Protokoll
Sitzung des Hauptausschusses vom 15.02.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Die zum Themenbereich "Baustelle Reventlowstraße" eingereichten Fragen (Anlagen) sollen von den Ausschussmitgliedern mit unter TOP 3 beantwortet werden.


Anlagen
Reventlowstraße - Eingaben + Fragen_geschwärzt (443 KB)
Reventlowstraße - Eingaben + Fragen Teil 2_geschwärzt (182 KB)

Ö 2 - 21-4740

Gewährleistung der Sicherheit auf Bezirksstraßen und Wegen während Schlechtwetterperioden Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE (Drs. 21-4701- Neufassung) und Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE Bericht der Stadtreinigung Hamburg und des Amtes (Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.01.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung Referenten der Stadtreinigung Hamburg)

Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 25.01.2024 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.

 

Vertreter der Stadtreinigung Hamburg (SRH)stellen anhand einer Präsentation die Zuständigkeiten der SRH sowie von Anliegenden im Winterdienst vor und verweisen auch auf den informativen Flyer Winterdienst in Hamburg (Anlagen). Die Stadt me ihrer Räumpflicht in ihrem Zuständigkeitsbereich insofern nach, dass wesentliche Wege und Plätze passierbar blieben. Gehwege und auch Bushaltestellen würden dabei mit abstumpfenden Streumitteln gestreut, da hier Salz, anders als auf den Fahrbahnen, nicht erlaubt sei. Nach Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft werde aus Kapazitäts- und Finanzgründen nur der relevante Kern des Radwegenetzes (Hauptverkehrsverbindungen mit hohem Radverkehrsaufkommen) geräumt bzw. gestreut. Hier kämen auch zusätzliche Maschinen nur für diesen Aufgabenbereich zum Einsatz. Auf Bordsteinradwegen seien Bürsten das erste Mittel der Wahl, weil z.B. gerade Räumschilde auf unebenen Wegen immer nur oberflächig reinigten und/oder auch die Gefahr der Beschädigung des Wegekörpers bestehe.

 

Ein Großteil der Beschwerden betreffe die Streupflicht von Anwohnenden auf den entsprechenden Gehwegen.

 

An die SRH werde immer wieder der Wunsch herangetragen, dass diese auch die Nebenstrecken außerhalb des Hauptverkehrsnetzes streue und räume. Dieses sei derzeit aber aus personeller und finanzieller Sicht nicht leistbar. Außerdem fehlten hierfür ausreichend Fahrzeuge.   

 

Frau Vornhagen kritisiert, dass von den Räumfahrzeugen der Schneematsch von der gesamten Fahrbahn auf die Radfahrstreifen, die nicht zu den geräumten Hauptverkehrsverbindungen gehörten, geschoben werde.   

 

Herr Strate berichtet, dass an den vergangenen Wintertagen teilweise auch Einrichtungen des ÖPNV wie Zugänge zur S-Bahn nicht zugänglich gewesen seien. Der Elbuferwanderweg sei gar nicht geräumt oder gestreut worden.

 

Herr Bernau spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt als Wegeaufsichtsbehörde ein Nichtnachkommen der Streupflicht mit Bußgeldern sanktioniere.

 

Herr Strasser bestätigt, dass das Amt hier nicht ausreichend seiner Kontrollpflicht nachkomme. Notwendig sei offensichtlich eine Nachbesserung bei der Personalausstattung. 

 

Herr Adrian fordert ein intensiveres Tätigwerden des Amtes z.B. an Hotspots, notfalls auch mit Ersatzvornahmen.

 

Herr Ridders bestätigt, dass die Überwachung der Streupflicht der Anliegenden Aufgabe des Bezirksamtes sei und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen wahrgenommen werde. Zuständig seien hierfür elf Wegewart:innen, die diese Aufgabe zusätzlich zu ihrem originären Aufgabenbereich wahrnähmen. Es gebe in diesem Bereich eine hohepersonelle Fluktuation; hinzu käme die bekannte Schlaglochproblematik. Die Wegewart:innen rden vom Ordnungswidrigkeitenmanagement unterstützt. Mit umunwilligen Anliegenden gebe es normenverdeutlichende Gespräche, teilweise würden Flyer hinterlassen. In besonders kritischen Gebieten erfolge teilweise eine flächendeckende Information der Anliegenden. Künftig werde das Amt aber noch intensiver nachhaken und auch den Einsatz des Personals des Bauhofes prüfen.

