Zuwendungsantrag Nysen GbR 5. Crossdorf-Festival Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 25.09.2023 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 7
Förderantrag auf |
Quartiersfonds (QF) I 2023 |
Antragsstellende |
Nysen GbR |
Projekt |
5. Crossdorf-Festival |
Antragseingang |
01.09.2023 |
Gesamtkosten |
37.960 Euro |
Beantragte Zuwendung |
14.000 Euro |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
(konsumtiv) 14.000 Euro |
Eigenmittelanteil |
17.960 Euro |
ggf. Drittmittel |
6.000 Euro |
Projektdauer |
30.11.2023-29.02.2024 |
Bindungsdauer (in Jahren) |
entfällt |
Abschreibungen für Anlagen |
entfällt |
Projektbeschreibung:
Das 5. Crossdorf-Festival findet als gemeinsames Projekt in Alt-Osdorf und dem Osdorfer Born im Zeitraum vom 28.01.2024 bis zum 11.02.2024 statt und stellt ein Stadtteilkulturfest der Begegnung der Menschen im Stadtteil und überegional dar.
Das Projekt bildet eine Fortsetzung der vorherigen Jahre unter Kooperation und Angebot von Workshops in den Bereichen Musik, Tanz und Kunst im übergreifenden und engeren Sinne. Geplant sind niedrigschwellige Veranstaltungen mit kostenlosen Eintritten. Durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit über Plakate, Programmhefte, Social Media, Emailrundbriefe, Presseverlage, Radio und Lokalfernsehen sollen möglichst viele Menschen erreicht werden und die Bekanntheit des Festivals gesteigert werden. Mit dem Projekt soll laut Antragstellerin ein dauerhaftes Kulturangebot unter Partizipation der Bürger:innen und Berücksichtigung ihrer Diversität geschaffen werden. Zentrale Themen der Veranstaltungen sind das generationsübergreifende Zusammenleben, Diversität von Kulturen, persönliche Entfaltung und Wege zu einer gerechten und nachhaltigen Wirtschaft.
Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, für das 5. Crossdorf-Festival Mittel in Höhe von 14.000 Euro aus dem Quartiersfonds (QF) I zur Verfügung zu stellen. Dafür stehen Restmittel QF I 2023 zur Verfügung. Für folgende Jahre ist eine andere Finanzierungsquelle zu ermitteln.
:
Der Ausschuss für Kultur- und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)
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