Veloroute 1/Reventlowstraße nicht auf den St. Nimmerleinstag verschieben: Sicherheit für Radfahrende schaffen und Einkaufsstraße Waitzstraße stärken! Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE zu den Drucksachen 21-4738.1 und 21-4738.2
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 7.3.2
Im Westen des Bezirks Altona laufen derzeit mehrere Großprojekte, die mit ihren Baustellen eine Belastung für Anwohner:innen und den Verkehr mit sich bringen: Die Baumaßnahmen Elbchaussee, Fernwärmetrasse Othmarschen, A7-Deckel und Veloroutenausbau. Die bisherige Baustellenkoordination wird vor Ort stark kritisiert.
Ab April 2024 soll ein 700 Meter langer Abschnitt der Reventlowstraße zwischen Jungmannstraße und Klein Flottbeker Weg zugunsten des Rad-, Fuß- und Busverkehrs umgebaut werden. Durch Schulen und eine Senior:inneneinrichtung gibt es dort viele Fußgänger:innen und Radfahrer:innen – und auch viele Engpässe. Teilweise ist kein Radweg vorhanden, so dass Radfahrende auf die Straße ausweichen müssen. Für die siebenmonatige Baumaßnahme ist eine Teilsperrung dieses Abschnitts der Reventlowstraße (als Einbahnstraße in südliche Richtung) vorgesehen.
Die Planung dieser Maßnahme führt zu (laut)starken Diskussionen zwischen Befürworter:innen und Gegner:innen. Die eine Seite befürchtet einen verkehrlichen Kollaps und eine negative Entwicklung für das Nahversorgungszentrum, die Einkaufsstraße Waitzstraße. Die andere Seite befürchtet angesichts der gefährlichen Situation für den Radverkehr (weitere) schwere Verkehrsunfälle.
Laut Aussagen des Bezirksamtes sei eine zeitnahe Verschiebung der Maßnahme in der Reventlowstraße nicht möglich, vielmehr wäre das nächste Zeitfenster für diese Maßnahme erst in sieben Jahren, also in 2031, gegeben. Auf 2031 wurde bereits der weitere Ausbau der Veloroute 1 zwischen Jungmannstraße und Statthalterplatz verschoben. Hier gibt es immerhin schon einen beidseitigen Radfahrstreifen.
Parallel zur Reventlowstraße verläuft die Parkstraße. Mit Abschluss der dortigen Fernwärmebauarbeiten zwischen Waitzstraße und Klein Flottbeker Weg – laut Homepage des Bezirks im Juli 2024 – gibt es hier eine Ausweichmöglichkeit für den Verkehr und auch einen besseren Anschluss der Waitzstraße, von wo aus heute ein Abbiegen in Richtung Süden nicht möglich ist. Es ist daher sinnvoll zu prüfen, ob die Baumaßnahme Reventlowstraße um einige Monate verschoben werden kann, bis die Parkstraße in diesem Abschnitt wieder zur Verfügung steht. Im Gegensatz zu einer siebenjährigen Verschiebung der Maßnahme Reventlowstraße ist eine Verzögerung um einige Monate als Kompromisslösung akzeptabel.
Der Einzelhandel in der Waitzstraße leidet ebenso wie andere Einkaufsbereiche in der Stadt unter der Konkurrenz zum Online-Handel. Corona und auch die Baumaßnahmen im Umfeld haben diese Situation in der Waitzstraße verschlimmert.
Zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels hat der Senat sowohl in Eimsbüttel als auch in der Neustadt die Errichtung eines Online-Marktplatz“ unterstützt. „Der digitale Marktplatz ist eine Art ‚lokales Amazon‘ und wurde speziell zur Unterstützung lokaler Einzelhändlerinnen und -händler in Eimsbüttel entwickelt.“ (s. Pressemitteilung des Senats vom 16. Juni 2022). In der Pandemiezeit wurden hierfür Mittel aus dem Neustartfonds zur Verfügung gestellt. In der Neustadt wurde die IG Großneumarkt-Fleetinsel nach unseren Informationen mit 20.000 Euro gefördert, was 90 Prozent der Projektkosten für die Errichtung dieses digitalen Marktplatzes ausmachte.
Die verschiedenen Baustellen im Einzugsbereich der Waitzstraße sind auf städtische Planungen – und teilweise auf schlechte Koordination – zurückzuführen. Stärker (und länger) als die siebenmonatige Bauzeit auf dem Abschnitt der Reventlowstraße wirken sich die teilweise noch bis 2030 dauernden anderen Verkehrsmaßnahmen auf die Waitzstraße aus. Deshalb ist die Interessengemeinschaft (IG) Waitzstraße mit der Errichtung eines digitalen Marktplatzes zu unterstützen. Diese Maßnahme ist nachhaltig für die Waitzstraße und stärkt den lokalen Einzelhandel.
Die Bezirksversammlung möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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