Wohngeld und Grundsicherung schnell bewilligen und auszahlen Gerade in Krisenzeiten Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 19.12.2022 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 4.1
In der Einheitsgemeinde Freie und Hansestadt Hamburg obliegt es den Bezirksämtern als Teil der Landesverwaltung, die bundesgesetzlich geregelten Leistungsansprüche im Bereich der Grundsicherungsleistungen und des Wohngeldes gegenüber ihren Einwohner:innen zu bewilligen und auszuzahlen. Dies folgt aus dem in unserer Verfassung festgelegten Grundsatz, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten ausführen, Art. 83 des Grundgesetzes (GG). Das verfassungsrechtlich verbürgte Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Absatz 1 GG ist nicht gewährleistet, wenn die Bezirksämter personell nicht mehr in der Lage sind, in angemessener Zeit über Anträge auf Wohngeld und Grundsicherungsleistungen zu entscheiden. Eine solche Situation ist gerade in den aktuellen Krisenzeiten existenzgefährdend für alle Einwohner:innen, die dringend auf soziale Leistungen angewiesen sind. Die Wohngeldstelle des Bezirksamtes teilt neuen Antragsstellenden derzeit mit, dass sie selbst bei formal vollständiger Antragstellung auf ihren Wohngeldbescheid bis zu 20 Wochen warten müssen, siehe Anlage mit Datum vom 4. September 2022. Diese Situation liegt ganz bestimmt nicht an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstelle, die sich sicher nach Kräften bemühen, der angespannten Situation so gut wie möglich gerecht zu werden. Zu geringe Personalausstattung und hoher Krankenstand sowie weitere strukturelle Gründe sind die eigentlichen Ursachen dafür, dass die Wohngeldstelle aktuell nicht mehr dem verfassungsrechtlich verbürgten sozialstaatlichen Gebot einer zeitnahen Antragsbearbeitung und Leistungsbewilligung entsprechen kann. Steigende Heizkosten infolge der aktuellen Energiekrise werden bereits kurzfristig zu einem weiteren Anstieg bei den Wohngeldanträgen führen. Außerdem sind verwaltungsinterne Kräfte zusätzlich dadurch gebunden, dass sie sich auf die Änderungen der anstehenden Wohngeldreform 2023 einstellen müssen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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