21-3020.2

Zuwendungsantrag (Änderungsantrag) hoffnungsorte hamburg - Verein für Innere Mission - Malerarbeiten im Marianne-Doell-Haus sowie Mietausfallkosten Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 25.05.2022 Bezirksversammlung Ö 10.7

Sachverhalt

Antragsstellende

hoffnungsorte hamburg – Verein für Innere Mission

Projekt

Malerarbeiten im Marianne-Doell-Haus sowie Mietausfallkosten

Antragseingang

26.10.2021

Gesamtkosten

7.113,94 Euro

Beantragte Zuwendung

7.113,94 Euro

amtsseitige befürwortete Zuwendung

7.113,94 Euro (investiv)

Eigenmittelanteil

0 Euro

Projektbeginn

schnellstmöglich

Bindungsdauer (in Jahren)

3 Jahre

Abschreibungen für Anlagen

2.371,31 Euro

 

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen zuletzt dem Haushalts- und Vergabeausschuss in der Sitzung vom 17.05.2022 mit der Drucksache 21-3020.1 vor.

 

Der Träger beantragt die Gewährung von Politikmitteln zur Renovierung von zwei Wohneinheiten und Vorfluren im Marianne-Döll-Haus in der Hospitalstraße 66, zuzüglich Mietausfall für die Dauer der Renovierung.

 

Die Einrichtung Marianne-Döll-Haus in der Hospitalstraße 66 verfügt über neun Wohneinheiten, in denen wohnungslose Frauen Unterkunft und Unterstützung bei der Wohnraumsuche auf dem ersten Wohnungsmarkt bekommen. Das Angebot ist nach Auskunft des Trägers regelhaft gut ausgelastet und stellt einen wesentlichen Baustein der Angebotsstruktur zur Unterstützung wohnungsloser Menschen in Altona dar.

Bei einem Vor-Ort-Termin konnten die Räume in Augenschein genommen werden. In den grundsätzlich gepflegten Räumlichkeiten ist aufgrund jahrelanger Nutzung ein Renovierungsbedarf erkennbar. Die beantragten Malerarbeiten sind erforderlich und scheinen im beantragten Umfang angemessen.

 

Es handelt sich hierbei um einen Änderungsantrag. Der:die Antragstellende hatte mit Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022 (Drs. 21-9071B) für dieses Projekt bereits eine Zuwendung in Höhe von 7.113,94 Euro bewilligt bekommen.

 

Wie bereits oben beschrieben, war die Zuwendung ursprünglich für Malerarbeiten in zwei Wohneinheiten und Vorfluren beantragt. Da die freigewordenen Wohneinheiten, in denen die Malerarbeiten durchgeführt wurden bzw. werden, kleiner sind, als die in den eingereichten Kostenvoranschlägen vorgesehenen Wohneinheiten und weiterhin lediglich in einer Wohneinheit eine kostenaufwendige Nikotinsperre notwendig ist, werden von der beantragten und bewilligten Zuwendungssumme noch ca. 2.000 Euro unverbraucht bleiben. Der:die Antragstellende beantragt daher, diesen Betrag für Malerarbeiten und Mietausfallkosten einer dritten Wohneinheit einsetzen zu dürfen.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwendung der unverbrauchten Mittel in Höhe von 2.000 Euro für die Malerarbeiten und Mietausfallskosten einer dritten Wohneinheit im Marianne-Doell-Haus wird zugestimmt.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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Anhänge

ohne

 

 

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