Wie geht es mit den Holstenpunx weiter? Kleine Anfrage von Patrick Müller-Constantin (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 01.09.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 14.9
Im Rahmen des Altonaer Konsens hat die Bezirksversammlung Altona, seinerseits unter sehr aktiver Mithilfe der damaligen Bezirksamtsleiterin, Dr. Liane Melzer, den Holstenpunx eine Fläche auf dem ehemaligen Schiesstand der Polizei am Volkspark in Bahrenfeld angeboten. Verbunden war dies mit der Perspektive, dort bleiben zu können, bis eine Verlagerung im Zuge des Ausbaus des A7-Deckels (voraussichtlich 2030) notwendig wird. Diese Zusicherung scheint bereits für die benachbarten Kleingartenanlagen zu gelten. Nun lebt diese Gemeinschaft dort seit mehreren Jahren im Wohnprojekt „Wildwuchswelt“. Das Gelände selber wird von der städtischen Sprinkenhof AG verwaltet.
Den Medien ist u. a. durch die Berichterstattung in der MOPO zu entnehmen, dass die Gemeinschaft zeitnah in Wohnungen überführt werden soll. Die Hintergründe hierfür sind aber unklar. So gab es keinerlei Beschwerdelage. Der angrenzende Bauhof und der Kleingartenverein hegen nach Aussagen der Akteure eine gute Nachbarschaft. Auch stehen vielfältige Wohnformen in der liberalen Tradition Altonas.
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Einleitung:
Der Verein „Holstenpunx“ hat seinen Sitz seit 2009 am Holstenkamp 119. Im Jahr 2013 erfolgte der Umzug von jugendlichen Punkern, die dann den Verein Wildwuchswelt e.V. gründeten, von einem unbebauten Grundstück an der Stresemannstraße zum Schulgartenweg 2.
Zu 1:
Die Örtlichkeit gehört der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)) und wird durch die Sprinkenhof GmbH verwaltet. Sie wird dem Bezirksamt Altona per Nutzungsvereinbarung und in der abschließenden Folge dem Verein per Nutzungsvertrag überlassen.
2.a. Wenn ja, ist dem Bezirksamt bekannt, warum der Mietvertrag nicht verlängert werden soll?
Wenn ja, warum?
Zu 2.a:
Der Nutzungsvertrag zwischen Bezirksamt Altona und dem Verein Wildwuchswelt wurde im November 2013 befristet bis zunächst April 2014 abgeschlossen. In den Folgejahren wurden Vertragsverlängerungen verabredet für jeweils ein bis zwei Jahre. Das Grundstück liegt im Bereich der Planung/Umsetzung des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!“ (NH) durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Aus diesem Grund wurde dem Bezirksamt die Nutzung ebenfalls nur bis zum 30.04.2023 eingeräumt.
2.b. Wenn ja, hat das Bezirksamt versucht, proaktiv eine Verlängerung des Mietvertrages zu
erreichen? Wenn nein, warum nicht?
Zu 2.b:
Ursprünglich vorgesehen war eine Nutzung bis April 2021, die auf Betreiben des Bezirksamtes im März 2021 nochmals verlängert werden konnte bis zum 30.04.2023.
Eine weitere Verlängerung des Nutzungsvertrages kam aus Sicht des Bezirksamts bisher nicht in Betracht, da die Umsetzung des Naturschutzgroßprojekts bei der Verlängerung zu berücksichtigen war. Sofern seitens der BUKEA die Fläche erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt wird, kann dies rechtzeitig vor Auslaufen des bestehenden Vertrages berücksichtigt werden. Ferner berücksichtigt werden muss der Zustand des Gebäudes, der ggf. eine Weiternutzung erschweren oder unmöglich machen kann.
Zu 3:
Hierzu hat das Bezirksamt keine Kenntnis.
Zu 4:
Über etwaige eigene Pläne der Sprinkenhof GmbH hat das Bezirksamt keine Kenntnis.
Der Altonaer Volkspark ist Teil der Projektkulisse des Naturschutzgroßprojekts „Natürlich Hamburg!“ (NH). Im Rahmen eines 2020 fertiggestellten Pflege- und Entwicklungsplans (PEP) wurden auch Maßnahmen zu einer naturverträglichen Erschließung und dem Erleben des Schießplatzes entwickelt. Bei einer erfolgreichen Bewilligung von Projekt II durch das Bundesamt für Naturschutz/Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sollen von 2022-2031 Maßnahmen aus dem PEP umgesetzt werden. Die Entwurfsfassung des PEP Altonaer Volkspark wurde dem Ausschuss für Grün, Natur und Sport im Mai 2021 zur Verfügung gestellt und Auszüge auch in der Sitzung am 26. Mai 2021 vorgestellt. Die Nennung von Kündigungsgründen bzw. Gründen für eine Nichtverlängerung sind bei Nutzungsverträgen nicht erforderlich.
Zu 5:
Vorbemerkung:
Der Umzug der jugendlichen Punker im Jahr 2013 diente dem Ziel, Obdachlosigkeit zu vermeiden und die jungen Menschen mit Wohnraum zu versorgen. Es handelt sich hierbei nicht um eine alternative Wohnform wie etwa bei einem Bauwagenplatz. Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der Vermittlung in festen Wohnraum nicht um eine konkrete Entscheidung seitens des Bezirksamts, sondern um eine Daueraufgabe im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung. So konnten in der jüngeren Vergangenheit bereits BewohnerInnen des ehemaligen Schießstandes erfolgreich in festen Wohnraum vermittelt werden.
5.a. Wer hat diese Entscheidung von Seiten des Bezirksamtes getroffen?
Zu 5.a:
Siehe Vorbemerkung zu Frage 5.
5.b. Hat das Bezirksamt im Vorfeld dieser Entscheidung die Bereitstellung einer Alternativfläche
für das Wohnprojekt „Wildwuchswelt“ geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Zu 5.b:
Entfällt.
5.c. Wann und in welchen Umfang wurde zu dieser Entscheidung die Bezirksversammlung
bzw. die Fachausschüsse der Bezirksversammlung beteiligt?
Zu 5.c:
Entfällt.
5.d. Worauf basiert diese Zuversicht? Haben aktuelle Bewohner:innen des Geländes bereits
signalisiert, hiermit einverstanden zu sein? Wenn ja, wie viele?
Zu 5.d:
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass sich die BewohnerInnen gegen die Vermittlung in festen Wohnraum aussprechen.
5.e. Wie ordnet das Bezirksamt in diesem Kontext den Protest vor dem Altonaer Rathaus am
21. Juni 2021 für eine Verlängerung des Mietvertrages ein?
Zu 5.e:
Die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts ist verfassungsrechtlich geschützt und wird vom Bezirksamt nicht kommentiert. Im Übrigen befand sich das Bezirksamt vor der Vertragsverlängerung im März 2021 im Austausch mit den BewohnerInnen.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.