Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Ortskern Alt Osdorf Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD
Letzte Beratung: 26.03.2026 Bezirksversammlung Ö 8.9
Das Bezirksamt Altona hat auf Grundlage eines Beschlusses der Bezirksversammlung eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, um den Ortskern von Alt‑Osdorf gemeinsam weiterzuentwickeln. Ein Schwerpunkt der eingegangenen Hinweise bezog sich auf den Verkehr und den nachvollziehbaren Wunsch vieler Anwohnerinnen und Anwohner nach einer deutlichen Verkehrsberuhigung im Bereich des Rugenbargs zwischen Osdorfer Landstraße und Rugenfeld. Der überwiegende Teil der Beiträge aus den zahlreichen Beteiligungsrunden befasst sich mit dem Thema Verkehrsberuhigung, Verkehrssicherheit und Stärkung der Attraktivität des Geschäftsbereichs. Bereits 2019 sammelte eine Petition 1078 Unterschriften für die Verkehrsberuhigung im Rugenbarg. Die Gehwege sind in einigen Bereichen nur 1,50 m schmal, an einzelnen Engstellen wie an der Bushaltestelle auch noch schmaler, und lassen keinen ausreichenden Begegnungsraum.
Der Fußverkehr quert die Straße aufgrund des vielfältigen Einzelhandels häufig an mehreren Stellen, oftmals auch ungesichert. Es gibt zwischen Diekweg und Osdorfer Landstraße einen kurzen untermaßigen Radweg und Radfahrende ab 10 Jahre befahren oftmals widerrechtlich die Gehwege, was vor allem in schmalen Bereichen zu gefährlichen Situationen führt. Bei dem beschriebenen Bereich handeltes sich um einen stark frequentierten Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Goosacker und des Lise-Meitner-Gymnasiums. Das Fahren auf der Fahrbahn ist durch die vorhandenen Ausfahrten, die hohen Geschwindigkeiten und schlechte Einsehbarkeit gefährlich. Der Busverkehr im Rugenbarg fährt bereits jetzt überwiegend mit angepasster Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht im Bereich der Kurven, der Kindertagesstätte, des Fußgängerüberwegs und der Einmündungen, so dass eine Verkehrsberuhigung keine Auswirkungen auf die Fahrtzeiten des Buslinienverkehr hat. Hamburg hat als Gemeinde die Kompetenz, zu entscheiden, einen Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und eine 30 km/h-Zone auszuweisen. Die Einrichtung erfolgt durchs Bezirksamt nach Zustimmung durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), ihre Zustimmung zu erteilen zur
Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Inneres und Sport (BIS),
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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