 

Die Vertreter der SRH ergänzen, dass es eine breite Kommunikation zur Streu- und Räumpflicht gebe, so auch in den sozialen Medien. Es sei auch noch einmal ein Anschreiben an alle Bürger:innen geplant, in dem dargestellt werden solle, wer wo verantwortlich sei. Im Herbst sei ein „Wintergipfel“ geplant, bei dem alle beteiligten Behörden, Bezirke und z.B. der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club e.V. über mögliche Verbesserungen beraten sollten. 

 

Zur Situation am Elbuferweg würden sie sich bzgl. einer Räumverpflichtung noch einmal Klarheit verschaffen. Der Weg sei aber nicht als besonders verkehrswichtig bzw. gefährlich einzustufen und werde wohl deshalb nicht geräumt.

 

Der Einsatz von Gurkenwasser sei erprobt und praktiziert, dieses enthalte aber auch Salz und sei deshalb auf Gehwegen gesetzlich nicht zulässig. Vielversprechender sei hingegen der Einsatz von Feuchtsalz, bei dem es zu Einsparungen im Umfang von 30 % komme.

 

 

 

 

 

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE sowie wie bei Enthaltung der FDP-Fraktion beschlossen, wobei mit Buchstabe c) Ziffer 3 der Drucksache 21-4701 geändert werden soll.

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, den Antrag ebenfalls abzulehnen.)

 

Die Ziffern 1 a - c der so geänderten Drucksache 21-4701 werden mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP abgelehnt, die Ziffern 1 d und e sowie 2 einstimmig und Ziffer 3 mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion beschlossen (Beschluss stellvertretend für die Bezirksversammlung, Beschlussdrucksache 21-4701B siehe Anlage)

(Nachrichtlich: Herr Batenhorst (ohne Stimmrecht) erklärt, der geänderten Drucksache 21-4701 zuzustimmen.)


Anlagen
21-4701B Beschluss Gewährleistung der Sicherheit auf Bezirksstraßen und Wegen während Schlechtwetterperioden (101 KB)
Flyer Winterdienst in Hamburg (240 KB)
Präsentaion SRH Winterdienst_geschwärzt (3532 KB)

Ö 3

Baustelle Reventlowstraße (Angemeldet von der CDU-Fraktion)

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der CDU-Fraktion neu aufgenommen.

 

Herr Hielscher erläutert, dass seine Fraktion darüber irritiert sei, dass die Bezirksamtsleiterin trotz der vom Verkehrsausschuss am 05.02.2024 beschlossenen Empfehlung für die Bezirksversammlung zum Aussetzen der Baumaßnahme Reventlowstraße Gespräche mit der IG Waitzstraße zu den Modalitäten während der Bauphase geführt habe. Das Bezirksamt wolle offensichtlich den erwarteten Beschluss der Bezirksversammlung nicht umsetzen. Eine Begründung habe es hierzu bisher nicht gegeben, auch nicht in der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.02.2024. Er möchte wissen, ob es in der Sache eine Weisung gebe und ob das Amt beabsichtige, vorläufige Regelungen zu treffen.

 

Frau Dr. von Berg zeigt sich irritiert, dass die Fraktionen mit der geforderten Aussetzung der Baumaßnahme mehrheitlich eine inhaltliche 180 Grad-Wende vollzögen. Bisher seien politische Entscheidungen immer auch gegen Widerstände durchgestanden worden. Die Gespräche mit der IG Waitsztraße seien geführt worden, weil deren berechtigte Sorgen ernst genommen würden und gemeinsame Lösungen für die Zeit während der Bauphase gefunden werden sollten. Für derartige Gespräche benötige sie auch keinen politischen Auftrag.

Die Veloroutenplanung sei Bestandteil eines langjährigen Planungsprozesses seit 2016, der mehrfach im Verkehrsausschuss und in der Bezirksversammlung besprochen worden sei, zu dem es politische Beschlüsse und Senatsentscheidungen gegeben habe und der Bestandteil des auch von der Bezirksversammlung unterzeichneten Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr sei. Die Schlussverschickung sei im Mai 2023 erfolgt. Seitdem sei umfangreich an der Umsetzung gearbeitet und mit 1 Mio. Euro bereits sehr viel Geld ausgegeben worden. Eine Verschiebung der Baumaßnahme würde zusätzliche Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro verursachen. Dies sei mit ordentlichem Verwaltungshandeln nicht vereinbar. Die Landeshaushaltsordnung mache hier klare Vorgaben und das Amt sei auch an Senatsentscheidungen gebunden und habe dessen Aufträge umzusetzen.

