Wasserrettung Blankenese Auskunftsersuchen von Katarina Blume, Rose Pauly und Wolf Achim Wiegand (alle FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 6.1
In den vergangenen Sommermonaten ereigneten sich am Blankeneser Elbstrand tragische Badeunfälle, bei denen trotz unzureichender Schwimmfertigkeiten Jugendliche zum Baden in die Elbe gingen, von der Strömung mitgerissen wurden und vergeblich ums Überleben kämpften. Beim Eintreffen der Rettungskräfte waren die Jugendlichen oft nicht mehr aufzufinden, und in den seltensten Fällen konnten Taucher die Jugendlichen bergen.
Die Zusammenarbeit verschiedener Organisationen und Behörden bei der Wasserrettung auf der Elbe, darunter die Feuerwehr Hamburg, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) und die Wasserschutzpolizei Hamburg, ist von entscheidender Bedeutung. Die meisten Rettungsboote sind nicht rund um die Uhr besetzt, und bei den nicht dauerhaft besetzten Booten müssen die Helfer zunächst zu den Booten gelangen, unabhängig davon, welches der Rettungsboote angefordert wird. Die von hauptberuflichen Einsatzkräften dauerhaft besetzten Boote haben ihre Liegeplätze mehrere Kilometer entfernt vom Blankeneser Elbstrand in Finkenwerder (Berufsfeuerwehrwache Finkenwerder), Waltershof (Wasserschutzpolizeikommissariat 1) und Neumühlen (Löschbootsstation Neumühlen), was zu einer längeren Anfahrt führt.
Die Behörde für Inneres uns Sport (BIS) beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Elbe im Hamburger Stadtgebiet stellt kein offizielles Badegewässer dar. Obwohl das Baden in der Elbe im Sinne des zulässigen Gemeingebrauches von Oberflächengewässern nicht grundsätzlich untersagt ist, rät die BUKEA hiervon ab. Ebbe und Flut und die Auswirkungen des Schiffsverkehrs mit starkem Sog und Schwell führen zu Strömungen, denen selbst geübte Schwimmer nicht gewachsen sind. Weitere Risiken bestehen durch die starke Trübung, die eine Rettung behindert und die bakterielle Belastung des Wassers.
Die Aufgabe der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg bezieht sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 HmbRDG auf Situationen, in denen sich eine Person bereits in einer akuten Notlage befindet. Eine vorbeugende Überwachung von Gewässern liegt hingegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Landesverband Hamburg e.V. ist ein wichtiger Partner der Feuerwehr bei der Wasserrettung im Hamburger Stadtgebiet, der nicht nur durch den ehrenamtlichen Wachdienst, sondern auch in der Prävention wichtige Aufgaben im Bereich der Wasserrettung übernimmt.
Darüber hinaus siehe Drs. 22/12212, Bezirks-Drs. 21-4393:
sowie Bezirks-Drs. 21-4716:
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Inneres und Sport – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Landesverband Hamburg e.V. – wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Alle Einsätze von Polizei und Feuerwehr werden im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) dokumentiert. Es handelt sich jedoch nicht um ein System, das für statistische Auswertungen generiert wurde. Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Bürgerschafts-Drs. 20/13284. Die im HELS-System ausgewiesenen Einsatzanlässe müssen dabei nicht den tatsächlichen Feststellungen vor Ort entsprechen. Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs- und Löschfristen liegen auswertbare HELS-Daten im Sinne der Fragestellung nur noch ab 2021 vor. Bei der Betätigung von Statustasten, die die jeweiligen Zeitstempel an HELS übermitteln und somit die Grundlage dieser Auswertung bilden, kann jedoch immer ein Zeitverzug auftreten, z.B. weil das Einsatzgeschehen überaus dynamisch ist. Die im Folgenden gemachten Angaben beruhen auf den Auswertungen der im HELS erfassten Einsatzanlässe mit dem Einsatzrubrum „Person im Wasser“ und sind vorbehaltlich einer vollständigen und korrekten Erfassung.
Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Boote der Wasserschutzpolizei (WSP), Feuerwehr und DRLG bei Einsatzbeginn nicht immer am Liegeplatz, sondern sich teilweise auf der Fahrt im Reviergebiet oder auf Trailern befinden. Eine Auswertung der Standorte der Boote bei Einsatzbeginn ist nicht möglich. Außerdem haben die Tideverhältnisse der Elbe und die unterschiedliche Motorisierung/Bauform der eingesetzten Boote Einfluss auf die jeweilige Anfahrtszeit.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Entfernung der nächstgelegenen Rettungsboote im Sinne der Fragestellung aufgeführt:
Liegeplatz |
Behörde/Organisation |
Entfernung zum Elbstrand Blankenese |
DLRG-Rettungswache Wittenbergen* |
DLRG |
2,0 km |
Jollenhafen Mühlenberg |
Berufsfeuerwehr |
2,1 km |
Este |
Freiwillige Feuerwehr |
3,7 km |
Fähranleger Teufelsbrück |
Freiwillige Feuerwehr, DLRG |
4,7 km |
Steendieckkanal |
Freiwillige Feuerwehr |
5,9 km |
Feuer- und Rettungswache Finkenwerder |
Berufsfeuerwehr |
6,4 km |
Schlepperbrücke Neumühlen |
Berufsfeuerwehr |
8,5 km |
* Die DLRG-Rettungswache Wittenbergen am Rissener Ufer ist im Zeitraum von Mai bis September regelhaft jeweils freitags 18.00 Uhr bis sonntags mindestens 18.00 Uhr besetzt. Außerhalb der Wachbesetzung erfolgt eine Alarmierung bei einem konkreten Einsatzgeschehen.
