Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Ortskern Alt-Osdorf Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion zur Drucksache 22-1994
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 8.3.1
Die Drucksache 22-1994 ist durch folgenden Satz zu ergänzen:
Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und
Mobilitätswende (BVM), ihre Zustimmung zu erteilen zur
1a. Zu prüfen, ob die Tempo-20-Zone auf dem Teilstück des Rugenbargs zwischen Osdorfer Landstraße und Am Osdorfer Born auf die Tageszeit von 07:00 bis 21:00 Uhr begrenzt werden kann.
1b. Zu prüfen, ob die Tempo-30-Zone auf dem anschließenden Teilstück des Rugenbargs zwischen Am Osdorfer Born und Rugenfeld auf die Tageszeit 07:00 – 21:00 Uhr begrenzt werden kann.
Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 19 BezVG das Bezirksamt, in Zusammenarbeit gemäß § 27 BezVG mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM),
6. eine frühzeitige, transparente und breit angelegte Beteiligungs- und Informationskampagne für Anwohnerinnen und Anwohner sowie insbesondere für die ansässigen Gewerbetreibenden durchzuführen. Die betroffenen Akteure sind aktiv einzubeziehen und ihre Belange im weiteren Verfahren zu berücksichtigen, um die Akzeptanz der Maßnahme sicherzustellen.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.