21-2133.1

Verbesserung der Betreuung obdachloser Menschen rund um den Holstenplatz und Bertha-von-Suttner-Park Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.05.2021

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 12.28.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.05.2021 anliegende Drucksache 21-2015 beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 06.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Die örtlich bereits vorhandenen Angebote im Rahmen der Wohnungslosenhilfe sind vor dem Hintergrund der bestehenden Bedarfslagen für die beiden benannten Standorte auskömmlich. Die Beratungs- und Begegnungsstätte in der Stresemannstraße 150 leistet in diesem Zusammenhang eine ebenso wichtige wie erfolgreiche Arbeit.

Diese wird fachlich durch die Kooperation mit dem Träger Palette e.V. aus der Drogenhilfe maßgeblich gestärkt, welcher seine besondere Expertise im Hinblick auf die Problemlagen drogenabhängiger Menschen wertvoll einbringt. Diese Zielgruppe setzt sich erfahrungsgemäß zumeist aus Personen mit und ohne Obdach zusammen.

Mit den Straßensozialarbeiterinnen und Straßensozialarbeitern des mittlerweile aus landeseigenen Mitteln verstetigten Projekts „Visite Sozial“ sind zudem weitere Akteure aus dem Hilfesystem in den erwähnten Sozialräumen tätig.

Die örtliche Soziale Beratungsstelle in Altona (Jessenstraße 13) unterhält neben einer stationären offenen Beratung unter anderem ebenso eine aufsuchende Straßensozialarbeit. Insgesamt bündeln sich hier wichtige Angebote für die betroffenen Zielgruppen, so dass die Bedarfe im Rahmen der Wohnungslosenhilfe aus fachlicher Sicht als gedeckt erachtet werden.

 

Zudem ist die Beauftragung des Träges Palette e.V. für die Straßensozialarbeit nicht durch die Sozialbehörde erfolgt, sondern Palette e.V. erhält hierfür eine Zuwendung des Bezirks Altona, Fachamt Sozialraummanagement. Sofern aus sozialräumlicher Sicht eine Aufstockung der Stelle als erforderlich angesehen wird, wäre hierfür der Bezirk selbst zuständig. Für den gleichen Zuwendungszweck sollten Zuwendungen nicht von unterschiedlichen öffentlichen Stellen erfolgen. Für die Beratung von Drogenabhängigen in Altona steht die Beratungsstelle Kodrobs Altona von jhj-Hamburg e.V. zur Verfügung. Diese erhält hierfür Zuwendungen der Sozialbehörde.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 30.07.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Mögliche Kosten für die Bereitstellung von mobilen Toiletten sind von dem beauftragenden Bezirksamt aus Ermächtigungen der fachbehördlichen Zuweisungen zu finanzieren. Bei Vorliegen aller Details kann die Erstattung von Corona bedingten Mehrbedarfen gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, konkretisiert durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April 2020, geprüft werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Lokalisation Beta

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