21-1035

Wertigkeit von Grünflächen Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 02.09.2020 Planungsausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Anders als die vorliegende Beschlussempfehlung zum Flottbeker Markt stand auf der Tagesordnung des Planungsausschusses lediglich die Kleine Anfrage des SPD Abgeordneten Bernau sowie der Sachstandsbericht des Amtes. Im Anschluss an die Diskussion kam der Ausschuss überein, die Wertigkeit aller Grünflächen südlich des Flottbeker Wochenmarktes sowie des Rückhaltebeckens und des Biotops Röbbek durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begutachten zu lassen. Weitere Beschlussempfehlungen für den Hauptausschuss wurden nicht vereinbart.

 

Vor diesem Hintergrund wird die BUKEA nach § 27 BezVG präzisierend aufgefordert, die Untersuchung zur Wertigkeit der Grünflächen bezogen auf folgende Kriterien zu konkretisieren:

 

  • den Naturhaushalt / die ökologische Wertigkeit (geologische Aspekte, Boden, Vegetation, Tierwelt, Grund- und Oberflächenwasser, standörtliches Klima),
  • die Qualität des Orts- und Landschaftsbildes / Identität des Ortes,
  • die Qualität der umliegenden Wohnstandorte / auf die Erholungsqualität und
  • die klimatischen Aspekte des Umfeldes.

 

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