21-3838

Umsetzung des Verwaltungsgerichts Beschlusses vom 22.03.2017 zur Flüchtlingsunterkunft Björnsonweg Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
Ö 8.4
20.03.2023
01.03.2023
23.02.2023
Sachverhalt

Mit Stand vom 10.01.2023 befinden sich in Hamburg rund 45.000 Menschen im Gesamtsystem der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gegenüber rund 30.000 Menschen Ende 2021.

Das prognostizierte Defizit für das Jahr 2023 liegt zwischen 2964 und 5064 Plätzen.

Gleichzeitig fallen allein am Standort Björnsonweg 39 durch eine Rückbaubauverpflichtung der Flüchtlingsunterkunft 197 Unterbringungsplätze weg. Die dort geplante Bebauung mit 100 % geförderten Wohnungen für Familien wäre ein großer Gewinn für die Integration der Geflüchteten, die hier bereits untergebracht sind. Doch gibt es keine Wohnungszusage in den Neubauten für die bisherigen Bewohner.

Dem Protokoll der öffentlichen Anhörung zum B-Plan Blankenese 52 ist zu entnehmen, dass die dort lebenden Geflüchteten in Kooperation mit der SAGA-Unternehmensgruppe in Wohnraum vermittelt werden sollen und dass auch der Einrichtungsträger Fördern & Wohnen (F&W) bemüht sein werde, die jetzigen Bewohner:innen ortsnah unterzubringen. Heute sieht die Realität anders aus.

Die Rückbauverpflichtung der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg 39 ist Gegenstand des am 22. März 2017 geschlossenen Vergleichs zwischen Anwohnern und der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Altona.

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Altona, hat sich gemäß Ziffer 2 des Vergleichs verpflichtet, das genehmigte Bauvorhaben spätestens nach Ablauf von sieben Jahren vollständig zurückzubauen. Fristbeginn für die 7-Jahres-Frist ist der Tag des Wirksamwerdens des Vergleichs. (Verwaltungsgerichtsbeschluss, 22.03.2017).

Dies bedeutet aus unserer Sicht, dass die Unterkünfte für Geflüchtete erst zum 27. März 2024 freigezogen sein müssen.

 

Nach Auskunft sowohl der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration als auch Fördern & Wohnen (F&W) in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit der Bezirksversammlung Altona am 16.01.2023 stellt die Vermittlung der Geflüchteten in ortsnahen Wohnraum die Verantwortlichen vor erhebliche Probleme.

Eine Verlängerung des endgültigen Freizugstermins über März 2023 hinaus wurde in der genannten Sitzung aus organisatorischen Gründen abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der schon geleisteten Integrationsarbeit und der guten sozialen Einbindung der Bewohner:innen im Stadtteil frage ich:

 

  1. Wann und in welcher Form wurde vonseiten des Bezirksamts vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Unterbringungssituation von Geflüchteten Kontakt zu den Anwohnern aufgenommen, um deren eine Bereitschaft zur Aufhebung des Vertrags auszuloten oder eine Verlängerung des Betriebs der Unterkunft zu verhandeln?

 

  1. Warum wird die im Verwaltungsgerichtsbeschluss bestimmte Frist um 1 Jahr vorgezogen?

 

  1. Das Auszugsszenario ist lange bekannt. Was wurde wann unternommen, um geflüchtete Menschen aus der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg in ortsnahen Wohnraum zu vermitteln?

 

  1. Wurden bereits Geflüchtete aus der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg in Wohnungen der SAGA oder anderer Wohnungsunternehmen vermittelt?

a)      Wenn ja, wie viele und in welches Stadtgebiet?

b)      Wen nein, warum nicht?

 

  1. Wurden bereits Geflüchtete aus der Flüchtlingsunterkunft im Björnsonweg auf Wartelisten der SAGA oder anderer Wohnungsunternehmen erfasst?

a)      Wenn ja, wie viele und in welches Stadtgebiet?

b)      Wen nein, warum nicht?

 

  1. Wurden terminierte Kontingente bei Wohnungsunternehmen gebucht?

 

  1. Welche Unterstützung vonseiten des Bezirksamts ist erfolgt, um eine ortsnahe Unterbringung zu erreichen?

 

  1. Hat das Bezirksamt Leerstände oder mögliche anderweitige temporäre Unterbringung geprüft?

a)      Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Mit dem Vergleich wurde ein Einvernehmen zwischen den beteiligten Akteur*innen zur

Lösung des damaligen Konflikts bezüglich der öRU im Björnsonweg geschaffen. Davon ausgehend wurden Planungen für sozialen Wohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende begonnen. Das Bezirksamt hat sich zusammen mit der Sozialbehörde und fördern & wohnen AöR zu einem Zeitpunkt zu diesen Planungen entschlossen, zu dem es noch keinen Krieg in der Ukraine gab. Mit dem Bebauungsplanentwurf für sozial geförderten Wohnungsbau für vordringlich Wohnungssuchende wird das Ziel verfolgt, die Wohnungsbauziele des Senats, insbesondere im Segment der Wohnraumförderung, zu stützen. Vor Ort sollte dabei das Ziel sein, vor allem für die Zielgruppe der Geflüchteten eine Perspektive zu schaffen, um auch weiter im Stadtteil Blankenese leben zu können.