 

Herr Adrian stellt fest, dass in der Hamburger Verwaltungsgeschichte schon viele politische Beschlüsse und Entscheidungen im Nachhinein geändert oder ganz aufgegeben worden seien. Er kritisiert das eben von der Bezirksamtsleiterin erfolgte Urteil über einen politischen Beschluss und verbitte sich derartige Belehrungen. So etwas habe er bisher noch nicht erlebt.

 

Herr Brümmer stellt klar, dass es nicht um Belehrungen, sondern um eine Beratung der Politik durch das Amt gehe. Er erläutert den Unterschied zwischen Erst- und Schlussverschickung. Bei ersterer hätten alle beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme und es würden im Anschluss noch Anpassungen vorgenommen. Mit der Schlussverschickung ende das Verfahren und auch die Zuständigkeit der Bezirksversammlung. Die Verwaltung sei dann beauftragt, auf dieser Grundlage die notwendigen Ausschreibungen vorzunehmen. Die Submissionsfrist laufe bisEnde des Monats, danach erfolgten Beauftragungen. Firmen, die sich beworben hätten, hätten unter Umständen auch bereits vor Vertragsabschluss einen Anspruch auf Schadensersatz. Gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung müsse die Verwaltung stets die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Ein Aussetzen der Maßnahme würde jedoch zu erhöhten Kosten führen. Unabhängig davon sei die Verwaltung, gemäß § 21 BezVG aber auch die Bezirksversammlung, an Entscheidungen des Senates oder Senatsprogramme gebunden.  

 

Herr Dr. Kloth ergänzt, dass im konkreten Fall der Bezirk im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) das 700 Meter lange Teilstück der Veloroute, im Übrigen ein Unfallschwerpunkt, mit BVM-Mitteln geplant habe. Die verschiedenen Baustellen würden genauestens miteinander koordiniert. Die Waitzstraße bleibe jederzeit erreichbar. Die genauen Planungen und Umleitungen seien aktuell im Internet einsehbar.

 

Herr Strate zeigt sich verwundert, dass die Polizei das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes verneint habe. Er unterstreicht, dass Politik auch in der Lage sein müsse, Entscheidungen zu revidieren. Die Baumaßnahme bringe sehr große Beeinträchtigung und den Betroffenen vor Ort reiche es. Er fordert, dass das Amt zur kommenden Sitzung der Bezirksversammlung eine umfassende Drucksache mit allen notwendigen Fakten vorlege.

 

Herr Hielscher stellt ebenfalls fest, dass diese Baustelle ein „zu viel“r die Betroffenen sei. Bei den bisherigen Planungen und Betrachtungen sei das Sonderereignis des Baus der Fernwärmeleitung im Hamburger Westen noch unberücksichtigt gewesen. Die zusätzlichen Kosten von 3,5 Mio. Euro bei einem späteren Baubeginn durch allgemeine Preissteigerungen seien kein stichhaltiges Argument, weil auch die Steuereinnahmen entsprechend steigen würden. 

 

Frau Blume konstatiert, dass vier Fraktionen der Bezirksversammlung die Lage anders einschätzten als das Amt. Fehlentwicklungen müssten gestoppt werden, wenn sich die Rahmenbedingungen negativ entwickelten.

 

Herr Batenhorst erklärt, dass Politik für die Bürger:innen gemacht werden müsse. Hier wolle die Fahrradlobby ihre ideologischen Interessen durchsetzen.

 

Herr Strasser erinnert daran, dass die 700 Meter Veloroute keinen Lückenschluss darstellten, weil auch bereits ein Anschlussabschnitt zurückgestellt worden sei. Mit der Stimmung und der Akzeptanz der Bevölkerung müsse im Übrigen politisch gearbeitet werden; im Einzelfall seien in der Folge auch Entscheidungen zu kippen.

 

Frau Boehlich begründet, warum sich ihre Fraktion vehement gegen die Aussetzung der Baumaßnahme, der auch die Bezirksversammlung zugestimmt habe,ausspreche.Den entsprechenden Antrag im Verkehrsausschuss empfinde sie auch als einen Angriff auf die künftige Zusammenarbeit in der Bezirksversammlung. Sie habe noch nie erlebt, dass Planungen nach erfolgter Schlussverschickung gestoppt worden seien. Es sei allen klar gewesen, dass diese und die parallellaufenden Baustellen kämen und große Belastungen mit sich brächten. Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses sei zu einseitig. Für ihre Fraktion gelte der Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Belange der vielen von der Baumaßnahme positiv betroffenen Fußnger:innen, Redfahrer:innen und ÖPNV-Nutzer:innen würden nicht berücksichtigt. Die Waitzstraße werde im Übrigen nicht nur mit dem Auto angefahren. Es werde aber alles dafür getan, dass diese weiterhin gut erreichbar sei.

