Räume schaffen für die Kreativwirtschaft in der alten Paketpost! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.05.2025
Letzte Beratung: 07.07.2025 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 11.5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 22.05.2025 anliegende Drucksache 22-1007B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1 und 2:
Für die in dem östlichen Gebäuderiegel, dem so genannten Bauteil „I“, befindlichen Mietflächen besteht seit November 2022 eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Hamburg Kreativgesellschaft („HKG“) und demLandesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen („LIG“), in der die Zuständigkeiten für die temporäre Zwischenverwertung geregelt sind.Diese Flächen sollen gezielt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Freischaffenden aus der Kreativwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.Die Höhe der Nutzungsentgelte ist hierbei im Sinne des ordnungsgemäßen Umganges mit öffentlichem Vermögen auch nach wirtschaftlichen Faktoren zu bemessen.
Bereits zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass es baulicher Maßnahmen und nicht unerheblicher Finanzmittel bedarf, um die Flächen in einen nutzungsgenehmigungsfähigen und vermietbaren Zustand zu bringen.
Eine von der HKG beantragte Nutzungsgenehmigung wurde im Juli 2024 unter Auflagen und Befristung erteilt. Um Art und Umfang der zur Herstellung des Mindeststandards erforderlichen Maßnahmen sowie die damit verbundenen Kosten konkret bestimmen zu können, waren angesichts der Komplexität und baulichen Anforderungen der Immobilie intensive Abstimmungen zwischen den beteiligten städtischen Dienststellen inkl. der HKG notwendig, die zu zeitlichen Verzögerungen geführt haben.
Zur nutzungsantragskonformen Vervollständigung der Genehmigungsplanung waren zusätzliche Planungsleistungen für die notwendigen baulichen Veränderungen und Ertüchtigungen erforderlich, denen eine entsprechende Konzeptionierung und Bewertung zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen vorausging. Diese konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Zu deren Umsetzung wird, auch unter Berücksichtigung zeitlicher Aspekte und des erheblichen Investments, in Kürze ein externer Architekt mit der Planung und Steuerung beauftragt. Die Beauftragung der erforderlichen (Bau-)Leistungen soll ebenfalls zeitnah erfolgen. Diese umfassen:
- Brandwände/-türen
- Rauchmelder
- Flucht- und Rettungswegepläne
Aufgrund der Komplexität derartiger Vorgänge, die stets unvorhersehbare Risikenbergen, wird derzeit von einer Fertigstellung Ende August 2025 ausgegangen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 19.06.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 3:
Die Bedeutung der Hamburg Kreativ Gesellschaft (HKG) für die kulturelle Stadtentwicklung und für kreativwirtschaftlich genutzte Immobilien hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. So wie im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten, soll die Immobilienkompetenz der HKG weiterentwickelt werden, um kulturelle Räume zu erhalten und neu zu schaffen – auch über das Projekt Paketpost hinaus.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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