21-4716

Unterstützung der Wasserrettung im Einsatzgebiet Wittenbergener und Falkensteiner Elbufer Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.02.2024
Ö 10.1
15.02.2024
Ö 11.1
25.01.2024
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4280B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 23.01.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die DLRG ist ein wichtiger Partner der Feuerwehr bei der Wasserrettung im Hamburger Stadtgebiet, der nicht nur durch den ehrenamtlichen Wachdienst, sondern auch in der Prävention wichtige Aufgaben im Bereich der Wasserrettung übernimmt. Dabei handelt die DLRG im eigenen Namen und eigener Verantwortung in ehrenamtlicher Tätigkeit. Die dortigen Konzeptionen werden im eigenen Zuständigkeitsbereich erstellt und umgesetzt. Eine finanzielle Förderung der DLRG seitens der Feuerwehr Hamburg erfolgt nicht.

Die Aufgabe der Wasserrettung im Zuständigkeitsbereich der Hamburger Feuerwehr umfasst gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 13 HmbRDG die:

Rettung verletzter, erkrankter oder hilfloser Personen aus Gefahrenlagen im Bereich von Gewässern, die Beförderung dieser Personen bis zu einer Stelle, die zu deren Übergabe an den bodengebundenen Rettungsdienst oder den Luftrettungsdienst geeignet ist, im Ausnahmefall auch bis in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung, sowie die medizinische Versorgung dieser Personen am Einsatzort und während der Beförderung,“

 

Die Zuständigkeit der Feuerwehr Hamburg zur Wasserrettung bezieht sich daher auf Situationen, in denen sich eine Person bereits in einer akuten Notlage befindet. Die im vorliegenden Antrag zu Grunde gelegte vorbeugende Überwachung von Gewässern liegt hingegen nicht in dem Zusndigkeitsbereich der Feuerwehr Hamburg.

Die Elbe im Hamburger Stadtgebiet stellt ferner kein offizielles Badegewässer dar. Obwohl das Baden in der Elbe im Sinne des zulässigen Gemeingebrauches von Oberflächengewässern nicht grundsätzlich untersagt ist, rät die BUKEA hiervon ab. Ebbe und Flut und die Auswirkungen des Schiffsverkehrs mit starkem Sog und Schwell führen zu Strömungen, denen selbst geübte Schwimmer nicht gewachsen sind. Weitere Risiken bestehen durch die starke Trübung, die eine Rettung behindert und die bakterielle Belastung des Wassers. Insoweit würde sich die Frage stellen, ob durch eine Ausweitung der vorbeugenden Überwachung des Bereiches im Falkensteiner Ufer durch die DLRG nicht noch eher der Eindruck einer Badestelle entsteht.

Eine finanzielle Förderung der DLRG durch die Feuerwehr Hamburg erfolgt nicht. Insoweit sind keine Haushaltsmittel hierfür bei der Feuerwehr eingeplant und stehen damit nicht zur Verfügung.

Auch wird darauf hingewiesen, dass in der Empfehlung nach § 27 Abs. 1 BezVG keinerlei Ausführungen enthalten sind, auf welcher Gefährdungsanalyse welche Verbesserungen mit der angestrebte Genehmigung einer Zuwendung für die Finanzierung von zwei Nebenstellen zur Koordinierung des ehrenamtlichen Engagements von Rettungsschwimmerinnen und -schwimmern einhergehen würden und welche Kosten hierfür anfallen würden. Eine tatsächliche inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Anliegen ist insoweit nicht möglich.

Letztlich sei darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit und die Einbindung der DLRG im Rahmen von Einsätzen der Feuerwehr analog zu der Einbindung von anderen ehrenamtlichen Organisationen zu sehen ist. In allen mitwirkenden Hilfsorganisationen und der Freiwilligen Feuerwehr werden koordinierende und administrative Aufgaben im Ehrenamt durchgeführt. Sofern der Empfehlung der Bezirksversammlung gefolgt werden würde, bestünde das Risiko, dass hier vergleichbare Ansprüche auch bei den anderen Organisationen erwachsen.

Aus den vorstehend dargestellten Gründen kann der Empfehlung nach § 27 Abs.1 BezVG nicht gefolgt werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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