22-2448

Verbraucherschutz stärken – Verlässliche Lebensmittelkontrollen in Altona sicherstellen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.05.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 14.09.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 7.23

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.05.2026 anliegende Drucksache 22-2200B beschlossen.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat mit Schreiben vom 24.08.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 4:

Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde steht als Fachbehörde für die Lebensmittelüberwachung im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen im Bezirk und unterstützt im Rahmen der Zuständigkeit auch im Zusammenhang mit dem Fachverfahren BALVI IP2. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe, die sogar länderübergreifende Bedeutung hat. Bedarf für eine weitere Steigerung der Unterstützung wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesehen.

Zu 5 und 6:

Im Rahmen der fachbehördlichen Zuständigkeit steht die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde im regelmäßigen fachlichen Austausch mit den zuständigen Stellen des Bezirksamts. Möglichkeiten und Perspektiven werden in diesem Rahmen regelmäßig eruiert. Möglichkeiten einer Digitalisierung der Lebensmittelüberwachung sind abseits der IT-Vorgaben des Bundes und der EU nicht offenkundig, dürften aber nach Kenntnis der Fachbehörde Projekt NEMO VS weitere Beachtung finden.

Zu 7:

Die für den Verbraucherschutz zuständige Behörde nimmt, wie auch in der Vergangenheit, den gesetzlichen Auftrag nach § 44 Abs. 1 S. 2 BezVG sehr ernst und unterstützt die Bezirksämter im Rahmen der fachbehördlichen Zuständigkeit bereits jetzt intensiv bei der Aufgabenwahrnehmung. Ebenso ist über entsprechende Zuständigkeitsregelungen die Aufgabenverteilung zwischen fachbehördlichen/ministeriellen Tätigkeiten und Vollzug bereits hinreichend definiert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt eine Neudefinition nicht erforderlich ist. Eine fachliche Unterstützung im Zuge von NEMO VS ist derzeit nicht definiert. Über Art und Umfang der Einbindung im Projekt NEMO VS wird zu gegebener Zeit, ggf. auf Grundlage der Projekteinsetzungsverfügung und etwaiger Ressourcen insbesondere durch das Bezirksamt sowie die Bezirksaufsicht zu entscheiden sein.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Lokalisation Beta

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