21-1744

Zukunft der MädchenOase Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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07.04.2021
11.03.2021
Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der als Anlage beigefügten Drucksache 21-1640 empfiehlt der  Jugendhilfeausschuss dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Sozialbehörde wird nach 27 BezVG gebeten, die Bezirksamtsleiterin wird nach 19 BezVG aufgefordert, sich gegenüber der DB Netz AG mit Nachdruck für Folgendes einzusetzen:

 

  1. Die im Zusammenhang mit der Erneuerung / Ertüchtigung der Sternbrücke einhergehenden Beeinträchtigungen des Grundstücks der MädchenOase (Eifflerstraße 5-7) müssen unbedingt vermieden werden. Insoweit muss zunächst geprüft werden, ob eine Inanspruchnahme von Teilen des Grundstücks der MädchenOase während der Bauzeit tatsächlich unabdingbar ist. Weitere Alternativen müssen geprüft werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind detailliert und nachvollziehbar darzulegen.

 

  1. Sollte eine Inanspruchnahme von Grundstücksteilen dennoch erforderlich sein, ist diese auch zeitlich auf das Notwendigste zu beschränken. Dabei ist eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit des Grundstücks über die gesamte vorgesehene Bauzeit von vier Jahren nach Auffassung des Jugendhilfeausschusses Altona weder erforderlich noch sozialräumlich vertretbar.

 

  1. Sollte der Außenbereich der MädchenOase räumlich eingeschränkt werden müssen, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Mobiliar der temporär wegfallenden Außenflächen auf Kosten der DB angemessen zwischengelagert oder an anderer Stelle auf dem Gelände der MädchenOase weitergenutzt werden kann.

 

  1. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Einwirkungen (Lärm, Staub, Baumaterial usw.) der geplanten Baustelle auf die Mädchenoase so gering wie möglich halten. Die MädchenOase ist mindestens sechs Wochen vor jeden weiteren Bauabschnitt / Nutzungsschritt vorab zu informieren.

 

  1. Eine ständige Ansprechbarkeit der Bauleitung durch die Mitarbeiterinnen der Mädchenoase ist sicherzustellen, so dass auf Beschwerden schnell reagiert werden kann.

 

  1. Die DB ist bei einer baustellenbedingt notwendigen Verlagerung des Eingangsbereiches der MädchenOase für die bauliche Umsetzung und den Rückbau zuständig. 

 

  1. Kosten, die der MädchenOase vor und während der Bauphase im Rahmen der Erneuerung / Ertüchtigung der Sternbrücke entstehen, sind von der DB jeweils innerhalb von maximal vier Wochen zu ersetzen.  

 

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