Rückstellung der Baumaßnahmen zur Weiterführung der Veloroute 1 im Teilbereich Reventlowstraße Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses
Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 7.3
Im Fokus der Bezirksversammlung Altona sollten stets die Belange der Bürger:innen stehen, auch in der Verkehrsplanung. Die massiven Proteste gegen die geplanten Baumaßnahmen zur Erweiterung der Veloroute 1 in der Reventlowstraße zeigen, wie sehr die Planung diesem Selbstverständnis widerspricht. Anwohner:innen entlang der Reventlowstraße und Gewerbetreibende sowie Kund:innen des Subzentrums Waitzstraße sind bereits seit längerem über Gebühr durch derzeit parallel stattfindende Maßnahmen wie dem Bau der Fernwärmetrasse quer durch den Stadtteil, der Umgestaltung der Elbchaussee oder den vorbereitenden Maßnahmen zur Überdeckelung der Bundesautobahn 7 (A7) belastet.
Tagtäglich quält sich der PKW-Verkehr, verstärkt von zusätzlichem Schwerlastverkehr, durch die Reventlowstraße, der in ihrer Funktion als Ausweichstrecke für die A7 eine besondere Bedeutung zukommt. Die Situation für Anwohner:innen der Straße sowie in den anliegenden Straßenzügen ist unhaltbar. Besonders betroffen sind auch die Gewerbetreibenden des Subzentrums Waitzstraße und ihre Kundschaft, Einzelhändler:innen verzeichnen jetzt schon Umsatzrückgänge bedingt durch Kund:innen, die auf Angebote mit besserer Erreichbarkeit ausweichen. Anstatt Lösungen zur Entlastung der noch länger andauernden Situation gemeinsam mit den Betroffenen und der Bezirkspolitik zu finden, kommuniziert das Bezirksamt Altona zum allgemeinen Unverständnis aller Ortskundigen jetzt den anstehenden Baubeginn für die Weiterführung der Veloroute 1 in genau diesem Teilabschnitt.
Die zu erwartenden Folgen für den Stadtteil liegen auf der Hand.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE, Folgendes zu beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG und die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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