22-2448.1

Verbraucherschutz stärken - Verlässliche Lebensmittelkontrollen in Altona sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 11.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2200B beschlossen.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat mit Schreiben vom 24.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 4:

Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde steht als Fachbehörde für die Lebensmittelüberwachung im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen im Bezirk und unterstützt im Rahmen der Zuständigkeit auch im Zusammenhang mit dem Fachverfahren BALVI IP2. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe, die sogar länderübergreifende Bedeutung hat. Bedarf für eine weitere Steigerung der Unterstützung wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesehen.

Zu 5 und 6:

Im Rahmen der fachbehördlichen Zuständigkeit steht die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde im regelmäßigen fachlichen Austausch mit den zuständigen Stellen des Bezirksamts. Möglichkeiten und Perspektiven werden in diesem Rahmen regelmäßig eruiert. Möglichkeiten einer Digitalisierung der Lebensmittelüberwachung sind abseits der IT-Vorgaben des Bundes und der EU nicht offenkundig, dürften aber nach Kenntnis der Fachbehörde Projekt NEMO VS weitere Beachtung finden.

Zu 7:

Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde nimmt, wie auch in der Vergangenheit, den gesetzlichen Auftrag nach § 44 Abs. 1 S. 2 BezVG sehr ernst und unterstützt die Bezirksämter im Rahmen der fachbehördlichen Zuständigkeit bereits jetzt intensiv bei der Aufgabenwahrnehmung. Ebenso ist über entsprechende Zuständigkeitsregelungen die Aufgabenverteilung zwischen fachbehördlichen/ministeriellen Tätigkeiten und Vollzug bereits hinreichend definiert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt eine Neudefinition nicht erforderlich ist. Eine fachliche Unterstützung im Zuge von NEMO VS ist derzeit nicht definiert. Über Art und Umfang der Einbindung im Projekt NEMO VS wird zu gegebener Zeit, ggf. auf Grundlage der Projekteinsetzungsverfügung und etwaiger Ressourcen insbesondere durch das Bezirksamt sowie die Bezirksaufsicht zu entscheiden sein.

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 03.09.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Das Bezirksamt Altona setzt sich weiterhin dafür ein, die personellen Kapazitäten der Lebensmittelüberwachung im Bezirk Altona nachhaltig zu stärken, darüber hinaus auch in der Rolle als Federführer des Fachamtsbereichs Verbraucherschutz, Gewerbe u. Umwelt (VS) für alle Bezirksämter.

Beispielhaft wird hier die Anmeldung von bezirksübergreifend 15,79 Vollzeitstellen Lebensmittelkontrolleur:innen sowie jeweils 1,0 Stelle für die Koordination des Fachverfahrens BALVI und eine:n Qualitätsmanagementbeauftragte:n für Lebensmittelüberwachung zum Haushalt 2025/26 genannt.

Darüber hinaus beteiligt sich das Bezirksamt Altona an allen laufenden und geplanten Digitalisierungsprojekten für die Fachämter VS und treibt das Organisationsprojekt NEMO VS voran, welches sich auch mit dem Bereich der Lebensmittelüberwachung befassen wird.

Zu 2:

Die organisatorischen und digitalen Rahmenbedingungen der Lebensmittelüberwachung befinden sich in einem laufenden Entwicklungsprozess, namentlich im IT-Projekt BALVI mit einer Laufzeit bis mindestens Ende 2027.

Die Lebensmittelüberwachung weist bereits jetzt einen hohen Digitalisierungsgrad auf. Bei der o.a. IT handelt es sich um die bundesweit genutzte Fachsoftware BALVI iP2 und BALVI mobil, die eine hohe Schnittstellenkompatibilität zu EU-weit etablierten Meldesystemen hat. Spielraum für isolierte bezirkliche IT-Lösungen ist insoweit nicht vorhanden.

Die angenommene Belastung mit „Verwaltungs- und Koordinierungsaufgaben“ ist auf der Ebene der Lebensmittelkontrolleur:innen nicht gegeben. Sofern Dokumentationsaufgaben gemeint sind, sind gerade diese für die effektive Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit essenziell. Der mit der IT-Weiterentwicklung einhergehende Zusatzaufwand für Administrationsarbeiten ist allerdings erheblich.

Zu 3:

Das Amt wird in der April-Sitzung 2027 des Ausschusses für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz zur Stellen- und Personalsituation, den einschlägigen SNH-Kennzahlen sowie zum Sachstand der IT-Implementierung berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 11.4
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