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Sternbrücke: Keine Baumfällungen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Grün, Naturschutz und Sport

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.02.2024
Ö 5
Sachverhalt

Der Neubau der Sternbrücke bis 2027 im Schanzenviertel ist ein höchst umstrittenes Projekt. Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und ein Beschluss für den Neubau liegt noch nicht vor. Im Zuge des Neubaus sind zukünftig Fällungen von fast 40 geschützten Bäumen geplant, um den Transport der Brückenteile für die neue Brücke überhaupt glich zu machen.

Aktuell steht die alte Brücke noch und die Bahn fängt laut eigener Information erst am 5. Februar 2024 mit dem Abriss von umliegenden Gebäuden an.

Dennoch sollen laut der Informationen der Bahn (Flyer in Anwohner-Briefkästen) bereits jetzt schon die Baumfällungen beginnen, aus Sicht der Bezirksversammlungllig verfrüht. Keine Fällungen bevor das Projekt sicher ist und bevor die Bäume tatsächlich dem genehmigten Neubau im Weg stehen!

 

Die Dringlichkeit des Antrags ergibt sich daraus, dass die Baumfällungen unmittelbar bevorstehen. Eine reguläre Befassung durch die nächste Bezirksversammlung am 29. Februar 2024 kann daher nicht abgewartet werden. Die Entscheidung duldet keinen Aufschub und ist daher bereits durch den nächsten Hauptausschuss am 15. Februar 2024 anstelle der Bezirksversammlung zu treffen.

 

Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, gemäß § 15 (3) BezVG anstelle der Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Soweit die Sondergenehmigung für die Baumfällungen im Bereich des Bauprojektes Sternbrücke infolge einer besonderen planfeststellungsrechtlichen Zuständigkeit durch das Eisenbahn-Bundesamt zu erteilen ist, wird die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 (1) BezVG aufgefordert, beim Eisenbahn-Bundesamt Einfluss zu nehmen, dass erst mit Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses eine solche Genehmigung erteilt wird.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne