Zuwendungsantrag Kultur- und Solidaritätsverein e. V. - Mietzuschuss Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Ö 9.12
Antragsstellende |
Kultur- und Solidaritätsverein e. V. |
Projekt |
Mietzuschuss |
Antragseingang |
(1. Antrag 23.01.2022) - aktueller Antrag 11.12.2022 |
Gesamtkosten |
5.765 Euro |
Beantragte Zuwendung |
4.500 Euro (konsumtiv) |
amtsseitige befürwortete Zuwendung |
0 Euro |
Eigenmittelanteil |
1.265 Euro |
Projekt-/ Bindungsdauer |
01.01.2023 – 30.04.2023 |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in der Sitzung vom 21.02.2023 mit der Drucksache 21-3746.1 vor.
Der Kultur- und Solidaritätsverein bezweckt mit dieser Maßnahme, die Durchführung seiner Tätigkeit im Bereich von Frauen, Kindern und Jugendlichen in Form von Kursangeboten, Workshops, Sozialberatungen, Kultur- und Informationsveranstaltungen und ein Frauencafé fortzuführen. Coronabedingt ist es zu verminderten Mitgliederbeiträgen und Einnahmen aus Veranstaltungen gekommen. Beantragt wurde ein Zuschuss zur Finanzierung von Mieten, Wasser und Strom von mehrmals verschobenen Zuwendungszeiträumen. Grund für die Verschiebungen waren mehrere Nachforderungen von Informationen und verspäteten Einreichungen.
Die Notwendigkeit einer Förderung mittels Zuwendung kann aufgrund des Subsidiaritätsprinzips nicht festgestellt werden. Es kann angenommen werden, dass die Mittel zur Finanzierung der Mieten bereits vom Verein aufgebracht worden sind und keine Zuwendung benötigt wird. Eine ordnungsgemäße Buch- und Geschäftsführung sowie ein bestimmungsgemäßer Nachweis entsprechend Nr. 3.2 VV zu § 46 LHO kann u.a. angesichts einer vorherigen Zuwendungsgewährung sowie dem Fehlen von Angaben zu einem Vereinskonto als nicht gesichert angesehen werden.
Aus zuwendungsrechtlicher Sicht wird dieses Projekt nicht befürwortet.
Besonderheiten
Der erste Antrag ist am 23.01.2022 unvollständig eingegangen. Die angeforderten fehlenden Antragsunterlagen bzw. Nachbesserungen wurden unvollständig und verspätet eingereicht. Diese mussten erneut nachgebessert werden (Ungereimtheiten, fehlende Unterlagen, neuer Zuwendungszeitraum usw.), die wieder verspätet eingereicht wurden. Der zuletzt eingereichte nachgebesserte 5. Antrag (vom 11.12.2022) ist der hier vorliegende.
Ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde trotz Aufforderung nicht gestellt.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Zuwendungsantrag des Kultur- und Solidaritätsverein e. V. auf Mietzuschuss wird abgelehnt.
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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