21-2066.1

Tempo-30-Zone bzw.Tempo-30-Strecke für die südliche Ruhrstraße Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 9.7

Sachverhalt

Im Viereck Stresemannstraße/ Schützenstraße/ Stahltwiete und Bahrenfelder Steindamm führt die Ruhrstraße diagonal durch ein überwiegendes Wohngebiet mit einer Kindertagesstätte (Ruhrstraße 18b) auf der östlichen Seite. Ausfahrende LKW und PKW aus dem Gewerbegebiet nördlich der Stresemannstraße bringen ihre Geschwindigkeit von 50 km/h häufig in dieses auch durch beidseitiges Parken enge und dadurch sensible Gebiet mit. Die Gefahr für Fußgehende mit und ohne Kita-Kinder und andere Verkehrsteilnehmende ist augenfällig. Das Kopfsteinpflaster erhöht die Verkehrsbelastung durch Schnellfahrende zudem akustisch. Die Belastung für die Anwohnenden ist hoch.

Streng betrachtet ist das gesamte Viereck eine klassische Option zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone, da auch auf den anderen sich im Viereck befindlichen kleinen Wohnstraßen Tempo 50 nicht mit entsprechendem Raum und notwendiger Einsehbarkeit einhergeht.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion und bei Enthaltung der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten, in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres und Sport (im Bezirk das Polizeikommissariat 21)

 

  • mit dem notwendigen, aber dennoch ökonomischem Aufwand eine Tempo-30-Zone im gesamten Wohngebiet, das vom Viereck Stresemannstraße / Schützenstraße / Stahltwiete / Bahrenfelder Steindamm eingegrenzt ist, einzurichten,

 

mindestens jedoch

 

  • wegen einer vorhandenen sozialen Einrichtung (Kinderstadt Kita Altona, Ruhrstraße 18b) und dem Charakter einer Wohnstraße eine Tempo-30-Strecke auf der südlichen Ruhrstraße einzurichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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