Eine dezidierte Auswertung der Ausrücke- und Eintreffzeiten ist für die Wasserfahrzeuge der DLRG aufgrund eines aktuell nicht vorhandenen Zugriffs auf die Einsatzdaten in Folge einer Serverumstellung nicht möglich. Die Ertrinkungsunfälle am Blankeneser Elbstrand des gefragten Zeitraums fanden jedoch überwiegend zu einem Zeitpunkt statt, an dem die DLRG-Rettungswache Wittenbergen am Rissener Ufer besetzt gewesen ist, siehe Anlage. Das erste Wasserfahrzeug der DLRG konnte daher regelhaft bereits unter fünf Minuten nach Eingang der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen.
Im Übrigen siehe Anlage.
Zu 5:
Die Polizei setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Eine regelmäßige Bestreifung des Elbstrandes zu erkannten Schwerpunktzeiten erfolgt landseitig bereits durch Kräfte des täglichen Dienstes sowie durch die örtlich zuständigen Beamten des Besonderen Fußstreifendienst (BFS).
Die DLRG hält im Bereich des Blankeneser Strandbereichs eine mobile Strandeinheit vor, bestehend aus einem AllTerrainVehicel (Quad) sowie einem Strandrettungsboot. Dieses setzt die DLRG bei guter Witterung und hohem Besucheraufkommen regelhaft ein. Der Einsatz der Einheit erfolgt von der DLRG-Rettungswache am Rissener Ufer aus. Die aus zwei Rettungsschwimmer/-innen bestehende Besatzung kann bei einem Unfall entweder die sanitätsdienstliche oder rettungsschwimmerische Ausstattung des Quads oder das Boot zum Einsatz bringen. Gleichzeitig fungieren die Einsatzkräfte als Ansprechpartner für die Besucher des Strandabschnitts und klären vor Ort über die Gefahren auf.
Im Falle eines Notrufes werden landseitig Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der DLRG und der Polizei alarmiert.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 6:
Die WSP hat seit den letzten Badeunfällen im Jahr 2023 ihre wasserseitige Präsenz an den betreffenden Strandabschnitten in den Sommermonaten erhöht. Hierzu wurden diese Bereiche insbesondere an den Wochenenden sowie an den Wochentagen nachmittags und in den frühen Abendstunden mit Funkstreifenbooten bestreift. Badende Personen wurden gezielt ggf. unter Nutzung eines Megaphons oder durch angeforderte landseitige Kräfte angesprochen und auf die Gefahren durch Strömungsverhältnisse, Wassertiefe und durchgehende Schifffahrt hingewiesen.
Ergänzend zu den Löschbooten (BD Westphal, Dresden und Prag) werden zur Wasserrettung Kleinboote der Freiwilligen Feuerwehr (FF), der Berufsfeuerwehr (BF) und der DLRG zum Einsatzort entsandt. Diese liegen strategisch verteilt auf der Nord- und Südseite der Elbe.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 7 und 8:
Seitensichtsonare zur Ortung von Gegenständen im Raum und unter Wasser mittels ausgesandter Schallimpulse kommen bei der Feuerwehr zur Suche von Personen oder Gegenständen unterhalb der Wasseroberfläche zum Einsatz. Der Einsatz dieser Seitensichtsonare in der Elbe erfolgt bisher über das Mehrzweckboot der Feuer- und Rettungswache Finkenwerder (35 MZB) sowie über die Löschboote (BD Westphal, Dresden und Prag).
Durch den Einsatz von Seitensichtsonaren erweitern sich die Möglichkeiten zum Auffinden einer ertrunkenen Person deutlich, da ein größeres Suchgebiet innerhalb einer kürzeren Zeitspanne abgesucht werden kann, als dies beim reinen Einsatz von Rettungstauchern der Fall ist. Die Seitensichtsonare können so die zielgerichtete Suche der Rettungstaucher unterstützen. Bei einem zeitgleichen Einsatz von mehreren Rettungsbooten können große Wasserflächen schnell und deckend abgesucht werden. Auch ist der Einsatz bei strömungsreichen Gewässern möglich, während die Einsatzressource Rettungstaucher dort an seine Einsatzgrenzen stößt. Der Einsatz von Seitensichtsonaren findet dagegen seine Grenzen bei flacheren Gewässern oder in kleineren Fließgewässern.
Ferner beinhaltet die Nutzung von Seitensichtsonaren einen hohen Ausbildungs- und Übungsaufwand, da die auf den Monitoren dargestellten Bilder durch die Nutzer bewertungsgerecht abgelesen werden müssen. Dies bedeutet, dass die Nutzer über Kenntnisse verfügen müssen, um eine Person anhand eines Bildes identifizieren zu können.
Die DLRG Hamburg hält für den Bereich Sonar aktuell dauerhaft eine spezielle Schnell-Einsatz-Gruppe für den gesamten Hamburger Raum sowie eine Bootseinheit auf der Unterelbe vor. Perspektivisch wird im laufenden Jahr eine weitere Bootskomponente auf der Unterelbe hinzukommen.
Zu 9:
Polizei, Feuerwehr, HPA und DLRG befinden sich im engen Austausch und richten ihre Maßnahmen dementsprechend aus. Im Einsatzfall übernimmt nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes und des Feuerwehrgesetzes der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr die Gesamteinsatzleitung und koordiniert die Such- und Rettungsmaßnahmen land- und wasserseitig. Der Einsatzabschnitt „Wasser“ wird von einem sogenannten On-Scene-Coordinator (OSC; Begriff aus der Seefahrt) von Bord des Löschbootes geführt. Die primäre Aufgabe des OSC ist es, alle Rettungsaktivitäten (Lotsen, Polizei, Fähren, etc.) der verschiedenen Rettungseinheiten vor Ort zu koordinieren und so einen optimalen Such- und Rettungseinsatz zu gewährleisten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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