Bauturbo nutzen! - Prüfung aller Wohnbauflächen in Altona auf Anwendung von § 246e BauGB Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.9
Mit der geplanten Einführung des § 246e BauGB durch das sogenannte „Bauturbo“-Gesetz des Bundeseröffnet sich für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt – wie Hamburg – eine zeitlich befristete Möglichkeit, Wohnungsbauvorhaben ohne vollständiges Bebauungsplanverfahren zu realisieren.
Diese neue Regelung soll gerade dort greifen, wo bisherige Planverfahren oder schwierige Genehmigungswege den Wohnungsbau verzögern. In Anbetracht des weiterhin hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt in Altona ist es aus Sicht der Bezirksversammlung dringend geboten, frühzeitig zu analysieren, auf welchen Flächen in Altona durch die Anwendung von § 246e BauGB eine deutlich schnellere Umsetzung von Wohnungsbau möglich wäre.
Durch eine systematische Prüfung kann sichergestellt werden, dass der Bezirk Altona bestmöglich auf die neue Gesetzeslage vorbereitet ist und geeignete Projekte sofort identifiziert und unterstützt werden können. Insbesondere in Gebieten, in denen bereits Wohnungsbau im Rahmen des bezirklichen Wohnungsbauprogramms oder von laufenden Bebauungsplanverfahren vorgesehen ist, könnte dies zu einer relevanten Entlastung beitragen.
Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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