Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 AG SGB VIII sowie Wahl von persönlichen Vertretungen gemäß § 7 AG SGB VIII in Verbindung mit Ziffer 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE
als Mitglied im Jugendhilfeausschuss anstelle von Charlotte Frey
Ralph Rehbock
zu wählen.
als persönliche Vertretung von Stefanie Faust-Weik-Rossnagel im
Jugendhilfeausschuss anstelle von Ralph Rehbock
Christian Lenz-Egbering
zu wählen.
als persönliche Vertretung von Ralph Rehbock im Jugendhilfeausschuss
Dr. Joachim Müller
zu wählen.
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Die Bezirksversammlung wird um Wahl durch Zustimmung gebeten.
ohne