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Zuwendungsantrag Kultur- und Solidaritätsverein e. V. – Mietzuschuss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.01.2023
Sachverhalt

Antragsstellende

Kultur- und Solidaritätsverein e. V.

Projekt

Mietzuschuss

Antragseingang

(1. Antrag 23.01.2022) - aktueller Antrag 11.12.2022

Gesamtkosten

5.765 Euro

Beantragte Zuwendung

4.500 Euro (konsumtiv)

amtsseitige befürwortete Zuwendung

       0 Euro

Eigenmittelanteil

1.265 Euro

Projekt-/ Bindungsdauer

01.01.2023 – 30.04.2023

 

Der Kultur- und Solidaritätsverein bezweckt mit dieser Maßnahme die Durchführung seiner Tätigkeit im Bereich Frauen, Kindern und Jugendlichen in Form von Kursangeboten, Workshops, Sozialberatungen, Kultur- und Informationsveranstaltungen und ein Frauencafé fortzuführen. Coronabedingt ist es zu verminderten Mitgliederbeiträgen und Einnahmen aus Veranstaltungen gekommen. Beantragt wurde ein Zuschuss zur Finanzierung von Mieten, Wasser und Strom von mehrmals verschobenen Zuwendungszeiträumen. Grund für die Verschiebungen waren mehrere Nachforderungen von Informationen und verspäteten Einreichungen.

 

Die Notwendigkeit einer Förderung mittels Zuwendung kann aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht festgestellt werden. Es kann angenommen werden, dass die Mittel zur Finanzierung der Mieten bereits vom Verein aufgebracht worden sind und keine Zuwendung benötigt wird. Eine ordnungsgemäße Buch- und Geschäftsführung sowie ein bestimmungsgemäßer Nachweis entsprechend Nr. 3.2 VV zu § 46 LHO kann u.a. angesichts einer vorherigen Zuwendungsgewährung sowie dem Fehlen von Angaben zu einem Vereinskonto als nicht gesichert angesehen werden.

 

Aus zuwendungsrechtlicher Sicht wird dieses Projekt nicht befürwortet.

Besonderheiten

Der erste Antrag ist am 23.01.2022 unvollständig eingegangen. Die angeforderten fehlenden Antragsunterlagen bzw. Nachbesserungen wurden unvollständig und verspätet eingereicht. Diese mussten erneut nachgebessert werden (Ungereimtheiten, fehlende Unterlagen, neuer Zuwendungszeitraum usw.), die wieder verspätet eingereicht wurden. Der zuletzt eingereichte nachgebesserte 5. Antrag (vom 11.12.2022) ist der hier vorliegende.

 

Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde trotz Aufforderung nicht gestellt.

 

Das Bezirksamt empfiehlt dem Ausschuss für Kultur und Bildung, den Zuwendungsantrag des Kultur- und Solidaritätsvereins e.V. für das Projekt Mietzuschuss abzulehnen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss für Kultur und Bildung wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.

 

 

Anhänge

Antragsunterlagen (nicht-öffentlich)