei richtig, mit dem Prozess zur Nutzung abzuwarten, bis die Flächen fest definiert seien. Eine andere Nutzung der gewerblichen Brammerfläche würde am Widerstand der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation scheitern.

 

 

 

 

 

 


Anlagen
Präsentation Umfeldbeteiligung Sternbrücke (1261 KB)

Ö 7

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 76 (Gewerbe – westlich Diebsteich) Sachstandsbericht des Amtes

Frau Frauenlob erläutert den Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 76 mithilfe einer Präsentation (siehe Anlage). Das Amt schlage vor, die Öffentliche Plandiskussion nach der Sommerpause durchzuführen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hielscher führt sie aus, die laufenden Gespräche mit den Eigentümer:innen seien bisher positiv verlaufen. Diese seien an einer Entwicklung des Gebiets interessiert. Das Amt werde nach der Sommerpause von den Ergebnissen berichten. Es sei fraglich, ob die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) der Reduzierung von Gewerbefläche zugunsten von Wohnungsbau zustimmen würde. Auf Nachfrage von Herrn Jebe erläutert sie, die Ausweisung Urbanes Gebiet erlaube eine stärkere Durchmischung der Nutzung. In Kerngebieten hingegen dürfe die Wohnnutzung einen gewissen Anteil nicht überschreiten.

 

Auf Nachfrage von Frau Benkert erklärt sie, die Festsetzung, dass 20% der Flächen zu begrünen seien, gelte für jedes Grundstück individuell und nicht nur als Maßr das gesamte Plangebiet. Auf Nachfrage von Herrn Strate berichtet sie zudem, die Festsetzung von sechs Geschossen für die GE-1-Flächeentspreche dem bereits genehmigten Vorbescheidsantrag. Die Umsetzung eines sechsgeschossigen Gebäudes sei jedoch nicht zwingend.

 

Frau Koppke gibt zu bedenken, ob die Bündelung der Grünflächen ggf. zu bevorzugen wäre.

 

Herr Strate wirft ein, die Urbanität müsse beachtet werden.

 

Frau Frauenlob merkt an, die Festsetzung einer Mindestgeschossigkeit sei möglich. Das Verfahren befinde sich noch am Anfang.

 

Frau Göller-Meier betont, es handele sich um einen Angebotsbebauungsplan, dessen Umsetzung von der Kooperationsbereitschaft der Grundeigentümer:innen abhänge.

 

Herr Dr. Hansen erkundigt sich, ob die Festsetzung der Grundflächenzahl I von 0,8 in Kombination mit einer zwingenden Begrünung von 20% des Grundstücks rechtssicher sei und ggf. zu einer unbeabsichtigten Härte führe. Er regt an, anstelle des angedachten Hotels auch andere Nutzungen zuzulassen. In der Umgebung seien einige Hotels vorhanden.

 

Frau Frauenlob entgegnet, um der künftigen zentralen Lage am künftigen Fernbahnhof gerecht zu werden, soll grundsätzlich ein Urbanes Gebiet festgesetzt werden, das eine höhere Dichte und Vielfalt städtischer Nutzungen im Vergleich zu einem Allgemeinen Wohngebiet zulässt. Die Festsetzungen zur Begrünung seien ein erster Entwurf der Abteilung Landschaftsplanung. Auf Nachfrage von Herrn Trede ergänzt sie, die Festsetzung einer Grünvolumenzahl, die auch Fassaden- und Dachbegrünung beinhalte, werde geprüft.

 

Herr Trede merkt an, die Gräber des Friedhofs sollten umgesiedelt werden. Es werde ein neuer Park entstehen, was zu begrüßen sei.

 

Frau Benkert stellt fest, die Hitzeresilienz, insbesondere die Durchlüftung,sse beachtet werden. In einer Großstadt sei das Fehlen von Begrünung schnell spürbar.

Herr Hielscher moniert, die Planung des Bahnhofs sei langweilig. Ein Ankauf des Fliesenmarktes durch die Freie und Hansestadt Hamburg würde mehr Optionen zur Entwicklung des Gebietes bieten. Er kritisiert zudem, die BWAI stelle das größte Wohnungsbauhemmnis der Stadt dar. Dies behindere auch die Herstellung eines anständigen Bahnhofsquartiers. Durch höhere gewerbliche Bebauung entstehe neue Gewerbefläche. Dass die BWAI im Gegenzug keine Verringerung der Flächen mit gewerblicher Ausweisung zulasse, sei nicht nachvollziehbar. Zudem sei nach dem Wegzug des Friedhofs auch ein Weggang des Steinmetzbetriebs zu erwarten. Es müssten entsprechende Verhandlungen mit dem:der Eigentümer:in geführt werden.

Frau Frauenlob wirft ein, die aktuelle Lösung sei mit der BWAI abschließend verhandelt. Weitere Gespräche seien möglich, sofern dies von der Politik gewünscht sei.

Herr Trede betont, das Bebauungsplanverfahren sei zur Sicherung des Gewerbegebietes eingeleitet worden.

Das Amt wird einvernehmlich gebeten, die Beschlussempfehlung zur Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion zur nächsten Sitzung am 16.07.2025 vorzulegen.


Anlagen
Präsentation Bahrenfeld 76 (4512 KB)

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-1147

Räume schaffen für die Kreativwirtschaft in der alten Paketpost! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025

Frau Koppkeberichtet, die Planungen sollten Ende August 2025 abgeschlossen sein und regt eine Befassung im Ausschuss an.

 

Frau Boehlichstellt fest, das Thema solle in der Sitzung im September 2025 behandelt und die zuständige Fachbehörde dazu eingeladen werden.

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 9

Verschiedenes

Frau Frauenlobhrt aus, die Bebauungsplanverfahren lldorf 25, Lurup 68 und Lurup 70rden aktuell nicht weiterbearbeitet. Die Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion zu Sülldorf 25 sei bis nach Beendigung der Koalitionsverhandlungen auf Bürgerschaftsebene vertagt worden. Der nun fertiggestellte Koalitionsvertrag mache hierzu jedoch keine Aussage. Vor dem Hintergrund der Feststellung des benachbarten Bebauungsplanes Sülldorf 23 wolle das Amt mit Sülldorf 25 vorankommen, da die Eigentümer:innen auf das neue Planrecht warteten. Zudem gehe es um Gleichbehandlung, da auf der anderen Straßenseite mit dem Bebauungsplan Sülldorf 23 bereits die erweiterten Straßenverkehrsflächen festgestellt seien. Auf Nachfrage von Frau Vornhagen erläutert sie, es liege noch keine Verkehrsplanung für die Plangebiete von Lurup 68 und Lurup 70 vor.

 

Herr Trede spricht sich dafür aus, mit Ausnahme von Lurup 68 und Lurup 70 alle laufenden Verfahren an den Magistralen zügig fortzuführen. Zu Lurup 68 und Lurup 70 sei ein Antrag in der Bürgerschaft anhängig. Dessen Behandlung im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft müsse abgewartet werden.

 

Herr Hielscher betont, die intensivere Wohnbebauung in den Plangebieten sei unstrittig. Es könnten Vorbescheidsanträge eingereicht und planrechtliche Befreiungen nach § 31 Abs. 3 Baugesetzbuch erteilt werden.

 

Frau Frauenlob entgegnet, mit dem Instrument der planrechtlichen Befreiung könne die angestrebte geschlossene Bauweise nicht verwirklicht werden.

 

Herr Hielscher widerspricht, dies sei auch nach Feststellung des Bebauungsplans nicht sichergestellt, da ggf. nicht alle Eigentümer:innen das neue Planrecht nutzen und bauen würden.

 

Mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, DIE LINKE und Volt legt der Ausschuss fest, dass die Auswertung der Öffentlichen Plandiskussion zu Sülldorf 25 in der nächsten Sitzung am 16.07.2025 fortgesetzt wird.

 

Frau Frauenlob berichtet, die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage mit der Drucksache 22-1183(Rechtmäßigkeit der Zurückstellung des Vorbescheidsantrags Warnholtzstraße, nicht-öffentlich) entspreche nicht dem aktuellen Stand, da die Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus der Sitzung vom 18.06.2025 (siehe TOP 10) in der Sitzung der Bezirksversammlung vom 26.06.2025 (siehe TOP 13.1) durch einen Alternativantrag geändert worden sei. Aus Zeitgründen habe die Antwort noch vor Beginn der Sitzung der Bezirksversammlung finalisiert werden müssen.

 

Auf Nachfrage von Frau Koppke führt sie aus, Tiefbohrungen im Plangebiet von Ottensen 60 seien vermutlich auf die notwendige Bodensanierung zurückzuführen. Auf dem Gelände der ehemaligen Tankstelle befänden sich Benzintanks.

 

Frau Göller-Meier merkt an, über das Onlinebeteiligungstool DIPAS sei nun die Beteiligung zum Bahnhofsumfeld Altona gestartet. Sie bitte die Fraktionen, für das Verfahren zu werben.

N 10

Mitteilungen

N 11

Verschiedenes