Mit dem noch festzustellenden Bebauungsplan wird das Bezirksamt die entsprechenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen dafür schaffen. Das Bezirksamt hält weiterhin an diesem langfristigen Ziel fest. Ein Kontakt zum Kläger wurde nicht aufgenommen, weil das Bezirksamt als Beklagte eine gute, zielführende, nachhaltige Planung für die Fläche auf den Weg gebracht hat – gemeinsam mit den zuständigen Senatsbehörden wie auch fördern & wohnen AöR.

 

 

 

Zu 2:

Die im Beschluss des Verwaltungsgerichts unter Ziffer 2. enthaltene Frist betrifft den spätmöglichsten Zeitpunkt, bis zu dem fördern & wohnen AöR den Rückbau des genehmigten Bauvorhabens abgeschlossen haben muss. Da der mit dem Beschluss vermachte Vergleich am 27. März 2017 wirksam wurde, läuft die Frist für den Abschluss des Rückbaus am 27. März 2024 ab. Eine Frist für den Beginn mit dem Rückbau enthält der Beschluss des Verwaltungsgerichts dagegen nicht. Allerdings bestimmt die für das Bauvorhaben erteilte Baugenehmigung, dass der Rückbau spätestens am 02. April 2023 zu beginnen hat. Die Entscheidung darüber, ob der Rückbau bereits vor diesem Zeitpunkt begonnen bzw. durchgeführt werden soll, obliegt daher allein fördern & wohnen AöR und nicht dem Bezirksamt.

 

Zu 3:

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona wurde Mitte Dezember 2022 über die Schließung in Kenntnis gesetzt und ist seitdem mit F&W bezüglich der Wohnunterkunft Björnsonweg im regelmäßigen Kontakt. Am 19.01.2023 fand zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstelle für Wohnungsnotfälle, der Wohnunterkunft Björnsonweg und des Einzugs- und Begleitteams von Fördern & Wohnen ein Gespräch zur Abstimmung möglicher Wohnungsvermittlungen statt. Zeitgleich informierte die Fachstelle für Wohnungsnotfälle die SAGA-Geschäftsstellen Altona und Osdorf über den akuten Bedarf an freien Wohnungen für Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnunterkunft Björnsonweg. Eingehende Wohnungsangebote von privaten Vermietern, des städtischen Webseitenportals „Vermietende gesucht“, der SAGA sowie aus dem Sozialwohnungsbestand von Fördern & Wohnen wurden prioritär den von der Schließung betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft angeboten. Sofern möglich handelt es sich hierbei um Wohnungen in Altona. Entsprechende Anfragen über Wohnkostenübernahmen sowie der Wohnungserstausstattung werden in der BFW Altona vorrangig bearbeitet.

 

Zu 4.a:

Mit Stand vom 15.02.2023 wurden den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnunterkunft Björnsonweg 19 Wohnungen angeboten, von denen bisher neun nicht belegt werden konnten, weil Vermieter das Angebot zurückzogen, andere Mietinteressenten präferierten oder die Wohnungsgrößen nicht den Haushaltsgrößen entsprachen.

Bisher wurden sieben Wohnungen mit einem Mietvertrag oder einer bevorstehenden Mietvertragsunterzeichnung an 16 Bewohnerinnen und Bewohner, hiervon zwei 1-Personen-Haushalte, zwei 2-Personen-Haushalte, zwei 3-Personen-Haushalte und einen 4-Personen-Haushalt, vermittelt. Bei drei Wohnungen stehen noch Wohnungsbesichtigungen an.

Die bisher vermittelten Wohnungen befinden sich in den folgenden Stadtteilen:

Bezirk Altona:   Othmarschen  2 Wohnungen

    Altona-Nord  2 Wohnungen

    Lurup    1 Wohnung

    Ottensen  1 Wohnung

 

Bezirk Hamburg-Nord: Alsterdorf  1 Wohnung

 

Zu 5.b:

Diese Zahlen werden in der BFW Altona nicht erfasst.

 

Zu 6:

Die monatlich von der SAGA angebotenen Wohnungen wurden vorrangig an die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnunterkunft Björnsonweg vermittelt.

 

Zu 7:

Siehe Antwort zu 4 und 6.

 

Zu 8.a:

Die Fachstelle Wohnungsnotfälle meldet hierzu Fehlanzeige.

 

Petitum/Beschluss

 

 

 

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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