Zügige Unterbringung von Geflüchteten in den leerstehenden Wohnungen der Wohnhäuser Luruper Chaussee Hausnummern 13 und 15 Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Aus der Kleinen Anfrage „Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand Wohngebäude Luruper Chaussee Hausnummern 13 und 15“ (Drs. 21-4781) ergibt sich folgender Sachstand: In den besagten Wohnhäusern der Hausnummern 13 und 15 bestehen jeweils 14 Wohneinheiten. Insgesamt sind in beiden Häusern 28 Wohnungen vorhanden. Für 12 Wohnungen – jeweils 6 Wohnungen in jedem der beiden Häuser – ist Wohnungsleerstand genehmigt worden. Darüber hinaus sind mit Stand vom 2. Februar 2024 weitere 9 Wohnungen als leerstehend beim Bezirksamt gemeldet worden. Zu den restlichen 7 Wohnungen – 4 in der Hausnummer 13 und 3 in der Hausnummer 15 – gibt es keinen aktuellen Sachstand.
Angesichts des erheblichen Wohnungsmangels für die Unterbringung von Flüchtlingen im Bezirk und in der gesamten Stadt ist es notwendig, leerstehenden Wohnraum schnellstmöglich für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, schnellstens alle notwendigen administrativen Schritte zu vollziehen, damit Fördern & Wohnen AöR die rechtliche Befugnis dazu erhält, Mietverträge mit den Eigentümern der Wohnhäuser Luruper Chaussee Hausnummern 13 und 15 zur Unterbringung von Geflüchteten in den neun leerstehenden Wohnungen abzuschließen. Dazu zählt z.B., dass Fördern & Wohnen AöR eine entsprechende Genehmigung von der BAGSFI zum Abschluss der mietvertraglichen Verpflichtungen erhält. Die weiteren vorhandenen sieben Wohnungen, über die kein aktueller Sachstand vorliegt, sind soweit verfügbar in die Vermietung an Fördern & Wohnen AöR miteinzubeziehen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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