 

Frau Vornhagen stellt fest, dass bei dem von Herrn Strasser erwähnten zurückgestellten Anschlussabschnitt bereits Verbesserungen durch Interimslösungen umgesetzt seien. Die Resonanz der heutigen Öffentlichkeit zeige darüber hinaus ein großes Interesse an der Verbesserung der Infrastruktur und zwar auch über Othmarschen hinaus.

 

 

Ö 4 - 21-4721.1

Inbetriebnahme der Jugendhilfe-Einrichtung "Kleinkinderhaus Planckstraße" nach § 34 SGB VIII für die Aufnahme und Unterbringung von Kindern im Bezirk Altona, Ottensen hier: Anhörung der Bezirksversammlung Altona gemäß § 28 BezVG Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Herr Schmidt erläutert, warum sich seine Fraktion enthalten werde. Die Kritik an der Sozialbehörde wegen der verspäteten Anhörung nach § 28 BezVG sei unberechtigt, weil eine derartige Anhörung gemäß Stellungnahme des Rechtsamtes nur bei städtischen Einrichtungen durchzuführen sei.              

 

In der Stellungnahme werde u.a. von Einrichtungen nach § 42 SGB VIII gesprochen, die es aber gar nicht gebe.

 

Im Übrigen werde die Einrichtung dringend gebraucht und eine Skandalisierung der vorübergehenden Inobhutnahme, wie sie auch in Einrichtungen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) praktiziert werde, sei angesichts des Mangels an Pflegefamilien nicht in Ordnung. 

Die Drucksache 21-4721.1 wird einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion beschlossen (Beschlussdrucksache 21-4721.1B siehe Anlage).


Anlagen
21-4721.1B Beschluss § 28 BezVG Stellungnahme Inbetriebnahme der Jugendhilfe-Einrichtung Kleinkinderhaus Planckstraße (1709 KB)

Ö 5 - 21-4757

Sternbrücke: Keine Baumfällungen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

 

Die Drucksache 21-4757 wird einstimmig beschlossen (Beschlussdrucksache 21-4757B siehe Anlage).


Anlagen
21-4757B Beschluss Baumfällungen Sternbrücke (91 KB)

Ö 6

Altonaer Partnerschaft mit ukrainischer Kommune Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2022 (Drs. 21-3573.1B) Bericht der eingesetzten Arbeitsgruppe

Frau Köster und Herr Wiegand berichten:Über das ukrainische Generalkonsulat habe man Kontakt mit Kiew bekommen und es gebe von dort eine Rückmeldung aus dem Stadtteil Podil, der an einer Zusammenarbeit sowie einer nichtmonetären Partnerschaft interessiert sei. Dort lebten derzeit 400.000 Binnenflüchtlinge, davon 60.000 Kinder. Über das Konsulat müsse nunmehr das weitere Vorgehen geklärt werden.

 

Herr Wiegand unterstreicht, dass jetzt auch persönliche Beziehungen geknüpft werden müssten. Ferner müsse geklärt werden, was die Ukrainer:innen erwarteten. Ggf. sei es dafür sinnvoll, dass ein oder zwei Mitglieder der Arbeitsgruppe nach Kiew reisten.

 

Herr Hielscher unterstreicht die Symbolwirkung einer derartigen Partnerschaft, es sei in der Sache aber mehr Tempo erforderlich.

 

 

Ö 7

Ist die Zustimmung der Bezirksversammlung zur Verwendung der zuwachsenden bezirklichen Naturschutzmittel erforderlich? (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport vom 06.02.2024)

Angemeldet von der Fraktion GRÜNE in der Sitzung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) vom 06.02.2024.

 

Frau Dr. von Berg stellt fest, dass die Angelegenheit dem Selbstorganisationsrecht der Bezirksversammlung (BV) unterliege und diese habe mit der § 19 BezVG-Vereinbarung festgelegt, dass das Amt im GrünA berichte.

 

Herr Hielscher bemängelt ein ungeordnetes Verfahren in dieser Sache, weil in der Vergangenheit einige Angelegenheiten im GrünA, andere aber auch in der Bezirksversammlung beschlossen worden seien. Dieses müsse in der nächsten § 19 BezVG-Vereinbarung klarer geregelt werden.

 

Ö 8

Standortsuche für Taubenschläge Sachstandsbericht des Amtes (Fortsetzung der Beratungen vom 12.10.2023)

Fortsetzung der Beratungen vom 12.10.2023.

 

Frau Dr. von Berg berichtet den aktuellen Sachstand.

