Zuwendungsantrag Rissener Sportverein von 1949 e.V. - Anschaffung Kassen-/Gerätehaus Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 13.08.2020 Hauptausschuss Ö 6.3
Antragsstellende |
Rissener Sportverein von 1949 e.V. |
Projekt |
Anschaffung Kassen-/Gerätehaus |
Antragseingang |
30.10.2019 |
Gesamtkosten |
2.913,51 Euro |
Beantragte Zuwendung |
2.039,46 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
2.039,46 Euro (investiv) |
Eigenmittelanteil |
874,05 Euro |
Projektbeginn |
schnellstmöglich |
Bindungsdauer (in Jahren) |
16 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
127,47 Euro |
Projektbeschreibung:
Der Verein beantragt eine Zuwendung in Höhe von 2.039,46 Euro für die Anschaffung eines Kassenhäuschens und eines Gerätelagers für Sportmaterialien. Aufgrund des Zuwachses an Mitgliedern reichen die bisherigen Kapazitäten nicht mehr aus.
Die Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung
vom 16.06.2020 mit der Drucksache 21-0892 vor.
Fachliche Stellungnahme:
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus fachlicher Sicht heraus notwendig und angemessen einzuschätzen.
Besonderheiten:
Ursprünglich wurden Sondermittel beantragt. Im Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 17.12.2019 wurde festgelegt, dass diese als investive Politikmittelanträge zu werten sind.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss mehrheitlich gegen zwei Stimmen der SPD-Fraktion und bei einer Enthaltung der SPD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Anschaffung eines Kassen- bzw. Gerätehauses werden dem Rissener Sportverein von 1949 e.V. aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 2.039,46 Euro zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 127,47 Euro bei einer Bindungsdauer von 16 Jahren.
Dringlichkeit: Die Sportsaison im Sommer ist kurz.
ohne
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