22-1994.1

Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Ortskern Alt-Osdorf Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-1994

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3.1

Sachverhalt

Die Drucksache 22-1994 ist durch folgenden Satz zu ergänzen:

Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und

Mobilitätswende (BVM), ihre Zustimmung zu erteilen zur

1a. Zu prüfen, ob die Tempo-20-Zone auf dem Teilstück des Rugenbargs zwischen Osdorfer Landstraße und Am Osdorfer Born auf die Tageszeit von 07:00 bis 21:00 Uhr begrenzt werden kann.

1b. Zu prüfen, ob die Tempo-30-Zone auf dem anschließenden Teilstück des Rugenbargs zwischen Am Osdorfer Born und Rugenfeld auf die Tageszeit 07:00 21:00 Uhr begrenzt werden kann.

Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 19 BezVG das Bezirksamt, in Zusammenarbeit gemäß § 27 BezVG mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM),


6. eine frühzeitige, transparente und breit angelegte Beteiligungs- und Informationskampagne für Anwohnerinnen und Anwohner sowie insbesondere für die ansässigen Gewerbetreibenden durchzuführen. Die betroffenen Akteure sind aktiv einzubeziehen und ihre Belange im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, um die Akzeptanz der Maßnahme sicherzustellen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.03.2026
Ö 8.3.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Osdorf Osdorfer Landstraße Rugenfeld

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