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Bauturbo nutzen! - Prüfung aller Wohnbauflächen in Altona auf Anwendung von § 246e BauGB Dringlicher Antrag der FDP-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.9

Sachverhalt

Mit der geplanten Einführung des § 246e BauGB durch das sogenannte „Bauturbo“-Gesetz des Bundeseröffnet sich für Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Hamburg eine zeitlich befristete Möglichkeit, Wohnungsbauvorhaben ohne vollständiges Bebauungsplanverfahren zu realisieren.


Diese neue Regelung soll gerade dort greifen, wo bisherige Planverfahren oder schwierige Genehmigungswege den Wohnungsbau verzögern. In Anbetracht des weiterhin hohen Drucks auf dem Wohnungsmarkt in Altona ist es aus Sicht der Bezirksversammlung dringend geboten, frühzeitig zu analysieren, auf welchen Flächen in Altona durch die Anwendung von §246e BauGB eine deutlich schnellere Umsetzung von Wohnungsbau möglich wäre.

Durch eine systematische Prüfung kann sichergestellt werden, dass der Bezirk Altona bestmöglich auf die neue Gesetzeslage vorbereitet ist und geeignete Projekte sofort identifiziert und unterstützt werden können. Insbesondere in Gebieten, in denen bereits Wohnungsbau im Rahmen des bezirklichen Wohnungsbauprogramms oder von laufenden Bebauungsplanverfahren vorgesehen ist, könnte dies zu einer relevanten Entlastung beitragen.

Die Bezirksversammlung Altona möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß §19 BezVG gebeten,
  1. alle im Wohnungsbauprogramm des Bezirks sowie alle laufenden Bebauungsplanverfahren mit Wohnnutzungskomponente dahingehend zu prüfen, ob eine Anwendung des neuen § 246e BauGB nach dessen Inkrafttreten aus rechtlicher und planerischer Sicht möglich und sinnvoll erscheint;
  1. hierbei auch Flächen ohne laufendes Planverfahren, aber mit erkennbarem Wohnraumpotenzial einzubeziehen.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss bis spätestens Oktober 2025 einen Bericht mit einer ersten Einsctzung vorzulegen,
  1. auf welchen Flächen eine Anwendung von §246e BauGB kurzfristig möglich wäre;
  1. welche Verfahren ggf. durch diese Regelung abgekürzt oder ersetzt werden könnten;
  1. welche weiteren Voraussetzungen (z.B. Abstimmung mit Vorhabenträgern) erfüllt werden müssten.
  1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird gemäß §27 BezVG aufgefordert, das Bezirksamt fachlich zu unterstützen und geeignete Kriterien und Empfehlungen für die Anwendung von §246e BauGB in Hamburg bereitzustellen.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.06.2025
Ö 8.9
Anhänge

ohne

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