21-4838

Zuwendungsantrag Tennisclub Vier Jahreszeiten e.V. – Grundlagenermittlung und Vorplanung (Sanierungskonzept) für die energetische Sanierung des Clubhauses und der Zweifeldhalle Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.03.2024
Ö 7.4
05.03.2024
29.02.2024
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.01.2024 anliegende Drucksache 21-4345.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 28.02.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Im Rahmen des Vertrags zur Absicherung der Sportförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg für die Jahre 2021 bis 2024 (Sportfördervertrag) stellt die Behörde für Inneres und Sport dem Hamburger Sportbund (HSB) jährlich 900.000 Euro für die Sanierung vereinseigener Anlagen zur Verfügung. Zusätzlich stellt die Behörde für Inneres und Sport weitere 1,5 Mio. Euro für die Modernisierung vereinseigener Anlagen zur Verfügung. Der HSB fördert darüber Investitionen der Substanzerhaltung und Modernisierung sowie des Neubaus und der Erweiterung von vereinseigenen Anlagen, die dem Sportbetrieb dienen. Darunter sind auch energetische Sanierungen von Gebäuden von Sportvereinen zu subsummieren. Das Referat Sportinfrastruktur des HSB übernimmt auch die planerische, bauliche, energetische und nachhaltige Beratung von Vereinen mit eigenen Anlagen.

Der Hamburger Fußballverband (HFV) und dessen Mitgliedsvereine werden über den Sportfördervertrag mit 220.000 Euro p.a. für Maßnahmen im Bereich der Sportinfrastruktur sowie mit 100.000 Euro für die Modernisierung vereinseigener Anlagen unterstützt.

Die Hamburger Sportvereine werden damit aus dem Epl. 8.1 bereits umfangreich bei energetischen Sanierungsmaßnahmen unterstützt, so dass eine weitere Förderung aus dem Epl. 8.1 nicht geboten ist. Gleichwohl befindet sich die BIS mit dem HSB im ständigen Austausch, um weitere Finanzierungsoptionen zu identifizieren.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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