Verbesserung der Barrierefreiheit an der S-Bahn-Station Iserbrook Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.11.2023
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.11.2023 anliegende Drucksache 21-4532B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 05.01.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die Deutsche Bahn AG (DB) modernisiert die S-Bahn-Station Iserbrook seit Frühjahr 2023 und investiert hierfür einen Millionenbetrag. Die Renovierung und Sanierung der Station umfassen sowohl die Erneuerung des Bahnsteigs als auch der Zugänge. Die Bauarbeiten sind bereits weit fortgeschritten.
Wie der vorliegende Beschluss richtig vermerkt, ist die bisher vorhandene Rampe entlang des Bahndamms mit durchgehenden rund fünf Prozent Steigung nach aktuellen Kriterien nicht barrierefrei, da sie z.B. keine Ruhepodeste besitzt.
Daher wird diese Rampe nach aktuellen Richtlinien barrierefrei mit Ruhepodesten, Handläufen und Beleuchtung neu errichtet. Die Planung hierfür ist mit dem Kompetenzzentrum für ein barrierefreies Hamburg als Vertretung für Menschen mit Behinderung abgestimmt. Zudem entsprechen alle Maßnahmen den einschlägigen Richtlinien der DB und der europäischen Bahn-Norm Technische Spezifikation Interoperabilität – People with reduced mobility (TSI-PRM).
Ebenso wird die Treppe am Nordende des Bahnsteigs erneuert und nach Fertigstellung sicher begehbar sein.
Die DB kam nach abschließender Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Einbau eines Aufzuges aufgrund nachfolgender Gründe nicht zielführend ist:
Die Station Iserbrook verfügt durch die lediglich eingleisige Strecke über einen einzelnen Außenbahnsteig in Dammlage, der über geeignete Wege aus dem Straßenraum direkt erreichbar ist. An anderen Stationen wie zum Beispiel am Hochkamp oder in Klein Flottbek sind Mittelbahnsteige angelegt, in Blankenese auch ein Außenbahnsteig in Einschnittlage. Diese können nicht mit Rampen barrierefrei an den Straßenraum angebunden werden, da die Platzverhältnisse im Gleisbereich hierfür nicht ausreichen. Daher waren bei diesen Stationen Aufzüge erforderlich.
An der Station Iserbrook wurde aufgrund der günstigen Platzverhältnisse und dem bereits vorhandenem Bauwerk die Erschließung mit einer Rampe gewählt. Ein großer Vorteil gegenüber einem Aufzug ist die ständige Verfügbarkeit einer Rampe.
Fahrtreppen dienen nicht der barrierefreien Erschließung einer Schnellbahn-Haltestelle, da sie für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste je nach Einschränkung teilweise nicht nutzbar sind. Auch dürfen Fahrgäste mit z.B. Kinderwagen oder Fahrrad Fahrtreppen nicht benutzen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.