21-5039.1

Verfügungsfonds 2024 Straßenfeste hier: Straßenfest Lurupalooza und Achtern Styg Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Ö 10.6

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat am 28.09.2023 beschlossen, eine Gesamtsumme von 14.000 Euro aus dem Verfügungsfonds für freiwilliges Engagement für die Organisation und Durchführung von Straßenfesten durch die Nachbarschaft bereitzustellen. Es können Anträge auf Mittel bis zu einer Höchstsumme von 1.000 Euro gestellt werden (Drucksache 21-4348B, Anlage).

 

1. Straßenfest Lurupalooza

 

r den 14. September 2024, 14 bis 21 Uhr ist das ehrenamtlich organisierte Straßenfest Lurupalooza geplant.  Es ist ein Anwohner:innenfest mit Straßensperrung vom Kleiberweg 110 bis einschließlich 118, ggf. unter Nutzung des Parkplatzes der Emmaus-Gemeinde. Die Genehmigung für die Sondernutzung ist beantragt. Das Fest findet zum zweiten Mal statt. Die Veranstalter:innen wünschen sich mit dem Nachbarschaftsfest eine neue Tradition für Jung und Alt zu etablieren, um die Nachbarschaft und damit auch den Stadtteil näher zusammenzubringen. Es wird ein Fest mit Programmpunkten für Kinder (Kinderflohmarkt, Kinderdisco, Parcours, Kinderschminken, Klebetatoos, ggf. kleine Graffiti-Aktion, Entenangeln, Hau-den-Lukas und andere Stände), Essen (u.a. vom nahegelegenen Kiosk und dem Eiswagen), Selbstgemachtem (Speisen und Getränke) von der Nachbarschaft, weiterem Entertainment (Walking Act, Ballonkunst oder Ähnliches). Die eingeladenen Anwohner:innen werden ebenfalls aufgefordert, selbst etwas beizusteuern.

 

2. Straßenfest Achtern Styg

 

Bereits zum 17. Mal soll vom 23.08.2024, 18:00 Uhr bis Sonntag, den 25.08.2024, 18:00 Uhr das Straßen- und Nachbarschaftsfest im Achtern Styg stattfinden. Es ist ein Fest von und für die Anwohnenden des Achtern Stygs ohne kommerzielle Nutzung. Am Freitag ist Zeit für erste Treffen und den Aufbau. Am Samstag werden den ganzen Tag über gemeinsame Spiele, wie Dosenwerfen und Sackhüpfen veranstaltet. Weiterhin soll Musik gespielt werden und eine Musikgruppe (bestehend aus Anwohner:innen) auftreten. Am Nachmittag gibt es Kaffee und Kuchen, abends soll gegrillt werden. Die Lebensmittel und Getränke werden von den Anwohner:innen mitgebracht. Die Anwohner:innen stellen selber Bierbänke und Gartenstühle auf und bauen diese nach kleineren weiteren Spielen für die ganz kleinen Kinder und einen Singnachmittag für die Senior:innen am Sonntag wieder ab. Alle Anwohnenden dieses Straßenabschnittes sind informiert und eingeladen.

 

r die zwei Straßenfeste werden jeweils 1.000 Euro beantragt. Davon werden unter anderem Materialien, das Bühnenprogramm oder auch die Kosten für die Straßensperrungen bezahlt.

 

Zur Entlastung aller Beteiligten soll die Finanzierung aller Feste über Auslagenrechnung erfolgen. Dies ist ein ausdrücklich in Ziffer 6.1 der Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement in den Bezirken vorgesehenes Verfahren, welches für die Antragstellenden sehr niedrigschwellig ist. Darin heißt es: „Bewilligungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt und durch schriftlichen Zuwendungsbescheid oder andere Vergabeverfahren (z.B. Vergabe eines Jahresbudget/Verfügungsfonds/Auslagenrechnung) bestätigt.“

 

Der Haushalts- und Vergabausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Straßenfest Lurupalooza wird aus den reservierten Mitteln gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 21-4348B) über Straßen- und Stadtteilfeste mit 1.000 Euro unterstützt. Ohne diese verlässliche und ausreichende Finanzierung könnte das etablierte Strenfest nicht stattfinden, die positiven Auswirkungen auf den Zusammenhalt in der Nachbarschaft würden wegfallen.

 

  1. Das Straßenfest Achtern Styg wird aus den reservierten Mitteln gemäß dem Beschluss der Bezirksversammlung (Drucksache 21-4348B) über Straßen- und Stadtteilfeste mit 1.000 Euro unterstützt. Ohne diese verlässliche und ausreichende Finanzierung könnte das Straßenfest nicht im geplanten Umfang stattfinden, insbesondere der interkulturelle Charakter und die damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Begegnung und den Zusammenhalt zwischen Bewohner:innen und Anwohner:innen würden wegfallen.

 

Vorhandene Mittel (Drs 21-4348B): 14.000 Euro

 

Abzüglich bisher bewilligter Anträge:

 

1.200 Euro Sommerfest Rissen

2.000 Euro Sommerfest Holstenkamp

3.700 Euro Straßenfest Chemniztstraße

1.100 Euro Interkulturelles Sommerfest (Holmbrook/Alte Königstraße)

   900 Euro Straßenfest Nernstweg

 

Abzüglich vorliegender Anträge für die Bezirksversammlung:

 

1.000 Euro Lurupalooza

1.000 Euro Straßenfest Achtern Styg

 

Voraussichtlich zur Verfügung stehende Mittel nach Beschlusslage der zwei o.g. Anträge:

3.100 Euro

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

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