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Zuwendungsantrag LichtwarkSchule gUG - Starke Kinder durch KUNST Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.09.2022
Sachverhalt

Antragsstellende

LichtwarkSchule gUG

Projekt

Starke Kinder durch KUNST

Antragseingang

17.01.2022

Gesamtkosten

19.145,30 Euro

Beantragte Zuwendung

  9.925,30 Euro

amtsseitige befürwortete Zuwendung

  9.925,30 Euro (konsumtiv)

Eigenmittelanteil

              0 Euro

ggf. Drittmittel

       9.220 Euro

Projekt-/ Bindungsdauer

19.01.2022 – 31.12.2022

 

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in der Sitzung vom 20.09.2022 vor.

 

Projektbeschreibung:

Seit vielen Jahren bietet die LichtwarkSchule freiwillige und kostenlose Kunstkurse in Schulen, Kitas und Stadtteilkulturzentren an. Die Kurse erstrecken sich über die Dauer eines Schuljahres und werden einmal wöchentlich für je zwei Stunden angeboten. Zurzeit werden drei Kurse in Lurup angeboten, an denen insgesamt ca. 36 Kinder teilnehmen können. Die Kinder sollen aktiv teilhaben können an den kulturellen Gütern der Gesellschaft, Freude und Inspiration erleben und Werte wie Freiheit, Toleranz und Individualität auf diese Weise praktisch erfahren. Zusätzlich zu den Kursen sind zwei Museumsbesuche sowie eine öffentliche Ausstellung und ein öffentliches Fest geplant.

 

Die Darstellung des Kunstprojektes ist ausführlich formuliert, allerdings wären Beispiele zu den Themen und zu den Ergebnissen vergangener Arbeiten wünschenswert. Die Förderung wird insbesondere für Personalausgaben beantragt. Die Kosten für die Supervision sollten entweder privat oder von der LichtwarkSchule übernommen werden.

 

Besonderheiten:

Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum 19.01.2022 beantragt und vom Amt bewilligt.

Im Antrag steht, dass mit der Maßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurde. Hierbei handelt es sich um einen Fehler. Die offensichtlich lange Verzögerung resultiert aus der Weitergabe des Antrages an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) mit der Bitte zu prüfen, ob das Projekt von dieser gefördert werden kann. Die BSB fördert in diesem Zusammenhang das Projekt einmalig zur Erweiterung des Programms um ein kunsttherapeutisches Konzept für acht Kurse (Schule auf der Veddel) zum Aufholen nach Corona über den Hummelfonds.

Der BSB stehen jedoch keine Haushaltsmittel für eine regelhafte Förderung von Einzelmaßnahmen einzelner Anbieter:innen an bestimmten Schulen zur Verfügung.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das Projekt „Starke Kinder durch KUNST“ werden der Antragstellerin LichtwarkSchule gUG aus den Anreiz- und Fördersystemen konsumtiv Mittel in Höhe von 9.925,30 Euro zur Verfügung gestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne