Flottbeker Wochenmarkt Beschlussempfehlung des Planungsausschusses
Letzte Beratung: 09.07.2020 Hauptausschuss Ö 9.1
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird gemäß § 27 BezVG gebeten, eine Stellungnahme über die Wertigkeit aller Grünflächen südlich des Flottbeker Wochenmarktes (inklusive ehemaliges Rückhaltebecken und des Biotops Röbbeks) sowie etwaiger Ausgleichserfordernisse (Ort und Umfang - sofern das Rückhaltebecken als Marktfläche in Anspruch genommen werden kann) abzugeben.
Die Finanzbehörde wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen dahingehend in Kenntnis zu setzen, dass in Bezug auf einen möglichen Grundstücksverkauf in dem Vorhaben „Marktfläche Groß Flottbek“ keinerlei Vorfestlegungen und Absprachen mit dem Vorhabenträger getroffen werden, bevor nicht die Bezirksversammlung die wohnungspolitischen Kriterien in Bezug auf geförderten und ggf. mietpreisreduzierten Wohnungsbau sowie den anzusetzenden energetischen Standard getroffen hat.
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