 

Das Bezirksamt stehe kurz davor, die notwendigen Unterhaltungsmittel für den Betrieb von Taubenschlägen, der durch die Stadtreinigung Hamburg erfolgen solle, zu erhalten. Hierzu gebe es ein Bürgerschaftliches Ersuchen. Zusätzlich sse abschließend die Frage der Bereitstellung der investiven Mittel r die Errichtung der Taubenschläge geklärt werden. Hierzu gebe es ja schon eine prinzipielle Zusage der Bezirksversammlung.

 

gliche Standorte seien der Eingangsbereich des Schellfischtunnels (auf dem Boden stehend), das Dach des Bahnhofes, die Grünfläche neben dem Bahnhof, das Dach des MediaMarktes oder des Parkhauses am Bahnhof, ebenerdig in der Neuen Großen Bergstraße oder dort auf einer Immobilie. Der Standorte auf dem Gebäudekomplex bahn_hoefe ottensen habe sich als zu teuer herausgestellt.

 

Herr Eschenburg bittet darum, dass das Amt bei Gelegenheit die notwendige Vorlage für die Bereitstellung der investiven Mittel einbringe.  

Ö 9

Schädlingsbekämpfung rund um öffentliche Einrichtungen im Kroonhorst Beschlussempfehlung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft.

Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

Auf Empfehlung des Ausschussesr regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft beschließt der Hauptausschuss einstimmig und gemäß § 15 (3) BezVG anstelle der Bezirksversammlung wie folgt:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. eine Begutachtung des Außengeländes der Evangelischen Integrations-Kita Maria Magdalena durchführen zu lassen und zu entscheiden, ob dieses für die Kinder der Kita unbedenklich nutzbar ist oder ob andere Maßnahmen ergriffen werden müssen;

 

  1. zu prüfen, ob die Schädlingsbekämpfung rund um die öffentlich-rechtliche Unterbringung am Kroonhorst ausgeweitet oder neu beauftragt werden muss;

 

  1. in der Sitzung des Ausschusses für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft am 13.03.2024 über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

 

Darüber hinaus wird die Sozialbehörde gemäß § 27 Abs. 1 gebeten, dem Evangelisch-Lutherischen Kita-Werk Hamburg-West/ Südholstein als Betreiber der Evangelischen Integrations-Kita Maria Magdalena personelle Unterstützung zu ermöglichen, um den Mehraufwand der Betreuung auf Freiflächen außerhalb der Einrichtung sicherzustellen. Dies soll solange gelten, bis das Außengelände der Kindertagesstätte wieder als Spielfläche nutzbar ist.

 

(Beschlussdrucksache 21-9109B siehe Anlage)


Anlagen
21-9109B Beschluss Schädlingsbekämpfung rund um öffentliche Einrichtungen im Kroonhorst (74 KB)

Ö 10

Festlegung der Tagesordnung der Sitzung der Bezirksversammlung am 29.02.2024

 

Der Entwurf der Tagesordnung (Anlage) wird mit folgenden Ergänzungen einvernehmlich festgelegt:

 

  • Personal für das Bezirksamt

Antrag der SPD-Fraktion

 

  • Sicherung der Altonaer Geschichtsdokumente

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE und LINKE

 

  • Fahrstuhl Aula Fridtjof-Nansen-Schule (Arbeitstitel)

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

  • Matschweg zum Stadtteilhaus Lurup

Antrag der Fraktion DIE LINKE

 

Aufgrund des erwarteten starken Zuschauer:innenandrangs zum Thema Reventlowstraße und zusätzlich einer großen Schüler:innengruppe im Rahmen der Motivationskampagne zu den Bezirksversammlungswahlen, die zumindest dem Sitzungsbeginn beiwohnen werden, folgt der Hauptausschuss einvernehmlich dem Vorschlag von Frau Wolpert, die Sitzung livezustreamen. Die Fragesteller:innen und Petent:innen zur heutigen Sitzung sollen gezielt darüber und über das eingeschränkte Platzangebot vor Ort informiert werden.

 


Anlagen
E BV 29.02.2024 vor HauptA (266 KB)

Ö 10.1 - 21-4716

Unterstützung der Wasserrettung im Einsatzgebiet Wittenbergener und Falkensteiner Elbufer Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

Ö 11

Mitteilungen

Ö 11.1 - 21-4716

Unterstützung der Wasserrettung im Einsatzgebiet Wittenbergener und Falkensteiner Elbufer Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

 

Die Mitteilungsdrucksache wird zur Kenntnis genommen.

Ö 12

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

 

N 13

Mitteilungen