Vergabe klassischer Sondermittel der Bezirksversammlung 2022 hier: Jugendhilfeausschuss Empfehlung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten
Dem Bezirksamt stehen im Jahr 2022 gemäß Haushaltsansatz rein konsumtive Sondermittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Haushalts- und Vergabeausschusses vom 21.12.2021 werden die Sondermittelreste aus den Vorjahren in das Sondermittelverfahren 2022 eingesteuert. Insgesamt stehen somit konsumtive Sondermittel in Höhe von 97.372,90 Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Haushalts- und Vergabeausschuss entschieden, die eingegangenen investiven Anträge in die Anreiz- und Fördersysteme zu steuern, da diese nicht aus Sondermitteln finanziert werden können.
Es liegen somit Anträge mit einer Gesamtsumme (konsumtiv) in Höhe von 154.358,97 Euro vor.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat die Anträge in seiner Sitzung vom 21.12.2021 den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeordnet und die Obergrenzen für die einzelnen Ressorts festgelegt. Es erfolgt eine prozentuale Verteilung der Mittel auf Grundlage der beantragten Summen.
Als Anlage 1 ist die Gesamtliste der Sondermittelanträge 2022 mit den Zuordnungen zu den Fachausschüssen beigefügt. Die den einzelnen Ausschüssen zugeordneten Anträge (Anlage 2, nicht-öffentlich) werden den Ausschussmitgliedern laut § 11 (5) der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse elektronisch zur Verfügung gestellt und auf Anforderung in Papierform übersandt.
Den einzelnen Ausschüssen stehen folgende Beträge zur Verteilung zur Verfügung:
Ausschuss |
Sachmittel |
|
%-Anteil am (gerundet) |
rd. Euro |
|
Jugendhilfeausschuss |
25%
|
24.301,22
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Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit |
19%
|
18.583,83
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Ausschuss für Kultur und Bildung |
46%
|
44.601,70
|
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz |
5% |
4.415,75 |
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport |
6% |
5.470,41
|
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe, die klassischen Sondermittel wie folgt bereit zu stellen:
Für die Anträge 3, 4, 15 und 21 werden die Sondermittel gemäß Antragsübersicht in voller Höhe zur Verfügung gestellt.
Die restlichen Mittel in Höhe von 4594,22 Euro sollen zusätzlich dem Antrag 16 zugeschlagen werden.
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Der Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Haushalts- und Vergabeausschuss gebeten.
Anlage 1: Liste der Sondermittelanträge 2022
Anlage 2: Dem Ausschuss zugeordnete Anträge (nicht-öffentlich)