Zuwendungsantrag des Tennis Club Vier Jahreszeiten e.V. - Bau einer Traglufthalle sowie Sanierung der Tennishalle Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Ö 7.10
Antragsstellende |
Tennis Club Vier Jahreszeiten e.V. |
Projekt |
Bau einer Traglufthalle sowie Sanierung der Tennishalle |
Gesamtkosten |
254.600 Euro |
Beantragte Zuwendung |
25.000 Euro |
amtsseitig befürwortete Zuwendung |
21.000 Euro (investiv) |
Eigenmittel |
165.000 Euro |
Projektbeginn |
schnellstmöglich |
Drittmittel |
18.600 Euro (Hamburger Sportbund e.V.) 50.000 Euro (HASPA-Darlehen) |
Mittel für baufachliche Prüfung |
1.650 Euro (aufgerundet) (konsumtiv) |
Bindungsdauer |
10 Jahre |
Abschreibungen für Anlagen |
2.100 Euro jährlich (konsumtiv) |
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in seiner Sitzung vom 19.11.2019 mit der Drucksache 21-0328.1 vor.
Der Tennis Club Vier Jahreszeiten plant den Bau einer Traglufthalle, um den erhöhten Mitgliederzahlen auch im Winterhalbjahr die Angebote zur Verfügung stellen zu können. Ebenfalls in diese Zielrichtung geht die beabsichtigte Sanierung der bestehenden 45 Jahre alten Tennishalle. Beide Maßnahmen sind notwendig, um die Attraktivität des Vereins aufrecht zu erhalten.
Die Maßnahme liegt eindeutig im Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurden ausreichend Erläuterungen zum Umfang, zur Qualität sowie zur Zielsetzung der geplanten Maßnahme eingereicht. Der Zuwendungszweck ist eindeutig nach Zielsetzung und Leistung beschrieben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre ohne die Zuwendung gefährdet. Die Zuwendung ist aus Sicht des Haushalts- und Vergabeausschusses heraus notwendig und als angemessen einzuschätzen.
Es wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 05.08.2019 bewilligt. Mit der baufachlichen Begleitung soll der Hamburger Sportbund e.V. beauftragt werden (siehe Drucksache 21-0328.1). Die Mittel für die baufachliche Prüfung wurden aufgerundet, um eventuell auftretende Mehrkosten ausgleichen zu können, ohne den Ausschuss nochmals hiermit bemühen zu müssen.
Der Antragsteller beantragt eine Zuwendung in Höhe von 25.000 Euro, obwohl der Fehlbedarf bzw. die Finanzierungslücke aufgrund der bereits zugesagten Drittmittel lediglich 21.000 Euro beträgt. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sind jedoch alle anderen Finanzierungswege (Spenden, Eigenmittel, Darlehen, usw.) vorrangig vor einer Zuwendung zu nutzen. Demzufolge wird eine Zuwendung lediglich in der Höhe des Fehlbedarfs (21.000 Euro) befürwortet.
Das Grundstück, auf welchem sich die Tennisanlage befindet, steht im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Tennis Club Vier Jahreszeiten e.V. hat einen Vertrag bis 2035.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Tennis Club Vier Jahreszeiten e.V. werden für den Bau einer Traglufthalle und die Sanierung der Tennishalle aus den Anreiz- und Fördersystemen investiv Mittel in Höhe von 21.000 Euro sowie konsumtiv in Höhe von 1.650 Euro für die baufachliche Prüfung zur Verfügung gestellt.
(Nachrichtlich: Abschreibungen für Anlagen konsumtiv 2.100 Euro jährlich bei einer Bindungsdauer von 10 Jahren.)
ohne
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